Umsatzsteuer 2026: Voranmeldung, Fristen und Steuersätze
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) beträgt in Deutschland 19 % als Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) und 7 % als ermäßigter Satz (§ 12 Abs. 2 UStG) für Lebensmittel, Bücher, den öffentlichen Nahverkehr und – seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft – auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Unternehmer übermitteln Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung elektronisch über ELSTER. Regelfall ist seit 2025 das Kalendervierteljahr; monatlich wird nur angemeldet, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 EUR betragen hat.
