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Behördengang suchen

Psychotherapie beantragen

Gesetzliche Krankenkasse · Ambulante Psychotherapie

In der PraxisVideosprechstunde möglich

Ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Weg dorthin ist gestuft, und wer die Stufen kennt, kommt deutlich schneller an Hilfe – gerade weil Therapieplätze knapp sind. Umfang und Ablauf regelt die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Der Einstieg ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob und welche Behandlung angezeigt ist – sie ist für den Zugang zu allen weiteren Leistungen erforderlich. Direkt danach ist die Akutbehandlung möglich: bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten, also bis zu 600 Minuten, und – das ist der entscheidende Punkt – ohne Antrag bei der Krankenkasse.

Für die eigentliche Therapie gibt es zwei Stufen: die Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden, beantragt in zwei Schritten zu je 12, und die Langzeittherapie, bei der für Erwachsene im Erstantrag bis zu 60 Stunden für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bewilligt werden; die analytische Psychotherapie hat höhere Kontingente. Am Ende können Stunden zur Rezidivprophylaxe verwendet werden.

Letzte Aktualisierung1. September 2026
Rechtsgrundlage§ 27 SGB V · § 28 Abs. 3 · Psychotherapie-Richtlinie des G-BA
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht Ihre Krankenkasse, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Kontingente und Verfahren regelt die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und wird regelmäßig angepasst. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
EinstiegSprechstundePflicht vor allen Leistungen
AkutbehandlungBis 24 EinheitenOhne Antrag bei der Kasse
KurzzeittherapieBis 24 StundenZwei Schritte à 12
LangzeittherapieBis 60 StundenErstantrag, VT und TP
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Gesundheitskarte

Mehr brauchen Sie für die Sprechstunde nicht. Eine Überweisung ist für die ambulante Psychotherapie nicht erforderlich – Sie können sich direkt an eine psychotherapeutische Praxis wenden.

Formular der Sprechstunde (PTV 11)

Nach der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Information über das Ergebnis: ob eine Behandlung angezeigt ist und welche. Dieses Dokument ist die Eintrittskarte für Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie – bewahren Sie es auf, auch wenn Sie die Praxis wechseln.

Konsiliarbericht

Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie muss eine Ärztin oder ein Arzt körperliche Ursachen ausschließen und einen Konsiliarbericht erstellen. Das übernimmt in der Regel die Hausarztpraxis; planen Sie dafür einen zusätzlichen Termin ein.

Nachweise über Suchbemühungen

Wichtig, wenn Sie keinen Platz finden. Notieren Sie Datum, Praxis und Ergebnis jeder Anfrage. Diese Liste brauchen Sie, wenn Sie über die Terminservicestelle einen Platz vermitteln lassen oder ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V anstreben.

Terminservicestelle 116117

Kein Dokument, aber das wirksamste Werkzeug bei der Platzsuche. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde und für Akutbehandlungen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sprechstunde vereinbaren

    Der Einstieg in jede ambulante Psychotherapie. Rufen Sie in psychotherapeutischen Praxen an oder nutzen Sie die Terminservicestelle unter 116117. In der Sprechstunde wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche Behandlung angezeigt ist. Ohne diesen Schritt sind Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie nicht zugänglich.

  2. 2

    Bei akuter Belastung sofort weitergehen

    Wenn die Situation drängt, kann direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine Akutbehandlung beginnen: bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten. Sie ist nicht antragspflichtig – die Kasse muss also nicht erst zustimmen. Das ist der schnellste Weg zu regelmäßiger Behandlung und wird häufig übersehen.

  3. 3

    Konsiliarbericht einholen

    Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie muss eine ärztliche Praxis körperliche Ursachen ausschließen und den Konsiliarbericht erstellen. Vereinbaren Sie diesen Termin frühzeitig, weil er sonst zum Engpass wird.

