Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% des Bruttogehalts, dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 EUR/Jahr.
Kann ich die Krankenkasse frei wählen?
Ja. Seit 1996 haben alle GKV-Mitglieder freie Kassenwahl. Jede gesetzliche Kasse muss Sie aufnehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung. Ca. 95% der Leistungen sind bei allen Kassen identisch; der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag und den freiwilligen Satzungsleistungen.
Was ist die Familienversicherung?
Ehepartner und Kinder können kostenlos (beitragsfrei) mitversichert werden, wenn ihr Einkommen unter 565 EUR/Monat liegt (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V; bei einem Minijob gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR). Kinder sind bis 18 (bis 25 bei Studium/Ausbildung) familienversichert.
Wann bekomme ich Krankengeld?
Ab der 7. Krankheitswoche (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Höhe: 70% des Bruttolohns, maximal 90% des Nettolohns. Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen für dieselbe Krankheit.
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
GKV: Einkommensabhängige Beiträge, Familienversicherung, Solidarprinzip. PKV: Risikoabhängige Beiträge, individuelle Tarife, keine kostenlose Familienversicherung. In die PKV können nur Personen mit Einkommen über 69.300 EUR/Jahr wechseln.