Vorsorgeuntersuchung (Check-up)
Gesetzliche Krankenkasse · Früherkennung nach § 25 SGB V
Der Gesundheits-Check-up ist eine kostenlose ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die sich gut behandeln lassen, wenn man sie rechtzeitig findet – vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Der Anspruch steht in § 25 SGB V; Umfang und Häufigkeit legt jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie fest – nicht das Gesetz selbst.
Nach dieser Richtlinie gilt: Versicherte haben von 18 bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr besteht der Anspruch alle drei Jahre.
Zusätzlich enthält der Check-up ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C für Versicherte ab 35 Jahren sowie eine Überprüfung des Impfstatus anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung laufen daneben nach eigenen Altersgrenzen und Intervallen.