  4. 4

    Kurzzeittherapie beantragen

    Die Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten und wird in zwei Schritten zu je 12 Einheiten beantragt. Den Antrag stellt die behandelnde Praxis; er ist in der Regel unproblematisch. Für viele Anliegen reicht dieser Umfang bereits aus.

  5. 5

    Bei Bedarf in die Langzeittherapie umwandeln

    Reichen 24 Stunden nicht, kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Für Erwachsene werden im Erstantrag bis zu 60 Stunden für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bewilligt; die analytische Psychotherapie hat deutlich höhere Kontingente. Hier prüft die Kasse gegebenenfalls über einen Gutachter.

  6. 6

    Bei aussichtsloser Suche Alternativen nutzen

    Finden Sie über Monate keinen Platz, dokumentieren Sie jede Anfrage mit Datum und Ergebnis. Mit dieser Liste können Sie über die Terminservicestelle Druck machen oder ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V prüfen lassen, bei dem die Kasse die Behandlung bei einer privat abrechnenden Praxis übernimmt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Psychotherapie ist eine RegelleistungKeine Zuzahlung
SprechstundeKostenlos
AkutbehandlungBis 24 Einheiten, ohne Antrag
KurzzeittherapieBis 24 Stunden
Langzeittherapie (VT/TP)Bis 60 Stunden im Erstantrag
ZuzahlungKeine
ÜberweisungNicht erforderlich

Ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung; eine Zuzahlung fällt nicht an, und eine Überweisung ist nicht erforderlich. Der praktisch wichtigste Punkt betrifft nicht das Geld, sondern den Zugang: Die Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten ist nicht antragspflichtig und kann unmittelbar nach der Sprechstunde beginnen. Wer das weiß, überbrückt die oft monatelange Wartezeit auf einen regulären Therapieplatz. Die Kontingente stehen nicht im SGB V, sondern in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die regelmäßig angepasst wird – für den aktuellen Stand ist die Richtlinie maßgeblich, nicht das Gesetz. Wenn über längere Zeit kein Platz zu finden ist, kommt eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht; Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der eigenen Suchbemühungen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Akutbehandlung braucht keinen Antrag. Bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten können direkt nach der Sprechstunde beginnen, ohne dass die Kasse zustimmen muss. Das ist der schnellste Weg zu regelmäßiger Behandlung und der am häufigsten übersehene.

Die Sprechstunde ist Pflicht. Ohne sie sind Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie nicht zugänglich. Sie ist kurz, unbürokratisch und über die Terminservicestelle vermittelbar.

116117 vermittelt Termine. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln unter dieser bundesweiten Nummer Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde und für Akutbehandlungen. Viele Betroffene rufen dort erst nach Monaten erfolgloser Eigensuche an.

Keine Überweisung nötig. Sie können sich direkt an eine psychotherapeutische Praxis wenden. Der Konsiliarbericht der Hausarztpraxis wird erst vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie gebraucht, nicht vorher.

Kurzzeittherapie kommt in zwei Schritten. Zweimal 12 Einheiten, insgesamt 24. Sie kann später in eine Langzeittherapie umgewandelt werden – die bereits verbrauchten Stunden werden dabei angerechnet.

Die Verfahren unterscheiden sich im Umfang. Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erhalten im Erstantrag bis zu 60 Stunden für Erwachsene; die analytische Psychotherapie deutlich mehr. Das Verfahren wird gemeinsam mit der Praxis gewählt.

Rezidivprophylaxe am Ende. Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können bis zu 10, bei 60 oder mehr Stunden bis zu 20 Stunden für die Rückfallvorbeugung verwendet werden – über einen längeren Zeitraum verteilt.

Kostenerstattung als letzter Weg. Wenn trotz nachgewiesener Bemühungen kein Platz zu finden ist, kann die Kasse nach § 13 Abs. 3 SGB V die Behandlung bei einer privat abrechnenden Praxis übernehmen. Ohne lückenlose Dokumentation der Suchbemühungen wird das aber regelmäßig abgelehnt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die Akutbehandlung nicht kennen. Der folgenreichste Fehler. Bis zu 24 Einheiten ohne Antrag, direkt nach der Sprechstunde – wer das nicht weiß, wartet monatelang auf einen regulären Therapieplatz, obwohl sofort Behandlung möglich wäre.

