Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Gesetzliche Krankenkasse · Versicherungsschutz im Ausland
Die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC – befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie müssen sie also nicht gesondert beantragen: Wer gesetzlich versichert ist, hat sie bereits in der Brieftasche.
Sie gilt in den Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Mit ihr erhalten Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt – etwa im Urlaub – alle medizinisch notwendigen Leistungen, und zwar zu denselben Bedingungen wie gesetzlich Versicherte des jeweiligen Landes.
Genau darin liegt der wichtigste Vorbehalt: Es gelten die Regeln des Aufenthaltsstaats, einschließlich der dortigen Selbstbeteiligungen. Und die EHIC deckt keinen Rücktransport nach Deutschland – der kann mehrere Zehntausend Euro kosten. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll sein kann.
