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Behördengänge Gesetzliche Krankenkasse

Gesundheit · Krankenversicherung · GKV

19 Behördengänge verfügbar

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ca. 74 Millionen Versicherten in Deutschland eine umfassende Gesundheitsversorgung. Der Beitragssatz beträgt 14,6% des Bruttogehalts plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.

Sie haben freie Kassenwahl — jede Kasse muss Sie aufnehmen, es gibt keine Gesundheitsprüfung. Ca. 95% der Leistungen sind bei allen Kassen identisch. Vergleichen Sie Zusatzbeiträge und freiwillige Satzungsleistungen auf krankenkassen.de.

Letzte Aktualisierung 1. September 2026
Zuständige Behörde Gesetzliche Krankenkassen (AOK, TK, Barmer, DAK u.a.)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht Ihre Krankenkasse, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen

Beitragssatz 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9%)
Arbeitgeber zahlt die Hälfte
Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr)
Kassensuche krankenkassen.de
Vergleich aller gesetzlichen Kassen
Zusatzbeiträge und Satzungsleistungen
Gesundheitskarte Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit EHIC auf der Rückseite
Für Arztbesuche in Deutschland und der EU
Familienversicherung Kostenlos für Ehepartner und Kinder
Einkommensgrenze: 565 EUR/Monat
Einer der größten Vorteile der GKV

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Gesetzliche Krankenkasse

Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% des Bruttogehalts, dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 EUR/Jahr.

Kann ich die Krankenkasse frei wählen?

Ja. Seit 1996 haben alle GKV-Mitglieder freie Kassenwahl. Jede gesetzliche Kasse muss Sie aufnehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung. Ca. 95% der Leistungen sind bei allen Kassen identisch; der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag und den freiwilligen Satzungsleistungen.

Was ist die Familienversicherung?

Ehepartner und Kinder können kostenlos (beitragsfrei) mitversichert werden, wenn ihr Einkommen unter 565 EUR/Monat liegt (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V; bei einem Minijob gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR). Kinder sind bis 18 (bis 25 bei Studium/Ausbildung) familienversichert.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Ab der 7. Krankheitswoche (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Höhe: 70% des Bruttolohns, maximal 90% des Nettolohns. Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen für dieselbe Krankheit.

Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?

GKV: Einkommensabhängige Beiträge, Familienversicherung, Solidarprinzip. PKV: Risikoabhängige Beiträge, individuelle Tarife, keine kostenlose Familienversicherung. In die PKV können nur Personen mit Einkommen über 69.300 EUR/Jahr wechseln.

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