Ohne Sprechstunde nach einem Therapieplatz suchen. Sie ist der vorgeschriebene Einstieg. Praxen können ohne sie keine Therapie beginnen – wer sie überspringt, verliert Wochen.

Die Terminservicestelle zu spät anrufen. Die 116117 vermittelt Termine für Sprechstunde und Akutbehandlung. Viele nutzen sie erst nach Monaten erfolgloser Eigensuche.

Den Konsiliarbericht zu spät einholen. Er wird vor Beginn der Kurz- oder Langzeittherapie gebraucht. Wer ihn erst dann organisiert, wenn alles andere steht, verliert weitere Wochen.

Suchbemühungen nicht dokumentieren. Für eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ist der lückenlose Nachweis erfolgloser Anfragen entscheidend. Aus dem Gedächtnis lässt sich das später nicht rekonstruieren.

Bei der ersten Absage aufgeben. Die Platzsuche erfordert oft viele Anrufe. Kombinieren Sie Eigensuche, Terminservicestelle und – bei anhaltender Erfolglosigkeit – das Kostenerstattungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie komme ich am schnellsten an eine Behandlung?

Über die psychotherapeutische Sprechstunde und direkt anschließend die Akutbehandlung. Diese umfasst bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten und ist nicht antragspflichtig – die Krankenkasse muss also nicht erst zustimmen. Termine für Sprechstunde und Akutbehandlung vermittelt die Terminservicestelle unter der bundesweiten Rufnummer 116117.

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Sie können sich direkt an eine psychotherapeutische Praxis wenden. Ein Konsiliarbericht aus einer ärztlichen Praxis wird erst vor Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie benötigt, um körperliche Ursachen auszuschließen – nicht schon für die Sprechstunde oder die Akutbehandlung.

Wie viele Stunden werden bezahlt?

Die Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten, beantragt in zwei Schritten zu je 12. Bei der Langzeittherapie werden für Erwachsene im Erstantrag bis zu 60 Stunden für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bewilligt; die analytische Psychotherapie hat höhere Kontingente. Diese Zahlen stehen in der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, nicht im SGB V.

Was ist die psychotherapeutische Sprechstunde?

Der vorgeschriebene Einstieg in jede ambulante Psychotherapie. Dort wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche Behandlung angezeigt ist. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich – dieses Dokument brauchen Sie für alle weiteren Schritte, auch wenn Sie später die Praxis wechseln.

Was kostet die Psychotherapie?

Nichts. Ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung; eine Zuzahlung fällt nicht an. Bezahlt werden Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie in den Verfahren, die in der Psychotherapie-Richtlinie anerkannt sind.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Platz finde?

Nutzen Sie zuerst die Terminservicestelle unter 116117, die Termine für Sprechstunde und Akutbehandlung vermittelt. Dokumentieren Sie parallel jede eigene Anfrage mit Datum, Praxis und Ergebnis. Bleibt die Suche über längere Zeit erfolglos, kommt ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht, bei dem die Kasse die Behandlung in einer privat abrechnenden Praxis übernimmt – dafür ist die lückenlose Dokumentation entscheidend.

Kann eine Kurzzeittherapie verlängert werden?

Ja. Reichen die 24 Stunden nicht aus, kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden; die bereits verbrauchten Stunden werden angerechnet. Den Antrag stellt die behandelnde Praxis; bei der Langzeittherapie kann die Kasse ein Gutachterverfahren durchführen.

Was ist die Rezidivprophylaxe?

Stunden am Ende einer Therapie, die der Vorbeugung von Rückfällen dienen und über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können bis zu 10 Stunden, bei 60 oder mehr Stunden bis zu 20 Stunden dafür verwendet werden. Sie sind Teil des bewilligten Kontingents, nicht zusätzlich.

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