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Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Gesetzliche Krankenkasse · Versicherungsschutz im Ausland

Bereits auf der KarteErsatz per Post

Die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC – befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie müssen sie also nicht gesondert beantragen: Wer gesetzlich versichert ist, hat sie bereits in der Brieftasche.

Sie gilt in den Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Mit ihr erhalten Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt – etwa im Urlaub – alle medizinisch notwendigen Leistungen, und zwar zu denselben Bedingungen wie gesetzlich Versicherte des jeweiligen Landes.

Genau darin liegt der wichtigste Vorbehalt: Es gelten die Regeln des Aufenthaltsstaats, einschließlich der dortigen Selbstbeteiligungen. Und die EHIC deckt keinen Rücktransport nach Deutschland – der kann mehrere Zehntausend Euro kosten. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll sein kann.

Letzte Aktualisierung26. August 2026
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 883/2004 · § 13 SGB V
VerifizierungGeprüft mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem GKV-Spitzenverband
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht Ihre Krankenkasse, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Umfang und Abrechnung richten sich nach dem Recht des Aufenthaltsstaats. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenKostenlosBereits auf der Gesundheitskarte
Gültig inEU, EWR, CH, UKIsland, Liechtenstein, Norwegen
UmfangMedizinisch notwendigNach Recht des Gastlandes
RücktransportNicht gedecktZusatzversicherung nötig
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Elektronische Gesundheitskarte

Die EHIC ist auf ihrer Rückseite aufgebracht – ein eigenes Dokument gibt es nicht. Prüfen Sie vor der Reise, ob die Karte noch gültig ist: Ist sie abgelaufen, ist auch die EHIC unwirksam, und im Ausland zahlen Sie zunächst privat.

Provisorische Ersatzbescheinigung

Wenn die Karte fehlt, verloren gegangen ist oder die Reise unmittelbar bevorsteht, stellt die Kasse eine provisorische Ersatzbescheinigung aus. Sie ersetzt die EHIC im Ausland vollständig – fordern Sie sie rechtzeitig an, viele Kassen versenden sie auch digital.

Ausweisdokument

Im Ausland verlangen Praxen und Krankenhäuser neben der EHIC in der Regel einen Lichtbildausweis. Ohne ihn kann die Behandlung zunächst als Privatleistung abgerechnet werden.

Quittungen und Behandlungsunterlagen

Falls Sie doch selbst zahlen mussten, brauchen Sie für die Erstattung detaillierte Rechnungen mit Diagnose und Einzelleistungen sowie die Zahlungsbelege. Sammeln Sie alles vor Ort – nachträglich sind Unterlagen aus dem Ausland kaum zu beschaffen.

Unterlagen für Abkommensstaaten

Außerhalb von EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich gilt die EHIC nicht. Mit einigen Staaten bestehen Sozialversicherungsabkommen, für die eigene Vordrucke vorgesehen sind. Klären Sie das vor der Reise mit Ihrer Kasse.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Karte und Gültigkeit prüfen

    Sehen Sie sich vor der Reise die Rückseite Ihrer Gesundheitskarte an: Dort steht die EHIC mit eigenem Gültigkeitsdatum. Ist die Karte abgelaufen oder steht das Ablaufdatum kurz bevor, fordern Sie rechtzeitig eine neue an. Eine abgelaufene Karte hilft im Ausland nicht.

  2. 2

    Reiseziel abgleichen

    Die EHIC gilt in den EU-Staaten, in Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Für andere Ziele gilt sie nicht – dort greifen allenfalls Sozialversicherungsabkommen mit eigenen Vordrucken oder gar kein gesetzlicher Schutz.

  3. 3

    Zusatzversicherung prüfen

    Der praktisch wichtigste Schritt. Die EHIC deckt keinen Rücktransport nach Deutschland und keine Behandlung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet für ein Jahr meist im niedrigen zweistelligen Bereich und schließt genau diese Lücke.

