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Behördengänge Künstlersozialkasse

KSK · Sozialversicherung für Künstler

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Der wichtigste Punkt zuerst, weil fast jede Vorstellung daran hängt: Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse und kein eigener Versicherungsträger. § 37 Abs. 1 KSVG sagt es wörtlich — die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt das Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch, mit Dienstsitz in Wilhelmshaven. Versichert sind Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl sowie in der Pflege- und der Rentenversicherung; die KSK prüft, zieht ein, legt ihren Anteil dazu und leitet weiter.

Der Kern ist § 16 KSVG: Die versicherte Person trägt die Hälfte des Beitrages — wie eine angestellte Person. Die andere Hälfte kommt nicht aus einem Betrieb, sondern nach den Zahlen der Künstlersozialkasse zu rund 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe der Unternehmen und zu rund 20 Prozent aus einem Bundeszuschuss. Über die Künstlersozialversicherung sind mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten pflichtversichert.

Letzte Aktualisierung 28. August 2026
Zuständige Behörde Künstlersozialkasse — DRV Knappschaft-Bahn-See, Wilhelmshaven
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Künstlersozialkasse, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Für Künstler & Publizisten

Für Unternehmen (Verwerter)

Nützliche Informationen

Hälftiger Anteil § 16 KSVG
Rest: Abgabe und Bundeszuschuss
Rund 30 und 20 Prozent
4,9 % Abgabe Für Unternehmen und Vereine
Auf Entgelte nach § 25 KSVG
Jährlich durch Verordnung
Einkommensschätzung Jährlich bis 1. Dezember
Gewinn, nicht Umsatz
Ohne Meldung wird geschätzt
190.000+ Versicherte Künstler und Publizisten
Auch Wort und Publizistik
Journalismus, Lektorat, Text
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Künstlersozialkasse

Was ist die Künstlersozialkasse?

Keine Krankenkasse und kein eigener Versicherungsträger. Nach § 37 Abs. 1 KSVG führt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See das Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch. Versichert sind Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl sowie in der Pflege- und Rentenversicherung; die KSK stellt die Versicherungspflicht fest, zieht die Beiträge ein, legt ihren Anteil dazu und leitet weiter. Für Leistungsfragen ist Ihre Krankenkasse zuständig, für Beitrags- und Mitgliedschaftsfragen die KSK.

Wie viel spare ich durch die KSK?

Die Hälfte — so § 16 KSVG. Ein Beispielbetrag steht hier bewusst nicht, weil er für die meisten falsch wäre: Die Höhe hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab, der von Kasse zu Kasse verschieden ist, und vom Pflegesatz, den § 55 SGB XI für Kinderlose um 0,6 Punkte erhöht und je Kind vom zweiten bis zum fünften um 0,25 Punkte vermindert. Zusammen kommen der allgemeine Krankenversicherungssatz von 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, 18,6 Prozent Rentenversicherung und 3,4 Prozent Pflegeversicherung — davon tragen Sie die Hälfte. Verbindlich rechnet die Künstlersozialkasse.

Wer kann Mitglied werden?

Selbstständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten — der Kreis ist weiter als der Name: neben Musik, Bildender und Darstellender Kunst auch Wort und Publizistik, also Journalismus, Lektorat, Übersetzung und Text, sowie gestaltende Tätigkeiten im Design. Nach § 3 Abs. 1 KSVG besteht keine Versicherungspflicht, wenn das Arbeitseinkommen 3.900 Euro im Jahr nicht übersteigt; in den ersten drei Jahren gilt diese Ausnahme nicht, und nach Absatz 3 ist ein Unterschreiten bis zu zweimal in sechs Kalenderjahren unschädlich.

Wie hoch ist die Abgabe für Unternehmen?

4,9 Prozent für 2026 — der Satz wird jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt, eine Angabe ohne Jahresbezug ist also wertlos. Bemessungsgrundlage sind die Entgelte nach § 25 KSVG an selbstständige Künstler und Publizisten, nicht der eigene Umsatz und nicht Zahlungen an juristische Personen. Meldung bis zum 31. März des Folgejahres. Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro steht in § 24 Abs. 2 KSVG und gilt nur dort: Die neun Unternehmensarten des Absatzes 1 — darunter Verlage, Rundfunk, Galerien sowie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit — sind vom ersten Euro an abgabepflichtig.

Ist die PKV-Befreiung sinnvoll?

Zuerst muss man wissen, um welche Befreiung es geht — es sind zwei. Die für Berufsanfänger nach § 6 KSVG ist binnen drei Monaten nach Feststellung der Versicherungspflicht zu beantragen, endet von selbst und kann nach Absatz 2 Satz 3 durch schriftliche Erklärung vorzeitig beendet werden. Nur die Befreiung nach § 7 KSVG — nach drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze — trägt den Satz: „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.“ Beim Vergleich zählen drei Größen, die der reine Beitragsvergleich unterschlägt: die Entwicklung im Alter, die Absicherung von Angehörigen ohne eigenes Einkommen und was bei einem Einbruch des Einkommens geschieht.

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