Wohnsitz anmelden (Anmeldung)
Bürgeramt · Meldebehörde
Die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde – meist dem Bürgeramt – anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos.
Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Sie für viele weitere Schritte benötigen: Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung beim Arbeitgeber, Beantragung von Kindergeld, Kita-Platz, Kfz-Zulassung oder Rundfunkbeitrag. Bei der Erstanmeldung in Deutschland wird zudem automatisch Ihre steuerliche Identifikationsnummer erzeugt und per Post zugestellt. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).
