Zuzahlungsbefreiung beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

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Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen: Rezeptgebühren (10 EUR), Krankenhausaufenthalt (10 EUR/Tag), etc.
2% des Bruttojahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder. Bei chronischer Erkrankung: 1%.
Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist: Antrag mit allen Quittungen und Einkommensnachweisen einreichen.
Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis aus. Ab diesem Zeitpunkt keine Zuzahlungen mehr im laufenden Jahr.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Rezeptgebühr (je Medikament) | 5–10 EUR (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Krankenhausaufenthalt | 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Heilmittel/Hilfsmittel | 10% Eigenanteil (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Belastungsgrenze (Beispiel 30.000 EUR brutto) | 600 EUR/Jahr (2%) bzw. 300 EUR (1% chronisch) |
Ohne Quittungen kann die Kasse die Zuzahlungen nicht anrechnen.
Die Befreiung gilt nur für das laufende Kalenderjahr. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.