  4. 4

    Im Krankheitsfall Vertragsärzte aufsuchen

    Die EHIC gilt nur bei Leistungserbringern, die dem öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes angeschlossen sind. In rein privaten Praxen und Kliniken wird sie nicht akzeptiert – fragen Sie vorher ausdrücklich nach, gerade in Urlaubsregionen mit vielen Privatanbietern.

  5. 5

    Selbstbeteiligungen einkalkulieren

    Sie werden wie ein Versicherter des Gastlandes behandelt – einschließlich der dortigen Selbstbeteiligungen. Diese können deutlich höher sein als die deutschen Zuzahlungen und werden von der deutschen Kasse in der Regel nicht erstattet.

  6. 6

    Belege sammeln und Erstattung beantragen

    Mussten Sie selbst zahlen, reichen Sie detaillierte Rechnungen mit Diagnose und Einzelleistungen sowie die Zahlungsbelege bei Ihrer Kasse ein. Erstattet wird höchstens der Betrag, der bei einer Behandlung im Gastland nach dortigem Recht angefallen wäre.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Die EHIC ist kostenlosAber sie deckt nicht alles
EHICKostenlos, auf der Karte
Provisorische ErsatzbescheinigungKostenlos
Medizinisch notwendige LeistungenGedeckt
Selbstbeteiligung des GastlandesSelbst zu tragen
Rücktransport nach DeutschlandNicht gedeckt
Private KlinikenNicht gedeckt

Die EHIC selbst kostet nichts und ist bereits auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte aufgebracht; auch eine provisorische Ersatzbescheinigung ist kostenlos. Entscheidend ist zu wissen, was sie nicht abdeckt. Erstens den Rücktransport nach Deutschland – bei einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung kann ein Ambulanzflug mehrere Zehntausend Euro kosten, und diese Summe tragen Sie vollständig selbst. Zweitens die Selbstbeteiligungen des Gastlandes: Sie werden wie ein dort gesetzlich Versicherter behandelt, also auch mit den dortigen Eigenanteilen, die deutlich über den deutschen Zuzahlungen liegen können und in der Regel nicht erstattet werden. Drittens Behandlungen in rein privaten Praxen und Kliniken, die nicht an das öffentliche System angeschlossen sind. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Versicherte, denen dieser Schutz nicht ausreicht, zusätzlich privat versichern können – eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet meist nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Sie haben die EHIC bereits. Sie ist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen.

Der Rücktransport ist die große Lücke. Er ist nicht gedeckt und kann fünfstellige Beträge erreichen. Genau dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Jahr meist nur einen niedrigen zweistelligen Betrag kostet.

Es gilt das Recht des Gastlandes. Sie werden behandelt wie ein dort gesetzlich Versicherter – einschließlich der dortigen Selbstbeteiligungen. Diese können erheblich über den deutschen Zuzahlungen liegen und werden meist nicht erstattet.

Nur öffentliche Leistungserbringer. Die EHIC wird nur von Praxen und Kliniken akzeptiert, die dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen sind. In Urlaubsregionen sind viele Anbieter rein privat – fragen Sie vorher ausdrücklich nach.

Nur medizinisch notwendige Leistungen. Gedeckt ist, was während des vorübergehenden Aufenthalts medizinisch notwendig wird. Eine geplante Behandlung im Ausland fällt nicht darunter; dafür gelten eigene Genehmigungsverfahren.

Abgelaufene Karte heißt kein Schutz. Die EHIC hat ein eigenes Gültigkeitsdatum auf der Rückseite. Prüfen Sie es vor jeder Reise – eine abgelaufene Karte wird im Ausland nicht akzeptiert.

Ersatzbescheinigung als Notlösung. Fehlt die Karte oder ist sie abgelaufen, stellt die Kasse eine provisorische Ersatzbescheinigung aus, die die EHIC vollständig ersetzt. Viele Kassen versenden sie kurzfristig auch digital.

Außerhalb Europas gilt sie nicht. Für Reisen außerhalb von EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich greift die EHIC nicht. Mit einigen Staaten bestehen Sozialversicherungsabkommen mit eigenen Vordrucken – klären Sie das vor der Reise mit Ihrer Kasse.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Sich allein auf die EHIC verlassen. Der teuerste Fehler: Der Rücktransport ist nicht gedeckt und kann fünfstellig werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet einen Bruchteil davon.

