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Vorsorgeuntersuchung (Check-up)

Gesetzliche Krankenkasse · Früherkennung nach § 25 SGB V

In der ArztpraxisTermin online

Der Gesundheits-Check-up ist eine kostenlose ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die sich gut behandeln lassen, wenn man sie rechtzeitig findet – vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Der Anspruch steht in § 25 SGB V; Umfang und Häufigkeit legt jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie fest – nicht das Gesetz selbst.

Nach dieser Richtlinie gilt: Versicherte haben von 18 bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr besteht der Anspruch alle drei Jahre.

Zusätzlich enthält der Check-up ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C für Versicherte ab 35 Jahren sowie eine Überprüfung des Impfstatus anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung laufen daneben nach eigenen Altersgrenzen und Intervallen.

Letzte Aktualisierung26. August 2026
Rechtsgrundlage§ 25 SGB V · § 25a · Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht Ihre Krankenkasse, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Umfang und Intervalle legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest und passt sie regelmäßig an. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenKostenlosKeine Zuzahlung
Von 18 bis 34EinmaligEin Check-up insgesamt
Ab 35 JahrenAlle 3 JahreUnbegrenzt wiederholbar
Zusätzlich ab 35Hepatitis B und CEinmaliges Screening
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Elektronische Gesundheitskarte

Mehr ist für den Check-up nicht nötig. Die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab; eine Überweisung ist nicht erforderlich, und eine Zuzahlung fällt nicht an.

Liste der eigenen Medikamente

Bringen Sie alle regelmäßig eingenommenen Medikamente mit, auch rezeptfreie und Nahrungsergänzungsmittel. Sie beeinflussen Blutwerte und Blutdruck und gehören in die Beurteilung.

Impfpass

Der Check-up umfasst ausdrücklich die Überprüfung des Impfstatus anhand der STIKO-Empfehlungen. Ohne Impfpass lässt sich das nicht sinnvoll durchführen – fehlende Impfungen sind eine der häufigsten Lücken, die dabei auffallen.

Angaben zur Familiengeschichte

Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes oder Krebserkrankungen bei Eltern und Geschwistern verändern die Risikobewertung erheblich. Klären Sie das vor dem Termin – aus dem Gedächtnis fehlen im Gespräch oft genau die relevanten Fälle.

Frühere Befunde

Laborwerte, Blutdruckwerte oder Vorbefunde aus früheren Untersuchungen. Erst der Vergleich über die Zeit zeigt Entwicklungen – ein einzelner Wert sagt deutlich weniger aus als eine Reihe.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Zwischen 18 und dem Ende des 35. Lebensjahres steht Ihnen der Check-up einmalig zu. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre. Wenn Sie unsicher sind, wann Sie zuletzt einen Check-up hatten, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach – dort ist die Abrechnung erfasst.

  2. 2

    Termin vereinbaren

    Der Check-up wird von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Internisten durchgeführt. Eine Überweisung ist nicht nötig. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich, dass es um den Gesundheits-Check-up geht – dafür ist mehr Zeit einzuplanen als für einen normalen Termin.

  3. 3

    Nüchtern erscheinen

    Für die Blutuntersuchung sollten Sie in der Regel nüchtern kommen, also acht bis zwölf Stunden vorher nichts essen und nur Wasser trinken. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach – nicht jede Praxis verlangt es, aber die Glukose- und Lipidwerte werden sonst verfälscht.

  4. 4

    Untersuchung wahrnehmen

    Der Check-up umfasst ein ausführliches Gespräch zur Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung sowie Blut- und Urinuntersuchungen zur Erkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Hinzu kommen die Überprüfung des Impfstatus und eine Präventionsempfehlung.

  5. 5

    Hepatitis-Screening nutzen

    Ab 35 Jahren haben Sie einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C im Rahmen des Check-ups. Beide Infektionen verlaufen oft jahrelang unbemerkt und sind gut behandelbar – fragen Sie aktiv danach, es wird nicht immer von selbst angeboten.

