Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit eindeutige Kennnummer für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie besteht aus dem Länderkennzeichen DE und neun Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag vergeben (§ 27a Abs. 1 UStG). Die Vergabe ist gebührenfrei, und das BZSt teilt die Nummer aus rechtlichen Gründen ausschließlich per Post mit — niemals per E-Mail, Telefon oder Chatbot.
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt das BZSt nicht. Wer die Nummer über das Ankreuzfeld im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, muss damit rechnen, dass allein bis zur automatisierten Weiterleitung vom Finanzamt an das BZSt einige Wochen vergehen können. Realistisch sind daher wenige Tage bis mehrere Wochen — planen Sie Ihr erstes EU-Geschäft deshalb nicht auf ein festes Zuteilungsdatum, sondern beantragen Sie die Nummer so früh wie möglich.
Verwechseln Sie die USt-IdNr. nicht mit der Steuernummer Ihres Finanzamts, mit der persönlichen steuerlichen Identifikationsnummer oder mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO, die seit November 2024 automatisiert und gebührenfrei vergeben wird und die USt-IdNr. ergänzt, aber nicht ersetzt. Kleinunternehmer, die im EU-Ausland steuerfrei bleiben wollen, benötigen seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich die besondere Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX“ nach § 19a UStG.
