AmtsDeutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen

Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Automatisch · Zustellung per BriefBZSt — Steuer-ID

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr., umgangssprachlich Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder in Deutschland gemeldeten Person zuteilt — vom Neugeborenen bis zur Rentnerin. Nach § 139b Abs. 1 AO erhält jede Person nur eine einzige IdNr., und jede Nummer wird nur ein einziges Mal vergeben. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen: Die Meldebehörde übermittelt Ihre Daten automatisch an das BZSt, das Ihnen die Nummer anschließend per Brief mitteilt. Wichtig zur Einordnung: Die Steuer-ID hat die Steuernummer des Finanzamts nicht abgelöst — beide Nummern bestehen bis heute parallel nebeneinander.

Letzte Aktualisierung25. August 2026
Rechtsgrundlage§ 139b AO i. V. m. § 139a AO
VerifizierungGeprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Finanzamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenGebührenfreiAuch die erneute Mitteilung ist kostenlos
BearbeitungszeitAbhängig von der zuständigen BehördeErstzuteilung ohne amtliche Frist · erneute Mitteilung bis zu 4 Wochen
ModalitätAutomatisch, ohne AntragZuteilung durch das BZSt nach Meldung, Zustellung per Brief
Benötigte Unterlagen

Was Sie brauchen — und wo die Nummer schon steht

Für die Erstzuteilung müssen Sie überhaupt nichts einreichen: Das Verfahren läuft ausschließlich über die Meldedatenübermittlung zwischen Meldebehörde und BZSt. Unterlagen brauchen Sie erst in zwei Situationen — wenn Sie die Nummer erneut mitgeteilt bekommen möchten, oder wenn nach der Anmeldung gar kein Schreiben ankommt. Prüfen Sie vorher unbedingt die Dokumente unten: In sehr vielen Fällen liegt die IdNr. längst im eigenen Aktenordner, und der Umweg über das BZSt kostet vier Wochen Wartezeit ohne Not.

Zuteilungsschreiben des BZSt

Das ursprüngliche Schreiben, mit dem das Bundeszentralamt für Steuern Ihnen die IdNr. mitgeteilt hat, ist der direkteste Nachweis. Es wurde nach Ihrer Erstanmeldung beziehungsweise nach Ihrer Geburt an die damalige Meldeadresse geschickt und behält seine Gültigkeit unbegrenzt, da die Nummer sich nie ändert. Wer 2008 oder später zugezogen ist, findet es meist in den Unterlagen zur ersten Wohnung.

Letzter Einkommensteuerbescheid

Auf jedem Einkommensteuerbescheid des Finanzamts ist die IdNr. im Kopfbereich neben der Steuernummer aufgedruckt. Der Bescheid liegt Ihnen vor, sobald Sie einmal eine Steuererklärung abgegeben haben — auch wenn sie Jahre zurückliegt, ist die Nummer darauf noch korrekt. Verwechseln Sie sie nicht mit der Steuernummer, die je nach Finanzamt ein anderes Format hat.

Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers

Die jährliche Lohnsteuerbescheinigung, die Sie mit einer der letzten Gehaltsabrechnungen erhalten, weist die IdNr. ausdrücklich aus, weil der Arbeitgeber sie für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigt. Häufig steht sie auch auf der monatlichen Entgeltabrechnung. Für Angestellte ist das in der Praxis die schnellste Fundstelle.

Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

Für die erneute Mitteilung müssen Sie sich gegenüber dem BZSt eindeutig identifizieren: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift müssen exakt mit dem Melderegister übereinstimmen. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit, um die Angaben korrekt zu übertragen. Weichen Ihre Angaben ab, kommt es zu Rückfragen und die Bearbeitung verzögert sich deutlich.

Aktuelle Meldeadresse

Das BZSt versendet die IdNr. ausschließlich per Brief an die Adresse, die im Melderegister hinterlegt ist — eine andere Zustellung ist nicht vorgesehen. Ist Ihre Anschrift veraltet, melden Sie zuerst beim Bürgeramt die Ummeldung beziehungsweise die Anmeldung an, sonst erreicht Sie der Brief nicht. Eine Meldebescheinigung hilft, die eigenen Daten vorab abzugleichen.

Vollmacht und Ausweiskopie bei abweichender Anschrift

Soll die Mitteilung ausnahmsweise nicht an die Meldeadresse gehen — etwa bei längerem Auslandsaufenthalt oder Betreuung —, verlangt das BZSt eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweisdokuments. Der Antrag ist dann auf dem Postweg an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin zu richten. Ohne diese beiden Nachweise wird ein abweichender Versand abgelehnt.