  6. 6

    Ergebnisse besprechen und Bonusheft eintragen

    Lassen Sie sich die Befunde erklären und die Präventionsempfehlung mitgeben. Falls Ihre Kasse ein Bonusprogramm anbietet, lassen Sie die Teilnahme dort eintragen – der Check-up ist eine der am häufigsten anerkannten Bonusleistungen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Der Check-up ist kostenlosKeine Zuzahlung, keine Überweisung
Gesundheits-Check-upKostenlos
ZuzahlungKeine
Von 18 bis 34 JahrenEinmalig
Ab 35 JahrenAlle 3 Jahre
Hepatitis-B- und -C-ScreeningEinmalig ab 35
KrebsfrüherkennungEigene Intervalle

Für den Check-up fällt keine Zuzahlung an, und eine Überweisung ist nicht erforderlich. Der Anspruch selbst steht in § 25 SGB V; Umfang und Intervalle bestimmt jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. Das ist wichtig zu wissen, weil sich diese Richtlinie regelmäßig ändert – zuletzt etwa durch die Aufnahme des einmaligen Hepatitis-B- und -C-Screenings ab 35 Jahren. Wer wissen will, was aktuell dazugehört, muss die Richtlinie ansehen, nicht das Gesetz. Über den Check-up hinaus bieten viele Kassen als Satzungsleistung zusätzliche Untersuchungen an – etwa Hautkrebsscreening vor dem 35. Geburtstag oder erweiterte Laborwerte. Diese Zusatzangebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse erheblich und sind ein guter Vergleichsmaßstab bei der Kassenwahl.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Intervalle stehen nicht im Gesetz. § 25 SGB V regelt nur den Anspruch dem Grunde nach; wie oft und in welchem Umfang untersucht wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie fest. Deshalb ändern sich Inhalte, ohne dass sich das Gesetz ändert.

Von 18 bis 34 nur einmal. Junge Versicherte haben in diesem gesamten Zeitraum einen einzigen Anspruch – nicht alle drei Jahre. Erst ab dem vollendeten 35. Lebensjahr gilt der Dreijahresrhythmus.

Das Hepatitis-Screening muss man kennen. Ab 35 besteht einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C. Beide Infektionen verlaufen oft jahrzehntelang symptomlos und sind gut behandelbar – fragen Sie aktiv danach.

Der Impfstatus gehört dazu. Die Überprüfung des Impfstatus anhand der STIKO-Empfehlungen ist ausdrücklich Bestandteil des Check-ups. Bringen Sie den Impfpass mit; fehlende Auffrischungen fallen dabei regelmäßig auf.

Krebsfrüherkennung läuft getrennt. Die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung haben eigene Altersgrenzen und Intervalle und sind nicht Teil des Check-ups. Fragen Sie im selben Termin danach, welche für Ihr Alter anstehen.

Vorsorge kann die Belastungsgrenze beeinflussen. Wer nach dem 1. April 1972 geboren ist und die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig wahrgenommen hat, kann die Chronikerregelung des § 62 SGB V verlieren – und zahlt dann 2 statt 1 Prozent Belastungsgrenze.

Viele Kassen bieten mehr. Hautkrebsscreening vor 35, erweiterte Laborwerte oder zusätzliche Untersuchungen sind Satzungsleistungen und unterscheiden sich stark. Ein Blick in die Satzung lohnt – gerade beim Kassenvergleich.

Nüchtern erscheinen. Für aussagekräftige Blutzucker- und Blutfettwerte sollten Sie acht bis zwölf Stunden vorher nichts gegessen haben. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach der konkreten Vorgabe der Praxis.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den einmaligen Check-up vor 35 verfallen lassen. Zwischen 18 und dem Ende des 35. Lebensjahres steht er genau einmal zu. Wer ihn nicht nutzt, verliert ihn – ein Nachholen ist nicht vorgesehen.

