Psychotherapie beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Weg dorthin ist gestuft, und wer die Stufen kennt, kommt deutlich schneller an Hilfe – gerade weil Therapieplätze knapp sind. Umfang und Ablauf regelt die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Der Einstieg ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob und welche Behandlung angezeigt ist – sie ist für den Zugang zu allen weiteren Leistungen erforderlich. Direkt danach ist die Akutbehandlung möglich: bis zu 24 Einheiten zu mindestens 25 Minuten, also bis zu 600 Minuten, und – das ist der entscheidende Punkt – ohne Antrag bei der Krankenkasse.
Für die eigentliche Therapie gibt es zwei Stufen: die Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden, beantragt in zwei Schritten zu je 12, und die Langzeittherapie, bei der für Erwachsene im Erstantrag bis zu 60 Stunden für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bewilligt werden; die analytische Psychotherapie hat höhere Kontingente. Am Ende können Stunden zur Rezidivprophylaxe verwendet werden.