Die Gültigkeit nicht prüfen. Die EHIC hat ein eigenes Ablaufdatum auf der Kartenrückseite. Eine abgelaufene Karte wird im Ausland nicht akzeptiert, und Sie zahlen zunächst alles selbst.

In eine private Klinik gehen. Die EHIC gilt nur bei Leistungserbringern des öffentlichen Systems. Gerade in touristischen Gegenden sind viele Praxen privat – fragen Sie vor der Behandlung.

Keine detaillierten Rechnungen verlangen. Für eine Erstattung brauchen Sie Rechnungen mit Diagnose und Einzelleistungen sowie Zahlungsbelege. Nachträglich sind solche Unterlagen aus dem Ausland kaum zu beschaffen.

Mit voller Erstattung rechnen. Erstattet wird höchstens, was die Behandlung im Gastland nach dortigem Recht gekostet hätte. Selbstbeteiligungen des Gastlandes bleiben in der Regel bei Ihnen.

Die EHIC für eine geplante Behandlung nutzen wollen. Sie deckt nur, was während des Aufenthalts medizinisch notwendig wird. Für geplante Behandlungen im Ausland gelten eigene Genehmigungsverfahren – vorher mit der Kasse klären.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich die EHIC beantragen?

Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist bereits auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat sie automatisch. Prüfen Sie lediglich vor der Reise das dort angegebene Gültigkeitsdatum.

In welchen Ländern gilt die EHIC?

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Außerhalb dieser Staaten gilt sie nicht; mit einigen weiteren Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, für die eigene Vordrucke vorgesehen sind – das klären Sie vor der Reise mit Ihrer Kasse.

Was deckt die EHIC ab?

Alle Leistungen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts – etwa im Urlaub – medizinisch notwendig werden, und zwar zu denselben Bedingungen wie für gesetzlich Versicherte des jeweiligen Landes. Das bedeutet zugleich, dass die Regeln und Selbstbeteiligungen des Gastlandes gelten, nicht die deutschen.

Ist der Rücktransport nach Deutschland gedeckt?

Nein, und das ist die wichtigste Lücke. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport kann bei einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung mehrere Zehntausend Euro kosten – diese Summe tragen Sie vollständig selbst. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Versicherte zusätzlich privat versichern können; eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet meist nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr.

Brauche ich trotzdem eine Auslandsreisekrankenversicherung?

In aller Regel ja. Sie schließt genau die Lücken der EHIC: den Rücktransport, die Selbstbeteiligungen des Gastlandes und Behandlungen bei privaten Leistungserbringern. Angesichts der geringen Kosten im Verhältnis zum abgedeckten Risiko ist sie eine der wirtschaftlich sinnvollsten Zusatzversicherungen überhaupt.

Was mache ich, wenn ich die Karte vergessen habe?

Ihre Krankenkasse stellt eine provisorische Ersatzbescheinigung aus, die die EHIC im Ausland vollständig ersetzt. Viele Kassen versenden sie kurzfristig digital, sodass Sie sie auch aus dem Urlaub anfordern können. Sie ist kostenlos.

Gilt die EHIC in jeder Praxis?

Nein, nur bei Leistungserbringern, die dem öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes angeschlossen sind. Rein private Praxen und Kliniken akzeptieren sie nicht – in touristischen Regionen ist das ein häufiges Problem. Fragen Sie vor der Behandlung ausdrücklich nach, ob mit der EHIC abgerechnet wird.

Was ist, wenn ich selbst zahlen musste?

Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse detaillierte Rechnungen mit Diagnose und Einzelleistungen sowie die Zahlungsbelege ein. Erstattet wird höchstens der Betrag, der bei einer Behandlung im Gastland nach dortigem Recht angefallen wäre; Selbstbeteiligungen des Gastlandes bleiben in der Regel bei Ihnen. Sammeln Sie alle Unterlagen unbedingt vor Ort – nachträglich sind sie aus dem Ausland kaum zu beschaffen.

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