Nachweise bei ausbleibender Zuteilung (Kinder und Zuzug)

Kommt binnen drei Monaten nach Anmeldung oder Geburt kein Schreiben an, sollen Sie beim BZSt Nachweise einreichen — typischerweise die Anmeldebestätigung des Bürgeramts, bei Kindern zusätzlich die Geburtsurkunde. Diese Dokumente belegen, dass eine Meldung erfolgt ist und die Datenübermittlung stattgefunden haben muss. Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsorts.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Wohnsitz in Deutschland anmelden

    Alles beginnt bei der Meldebehörde, nicht beim Finanzamt. Sobald Sie sich beim Bürgeramt anmelden, übermittelt die Meldebehörde die gesetzlich festgelegten Daten — Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtstag und -ort, Geschlecht, gegenwärtige Anschrift sowie Auskunftssperren — an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Übermittlung ist in § 139b Abs. 6 bis 8 AO geregelt und erfolgt ohne Ihr Zutun. Einen Antrag auf die Steuer-ID gibt es nicht, und Sie müssen dafür weder ein Formular ausfüllen noch beim Finanzamt vorsprechen.

  2. 2

    Zuteilungsschreiben des BZSt abwarten

    Das BZSt bildet aus den übermittelten Daten die elfstellige IdNr., speichert sie und meldet sie zur Speicherung an das Melderegister zurück. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer Nummer per Post an die gemeldete Anschrift. Eine amtliche Bearbeitungsfrist nennt das BZSt bewusst nicht — die Zuteilung erfolgt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten übermittelt hat, sodass die Dauer abhängig von der zuständigen Behörde ist. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf im Internet kursierende Faustregeln, sondern planen Sie Termine mit Arbeitgeber oder Bank ohne festes Zustelldatum.

  3. 3

    Nach drei Monaten ohne Post beim BZSt nachfassen

    Das BZSt nennt eine klare Reaktionsschwelle: Ist drei Monate nach der Anmeldung beziehungsweise nach der Geburt eines Kindes kein Schreiben eingegangen, sollten Sie tätig werden und dem BZSt entsprechende Nachweise einreichen. Sinnvoll sind die Anmeldebestätigung des Bürgeramts und bei Kindern die Geburtsurkunde. Prüfen Sie vorher, ob der Brief an eine frühere Anschrift ging oder ein Nachsendeauftrag ausgelaufen ist — das ist die häufigste Ursache. Erst danach lohnt sich die förmliche Nachfrage.

  4. 4

    Vor der Neuanforderung die eigenen Unterlagen durchsuchen

    Bevor Sie eine erneute Mitteilung beantragen, sparen Sie im Regelfall Wochen, indem Sie kurz Ihre Papiere prüfen. Die IdNr. steht auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers und auf dem ursprünglichen Zuteilungsschreiben des BZSt. Auch Ihr ELSTER-Benutzerkonto zeigt die hinterlegten steuerlichen Grunddaten. Wer die Nummer dort findet, muss den Behördenweg gar nicht erst gehen.

  5. 5

    Erneute Mitteilung schriftlich beim BZSt anfordern

    Führt die Suche nicht weiter, fordern Sie die Nummer über das Eingabeformular auf bzst.de beziehungsweise über das BZStOnline-Portal (BOP) an; alternativ genügt ein formloses Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin. Geben Sie Ihre Daten exakt so an, wie sie im Melderegister stehen. Wichtig: Telefonisch und per E-Mail darf das BZSt die Identifikationsnummer aus rechtlichen Gründen nicht mitteilen. Die Servicehotline 0228 406-1240 (Mo bis Fr, 9 bis 14 Uhr) beantwortet Verfahrensfragen, nennt Ihnen die Nummer selbst aber nicht.

  6. 6

    Brief an die Meldeadresse abwarten

    Die Mitteilung erfolgt ausschließlich schriftlich per Brief an die im Melderegister hinterlegte Adresse. Das BZSt weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen derzeit vier Wochen betragen kann; bei Rückfragen zu abweichenden Angaben dauert es länger. Ein Versand an eine andere Anschrift ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie möglich. Stellen Sie in dieser Zeit keinen zweiten Antrag — Doppelanträge verlängern die Bearbeitung, statt sie zu beschleunigen.

