Wohnsitz ummelden (Ummeldung)
Bürgeramt · Meldebehörde
Die Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Anmeldung an der neuen Adresse: Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde – meist dem Bürgeramt – anmelden. Das gilt für den Umzug innerhalb derselben Stadt ebenso wie für den Wechsel in eine andere Gemeinde. Die Ummeldung ist kostenlos.
Bei der Ummeldung wird Ihre neue Anschrift im Melderegister aktualisiert, die Adresse im Chip Ihres Personalausweises (eID) geändert und ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises angebracht. Der Ausweis bleibt gültig und wird nicht neu ausgestellt. Sie erhalten eine neue Meldebestätigung, die Sie unter anderem für Bank, Arbeitgeber, Kfz-Zulassung und Bewohnerparkausweis benötigen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).