Alle drei Jahre schon vor 35 erwarten. Der Dreijahresrhythmus beginnt erst mit dem vollendeten 35. Lebensjahr. Davor gibt es nur den einen Termin.

Das Hepatitis-Screening nicht ansprechen. Es steht ab 35 einmalig zu, wird aber nicht in jeder Praxis von selbst angeboten. Wer nicht fragt, bekommt es häufig nicht.

Ohne Impfpass kommen. Die Überprüfung des Impfstatus ist Teil des Check-ups. Ohne Pass lässt sie sich nicht durchführen, und der Termin bleibt unvollständig.

Nicht nüchtern erscheinen. Glukose- und Lipidwerte werden dadurch verfälscht. Im ungünstigsten Fall muss die Blutabnahme wiederholt werden – oder ein auffälliger Wert löst unnötige Folgeuntersuchungen aus.

Krebsfrüherkennung mit dem Check-up verwechseln. Beides sind getrennte Programme mit eigenen Altersgrenzen. Wer glaubt, mit dem Check-up sei alles abgedeckt, lässt die Krebsfrüherkennung ungenutzt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie oft habe ich Anspruch auf den Check-up?

Zwischen 18 und dem Ende des 35. Lebensjahres einmalig, ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre. Diese Intervalle stehen nicht im Gesetz selbst: § 25 SGB V regelt den Anspruch dem Grunde nach, während der Gemeinsame Bundesausschuss Umfang und Häufigkeit in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festlegt.

Was kostet die Vorsorgeuntersuchung?

Nichts. Der Gesundheits-Check-up ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, eine Zuzahlung fällt nicht an und eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Praxis rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab; Sie brauchen nur die elektronische Gesundheitskarte.

Was wird beim Check-up untersucht?

Ein ausführliches Gespräch zur Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung sowie Blut- und Urinuntersuchungen – gezielt auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Hinzu kommen die Überprüfung des Impfstatus anhand der STIKO-Empfehlungen und eine Präventionsempfehlung, etwa für Bewegungs- oder Ernährungsangebote.

Was hat es mit dem Hepatitis-Screening auf sich?

Versicherte ab 35 Jahren haben im Rahmen des Check-ups einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C. Beide Infektionen verlaufen häufig über Jahre ohne Symptome, sind aber gut behandelbar. Da das Angebot nicht in jeder Praxis automatisch erfolgt, sprechen Sie es aktiv an.

Ist die Krebsfrüherkennung Teil des Check-ups?

Nein, sie läuft als eigenes Programm mit eigenen Altersgrenzen und Intervallen – je nach Untersuchung und Geschlecht unterschiedlich. Sinnvoll ist, im selben Termin zu fragen, welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Ihr Alter anstehen, damit nichts liegen bleibt.

Muss ich nüchtern zum Check-up?

In der Regel ja. Für aussagekräftige Blutzucker- und Blutfettwerte sollten Sie acht bis zwölf Stunden vorher nichts essen und nur Wasser trinken. Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen Praxen – fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorge wahrnehme?

Für den Check-up selbst gibt es keine Sanktion. Eine mittelbare Folge kann sich aber bei der Belastungsgrenze ergeben: Nach § 62 SGB V bleiben chronisch Kranke, die nach dem 1. April 1972 geboren wurden und die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig wahrgenommen haben, bei 2 Prozent statt 1 Prozent – es sei denn, sie nehmen an einem strukturierten Behandlungsprogramm teil.

Bieten die Kassen mehr als den gesetzlichen Check-up?

Ja, häufig. Zusätzliche Untersuchungen wie ein Hautkrebsscreening vor dem 35. Geburtstag oder erweiterte Laborwerte sind Satzungsleistungen und unterscheiden sich von Kasse zu Kasse erheblich. Diese Zusatzangebote sind ein guter Vergleichsmaßstab bei der Kassenwahl, weil der Leistungskern ansonsten überall identisch ist.

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