  7. 7

    Nummer weitergeben und dauerhaft aufbewahren

    Sobald Ihnen die IdNr. vorliegt, geben Sie sie an alle Stellen weiter, die sie benötigen: Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug, Bank bei Kontoeröffnung und Freistellungsauftrag, Familienkasse für das Kindergeld sowie Kranken- und Rentenversicherung. Legen Sie das Schreiben anschließend zu den Dokumenten, die Sie dauerhaft aufbewahren — Geburtsurkunde, Sozialversicherungsausweis, Zeugnisse. Die Nummer wird nur einmal im Leben vergeben, ein Ersatz ist also immer nur eine erneute Mitteilung derselben Nummer.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

ErstzuteilungGebührenfrei
Erneute Mitteilung bei VerlustGebührenfrei
Zuständige StelleBundeszentralamt für Steuern (BZSt)
ZahlungsmittelNicht zutreffend — es fällt keine Gebühr an

Die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer ist vollständig gebührenfrei. Weder die Abgabenordnung noch eine Gebührenverordnung sehen für die Zuteilung oder für eine erneute Mitteilung eine Gebühr vor. Es gibt auch keine Verwaltungspauschale, keine Portokosten für Sie und keine Eilgebühr, mit der sich die Bearbeitung beschleunigen ließe — eine kostenpflichtige Beschleunigung existiert schlicht nicht.

Genau daran setzen unseriöse Anbieter an. Das BZSt warnt ausdrücklich vor amtlich aussehenden Schreiben und Webseiten, die eine angebliche Registrierung oder Beantragung der Steuer-ID gegen Gebühr anbieten. Solche Angebote sind wertlos: Sie können die Nummer weder beschleunigen noch überhaupt beschaffen, weil ausschließlich das BZSt sie zuteilen darf. Wer dort bezahlt, verliert das Geld und gibt zusätzlich sensible Meldedaten an Dritte weiter.

Kosten können nur mittelbar entstehen, etwa wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, der die Nummer im Rahmen eines Mandats mit abfragt, oder wenn Sie für die Anmeldung beim Bürgeramt eine kostenpflichtige Meldebescheinigung benötigen. Für die IdNr. selbst zahlen Sie in keinem Bundesland und bei keiner Behörde etwas.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Lebenslang unverändert. Die IdNr. bleibt dauerhaft gültig, auch bei Korrekturen oder Änderungen der Meldedaten wie Heirat, Anschrift oder Namensänderung. Nach § 139b Abs. 1 AO erhält jede Person nur eine Identifikationsnummer, und jede Nummer wird nur ein einziges Mal vergeben — es gibt also keine „neue“ Steuer-ID, sondern nur eine erneute Mitteilung derselben Nummer.

Keine telefonische Auskunft — auch nicht bei der Hotline. Das BZSt darf die Identifikationsnummer aus rechtlichen Gründen weder telefonisch noch per E-Mail mitteilen. Die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich per Brief an die Meldeadresse. Die Servicerufnummer 0228 406-1240 (Mo bis Fr, 9 bis 14 Uhr) hilft bei Verfahrensfragen weiter, gibt die Nummer selbst aber nicht heraus. Wer am Telefon nach Ihrer IdNr. fragt, handelt nicht im Auftrag des BZSt.

Arbeitgeber und Steuerklasse VI. Jeder Arbeitgeber benötigt Ihre IdNr., um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Fehlt sie, ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach Steuerklasse VI mit dem höchsten Abzug zu berechnen (§ 39c Abs. 1 EStG). Entscheidend ist die Einschränkung in Satz 2: Haben Sie die fehlende Mitteilung nicht zu vertreten, darf der Arbeitgeber längstens drei Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde legen; Steuerklasse VI greift erst danach, und bei späterer Nachreichung ist rückwirkend zu korrigieren.

Kontoeröffnung nach § 154 Abs. 2a AO. Kreditinstitute müssen die IdNr. jedes Kontoinhabers, jedes Verfügungsberechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigten erheben und aufzeichnen. Bei Nicht-Privatpersonen tritt die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO beziehungsweise die Steuernummer hinzu. Ausgenommen sind bestimmte Konten für Konsumentenkredite unterhalb von 12.000 Euro. Ohne IdNr. wird die Kontoeröffnung in der Praxis abgelehnt oder ausgesetzt.

Kinder erhalten die IdNr. automatisch. Nach der Geburtsanzeige läuft dieselbe Meldedatenübermittlung wie bei Erwachsenen, sodass Neugeborene ohne Zutun der Eltern eine eigene, lebenslang gültige Nummer bekommen. Sie brauchen die Kinder-IdNr. unter anderem für den Kindergeldantrag bei der Familienkasse und für den Kinderfreibetrag. Fehlt das Schreiben drei Monate nach der Geburt, reichen Sie beim BZSt die Geburtsurkunde und die Meldedaten nach.

