Krankenkasse wechseln
Gesetzliche Krankenkasse · Wahlrecht ausüben
Der Wechsel der Krankenkasse ist einfacher, als die meisten Ratgeber vermuten lassen: Sie müssen Ihre alte Kasse nicht kündigen. Nach § 175 SGB V erklären Sie das Wahlrecht gegenüber der neuen Kasse; diese informiert die bisherige im elektronischen Meldeverfahren, und diese Meldung ersetzt die Kündigungserklärung.
Sie sind an eine gewählte Kasse mindestens zwölf Monate gebunden. Danach können Sie die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats beenden – erklären Sie den Wechsel also im Januar, wird er zum 31. März wirksam.
Wichtig ist das Sonderkündigungsrecht: Führt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erstmals ein oder erhöht sie ihn, können Sie unabhängig von der Zwölf-Monats-Bindung wechseln. Die Erklärung ist bis zum Ablauf des Monats möglich, für den der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird. Da für 2026 zahlreiche Kassen erhöht haben, betrifft das viele Versicherte.
