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Behördengänge Finanzamt

Finanzamt · Steuern & Abgaben

24 Behördengänge verfügbar ELSTER Online-Portal

Das Finanzamt ist die zentrale Behörde für alle steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland. Es ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung von Steuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer u. a.), die Zuteilung von Steuernummern und die Bearbeitung von Steuererklärungen.

Die meisten Vorgänge können heute elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) erledigt werden. Für die Steuererklärung ist die elektronische Abgabe in vielen Fällen Pflicht. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Wohnsitz (Privatpersonen) bzw. Betriebssitz (Unternehmen). Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG) und weitere Steuergesetze.

Letzte Aktualisierung25. August 2026
Zuständige BehördeFinanzamt / Landesfinanzverwaltung
VerifizierungGeprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Finanzamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: Abgabenordnung (AO), EStG, UStG, GewStG, ErbStG, GrStG. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen zum Finanzamt

Öffnungszeiten Montag bis Freitag, je nach Finanzamt
Häufig: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Do bis 18:00 Uhr
Persönliche Vorsprache oft nur mit Termin
Telefonische Auskunft Bürgertelefon: 115 (bundesweit)
Lokales Finanzamt: Nummer auf dem Steuerbescheid
ELSTER-Hotline: 0800 52 35 055 (kostenlos)
Wichtige Fristen Steuererklärung 2026: 2. August 2027
Mit Steuerberater: 29. Februar 2028
Vorauszahlungen: 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Rechtsgrundlagen Abgabenordnung (AO)
EStG, UStG, GewStG, ErbStG, GrStG
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Finanzamt

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Das Finanzamt richtet sich nach Ihrem Wohnsitz (Privatpersonen) bzw. Betriebssitz (Unternehmen). Sie können das zuständige Finanzamt über das BZSt-Portal oder die Website Ihres Bundeslandes ermitteln.

Brauche ich einen Termin beim Finanzamt?

Viele Anliegen können über ELSTER, telefonisch oder per Post erledigt werden. Für persönliche Vorsprachen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung — in einigen Finanzämtern ist sie Pflicht.

Wie erreiche ich mein Finanzamt?

Telefonisch über die lokale Nummer (auf dem Steuerbescheid) oder über das Bürgertelefon 115. Viele Finanzämter bieten auch E-Mail-Kontakt und Online-Formulare über ELSTER an.

Was kostet die Steuererklärung?

Die Abgabe über ELSTER ist kostenlos, ebenso die Papiervordrucke des Finanzamts. Kommerzielle Steuersoftware ist ein reiner Marktpreis ohne amtliche Grundlage und damit abhängig vom Anbieter. Ein Steuerberater rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nach Gegenstandswert und Zehntelsatz ab; Lohnsteuerhilfevereine verlangen einen nach Einnahmen gestaffelten Jahresbeitrag.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Nach § 149 Abs. 2 AO sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Für den Veranlagungszeitraum 2026 endet die Frist am 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 auf einen Samstag fällt (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein läuft sie nach § 149 Abs. 3 AO bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres, also bis zum 29. Februar 2028. Die Frist für 2025 ist am 31. Juli 2026 abgelaufen; beratene Steuerpflichtige haben dafür noch bis zum 1. März 2027 Zeit. Einzelheiten unter Steuererklärung und Fristverlängerung.

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