Wo die IdNr. sonst noch verlangt wird. Neben Arbeitgeber und Bank benötigen sie die Familienkasse für Kindergeld, die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse, Kapitalanlagegesellschaften für den Freistellungsauftrag und der automatisierte Kirchensteuerabzug über das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM). Halten Sie die Nummer daher griffbereit, wenn Sie ein Depot eröffnen, einen Sparvertrag abschließen oder Sozialleistungen beantragen.

Abgrenzung zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Seit November 2024 vergibt das BZSt zusätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO für wirtschaftlich Tätige. Sie besteht aus dem Kürzel DE, neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten und soll die Steuernummer im Wirtschaftsverkehr perspektivisch ablösen. Ihre persönliche IdNr. bleibt davon unberührt; ebenfalls davon zu unterscheiden ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den EU-Warenverkehr.

Welche Daten gespeichert werden. Nach § 139b Abs. 3 AO speichert das BZSt zu Ihrer IdNr. einen klar begrenzten Datensatz: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Auskunftssperren und gegebenenfalls den Sterbetag. Weil die IdNr. im Zuge der Registermodernisierung als übergreifendes Ordnungsmerkmal dient, sollten Sie sie so sorgsam behandeln wie Ihre Ausweisnummer und niemals auf Zuruf per Telefon oder E-Mail weitergeben.

Zuzug aus dem Ausland und Wegzug. Wer neu nach Deutschland zieht, erhält die IdNr. erst nach der Anmeldung beim Bürgeramt — planen Sie diesen Schritt daher früh ein, weil Arbeitgeber, Bank und Krankenkasse die Nummer regelmäßig verlangen. Bei einem späteren Wegzug ins Ausland bleibt die Nummer bestehen und wird bei einer Rückkehr wieder verwendet; eine zweite Nummer wird nicht vergeben.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Steuer-ID mit der Steuernummer verwechseln. Die IdNr. ist elfstellig und bundesweit einheitlich, die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt und sie kann sich bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern. Wer im Formular die falsche Nummer einträgt, riskiert die Zurückweisung des Antrags, einen fehlgeschlagenen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale und dadurch Wochen an Verzögerung.

Das Zuteilungsschreiben entsorgen. Wer den Brief wegwirft und die Nummer nirgends notiert hat, muss die erneute Mitteilung beantragen und bis zu vier Wochen auf Post warten. Steht in dieser Zeit ein Arbeitsbeginn oder eine Kontoeröffnung an, verzögert sich der gesamte Vorgang — und beim Lohnsteuerabzug drohen zwischenzeitlich zu hohe Abzüge.

Versuchen, die Nummer telefonisch zu erfragen. Das BZSt darf die IdNr. aus rechtlichen Gründen nicht am Telefon nennen. Wer darauf setzt, verliert Tage, in denen der schriftliche Antrag längst hätte laufen können — und wer einem angeblichen Amt am Telefon Geburtsdatum, Anschrift und Bankdaten nennt, liefert Betrügern die perfekte Grundlage für Identitätsmissbrauch.

Für die Steuer-ID bezahlen. Amtlich aussehende Schreiben oder Webseiten, die eine gebührenpflichtige Registrierung der Steuer-ID anbieten, sind keine Behörde. Die Folge einer Zahlung: verlorenes Geld, keinerlei Beschleunigung und sensible Meldedaten in fremder Hand. Zuständig ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern — und dort ist der Vorgang gebührenfrei.

Dem Arbeitgeber die IdNr. nicht mitteilen. Ohne Nummer kann er die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen; nach spätestens drei Monaten ist nach Steuerklasse VI mit dem höchsten Abzug abzurechnen (§ 39c Abs. 1 EStG). Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommen Sie zwar über die Steuererklärung zurück, das Geld fehlt Ihnen aber unter Umständen ein ganzes Jahr lang in der Haushaltskasse.

Angaben abweichend vom Melderegister machen. Wer im Antrag den Geburtsnamen weglässt, eine alte Anschrift einträgt oder den Geburtsort ungenau angibt, löst eine Rückfrage aus. Der Vorgang wird dann zurückgestellt, und aus vier Wochen Bearbeitungszeit werden schnell mehrere Monate. Übernehmen Sie die Daten deshalb wörtlich aus Ausweis und Meldebescheinigung.

