Hilfsmittel beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

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Der Arzt verordnet das benötigte Hilfsmittel (Rezept mit Diagnose und Produktart).
Ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse erstellt einen Kostenvoranschlag.
Die Krankenkasse prüft den Antrag (ca. 3–5 Wochen). Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 1 Monat.
Nach Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert oder angepasst. Sie zahlen den Eigenanteil.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Eigenanteil | 10% des Abgabepreises (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | 10% je Packung (max. 10 EUR/Monat) |
| Kinder unter 18 | Befreit von Zuzahlungen |
Bei Lieferanten ohne Vertrag mit Ihrer Kasse müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Bestellen Sie das Hilfsmittel erst nach Genehmigung durch die Kasse.