Nach dem Umzug die Ummeldung aufschieben. Das BZSt versendet ausschließlich an die im Melderegister hinterlegte Adresse. Ist diese veraltet, geht der Brief mit Ihrer IdNr. an die alte Wohnung und die Wartezeit beginnt von vorn. Melden Sie sich deshalb zuerst um und beantragen Sie die erneute Mitteilung erst danach.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie bekomme ich meine Steuer-ID?

Sie müssen nichts beantragen: Nach der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland übermittelt die Meldebehörde Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, das die elfstellige IdNr. zuteilt und Ihnen per Brief mitteilt (§ 139b Abs. 6 bis 8 AO). Das Schreiben geht an die Adresse, die im Melderegister hinterlegt ist.

Was kostet die Zuteilung der Steuer-ID?

Die Zuteilung und jede erneute Mitteilung sind gebührenfrei; weder die Abgabenordnung noch eine Gebührenverordnung sehen eine Gebühr vor. Das BZSt warnt ausdrücklich vor amtlich aussehenden Schreiben und Webseiten, die für eine angebliche Registrierung der Steuer-ID Geld verlangen.

Wie lange dauert die erstmalige Zuteilung der Steuer-ID?

Das BZSt nennt keine amtliche Frist, sondern teilt die IdNr. zu, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten übermittelt hat; die Dauer ist damit abhängig von der zuständigen Behörde. Amtlich verbindlich ist nur die Reaktionsschwelle: Ist nach drei Monaten kein Schreiben eingegangen, sollten Sie beim BZSt Nachweise einreichen.

Was tun, wenn ich meine Steuer-ID verloren habe?

Prüfen Sie zuerst Ihren letzten Einkommensteuerbescheid, Ihre Lohnsteuerbescheinigung und das ursprüngliche Zuteilungsschreiben des BZSt, denn dort ist die Nummer bereits vermerkt. Finden Sie sie dort nicht, fordern Sie die erneute Mitteilung über das Eingabeformular auf bzst.de oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin an.

Kann ich die Steuer-ID telefonisch oder per E-Mail erfragen?

Nein. Das BZSt darf die Identifikationsnummer aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen weder telefonisch noch per E-Mail herausgeben; die Mitteilung erfolgt ausschließlich per Brief an die Meldeadresse. Die Servicehotline 0228 406-1240 beantwortet Fragen zum Verfahren, nennt die Nummer selbst aber nicht.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung bei Verlust?

Das BZSt gibt an, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen derzeit vier Wochen betragen kann. Sind Rückfragen nötig, etwa weil Ihre Angaben nicht mit dem Melderegister übereinstimmen, dauert es entsprechend länger.

Ändert sich die Steuer-ID bei Umzug, Heirat oder Namensänderung?

Nein, die IdNr. bleibt dauerhaft gültig, auch bei Korrekturen oder Änderungen der Meldedaten wie Heirat, Anschrift oder Namensänderung. Nach § 139b Abs. 1 AO erhält jede Person nur eine Identifikationsnummer, und jede Nummer wird nur ein einziges Mal vergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID, Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Steuer-ID ist elfstellig, bundesweit einheitlich und personenbezogen; die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt und sie kann sich bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern. Beide bestehen bis heute parallel — die Steuer-ID hat die Steuernummer nicht abgelöst. Für wirtschaftlich Tätige kommt zusätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO hinzu, die perspektivisch die Steuernummer im Wirtschaftsverkehr ablösen soll.

Was passiert, wenn ich dem Arbeitgeber die Steuer-ID nicht mitteile?

Ohne IdNr. kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen und muss die Lohnsteuer grundsätzlich nach Steuerklasse VI mit dem höchsten Abzug berechnen (§ 39c Abs. 1 EStG). Haben Sie die fehlende Mitteilung nicht zu vertreten, darf der Arbeitgeber längstens drei Monate die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde legen; wird die Nummer danach nachgereicht, ist die Abrechnung rückwirkend zu korrigieren.

Bekommt mein Kind eine eigene Steuer-ID?

Ja, jedes in Deutschland gemeldete Kind erhält unmittelbar nach der Geburtsanzeige über die Meldedatenübermittlung eine eigene, lebenslang gültige IdNr. Sie benötigen diese Nummer unter anderem für den Kindergeldantrag bei der Familienkasse; geht binnen drei Monaten kein Schreiben ein, wenden Sie sich mit den Nachweisen an das BZSt.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden