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Wohnsitz anmelden (Anmeldung)

Bürgeramt · Meldebehörde

PersönlichTeilweise online

Die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde – meist dem Bürgeramt – anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos.

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Sie für viele weitere Schritte benötigen: Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung beim Arbeitgeber, Beantragung von Kindergeld, Kita-Platz, Kfz-Zulassung oder Rundfunkbeitrag. Bei der Erstanmeldung in Deutschland wird zudem automatisch Ihre steuerliche Identifikationsnummer erzeugt und per Post zugestellt. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).

Letzte Aktualisierung24. August 2026
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Bürgeramt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Verfahren und Gebühren können je nach Bundesland und Kommune variieren. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenKostenlosKeine Gebühren
BearbeitungszeitSofortMeldebestätigung direkt
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Frist14 TageAb Einzugsdatum
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

Personalausweis oder Reisepass (Original)

Jede anzumeldende Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument im Original – Personalausweis oder Reisepass. Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft und wird seit Ende 2024 auch nicht mehr als gültiges Dokument akzeptiert; Kinder weisen sich deshalb mit Reisepass, Personalausweis oder – solange sie kein eigenes Ausweisdokument haben – mit der Geburtsurkunde aus. Kopien, Handyfotos und abgelaufene Dokumente werden von der Meldebehörde nicht akzeptiert; der Termin endet dann ergebnislos. Für Kinder ohne eigenes Ausweisdokument genügt in der Regel die Geburtsurkunde. Ihre neue Anschrift wird direkt im Termin auf dem Ausweis geändert: Der Chip wird aktualisiert und ein Adressaufkleber aufgebracht – beides ist im Rahmen der Anmeldung gebührenfrei.

Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)

Die schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Wohnungsgebers ist das wichtigste Dokument: Ohne sie ist keine Anmeldung möglich. Der Wohnungsgeber – Vermieter, Hausverwaltung oder bei Untermiete der Hauptmieter – ist gesetzlich verpflichtet, sie Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich oder elektronisch auszustellen. Enthalten müssen sein: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller einziehenden Personen. Seit dem Bundesmeldegesetz 2015 ersetzt sie den früheren Nachweis über den Mietvertrag – der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Wer eine eigene Immobilie bezieht, bestätigt den Einzug als Eigentümer selbst.

Ausgefülltes Meldeformular

Das Anmeldeformular („Anmeldung bei der Meldebehörde“) stellt jede Kommune auf ihrem Verwaltungsportal zum Download bereit; vor Ort liegt es ebenfalls aus. Abgefragt werden unter anderem die bisherige Anschrift, der Familienstand, die Religionszugehörigkeit (maßgeblich für die Kirchensteuer) sowie die Zuordnung von Haupt- und Nebenwohnung. Ziehen mehrere Personen aus derselben bisherigen Wohnung gemeinsam um, genügt meist ein Formular für den ganzen Haushalt. Füllen Sie es zu Hause aus – das verkürzt den Termin am Schalter spürbar.

Zusätzliche Nachweise (je nach Lebenslage)

Verheiratete und Verpartnerte werden häufig nach der Eheurkunde beziehungsweise der Lebenspartnerschaftsurkunde gefragt, weil der Familienstand im Melderegister geführt wird; bei mitziehenden Kindern kann die Geburtsurkunde verlangt werden. Wer aus dem Ausland zuzieht, legt zusätzlich den Reisepass vor, Drittstaatsangehörige außerdem Visum oder Aufenthaltstitel. Ausländische Personenstandsurkunden verlangen manche Meldebehörden in beglaubigter Übersetzung – fragen Sie vorab, welche Nachweise Ihre Behörde akzeptiert.

Vollmacht (nur bei Vertretung)

Wenn Sie nicht selbst erscheinen können, benötigt die bevollmächtigte Person vier Dinge: eine formlose, von Ihnen unterschriebene Vollmacht, das von Ihnen unterschriebene Meldeformular, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie ihren eigenen gültigen Ausweis. Fehlt eines dieser Teile, wird die Anmeldung abgelehnt. Volljährige Haushaltsmitglieder brauchen jeweils eine eigene Vollmacht; minderjährige Kinder darf ein sorgeberechtigter Elternteil ohne gesonderte Vollmacht anmelden.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Meldebehörde finden und Termin buchen

    Zuständig ist ausschließlich die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts – je nach Stadt heißt sie Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Kundenzentrum oder Bürgerservice. Termine vergeben nahezu alle Kommunen online über ihr Terminportal; in Großstädten sind sie regelmäßig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Buchen Sie deshalb bereits vor dem Umzug – der Termin darf zeitlich nach dem Einzug liegen, solange Sie ihn innerhalb der Frist beantragt haben. In kleineren Gemeinden gibt es weiterhin offene Sprechzeiten ohne Termin, und viele Portale stellen morgens kurzfristig frei gewordene Termine ein. Der Vorgang am Schalter selbst dauert meist nur 10 bis 20 Minuten.

  2. 2

    Wohnungsgeberbestätigung einholen

    Fordern Sie die Wohnungsgeberbestätigung am besten schon bei der Schlüsselübergabe an. Der Wohnungsgeber ist nach § 19 BMG verpflichtet, sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen; verweigert oder verschleppt er die Bestätigung, handelt er selbst ordnungswidrig, und Sie können dies der Meldebehörde melden. Prüfen Sie das Dokument sofort auf Vollständigkeit: Fehlt das Einzugsdatum, die vollständige Wohnungsanschrift oder der Name einer einziehenden Person, weist die Meldebehörde es zurück. Bei Hausverwaltungen und großen Vermietern kann die Ausstellung mehrere Tage dauern – planen Sie diese Zeit in die Zwei-Wochen-Frist ein.

  3. 3

    Unterlagen und Meldeformular vorbereiten

    Legen Sie alle Ausweisdokumente im Original bereit und füllen Sie das Meldeformular Ihrer Kommune vorab aus. Klären Sie dabei die Frage der Hauptwohnung: Wer mehrere Wohnungen in Deutschland hat, muss die vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnung angeben – bei Familien ist das die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Lebenslage Zusatznachweise erfordert (Eheurkunde, Geburtsurkunden, Aufenthaltstitel bei Zuzug aus dem Ausland). Wer sich vertreten lässt, unterschreibt Formular und Vollmacht vorher selbst.

  4. 4

    Persönlich erscheinen und Daten erfassen lassen

    Erscheinen Sie pünktlich zum Termin und bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original mit – Kopien reichen nicht aus. Die Sachbearbeitung erfasst Ihre Daten im Melderegister, fragt Familienstand und Religionszugehörigkeit ab und ändert die Anschrift auf Ihrem Personalausweis, indem der Chip aktualisiert und ein Adressaufkleber aufgebracht wird. Es müssen nicht alle Haushaltsmitglieder mitkommen: Eine volljährige Person kann die übrigen mit Vollmacht und deren Ausweisdokumenten anmelden. Alternativ bieten immer mehr Kommunen die vollständig elektronische Wohnsitzanmeldung an.

  5. 5

    Meldebestätigung erhalten und prüfen

    Die einfache Meldebestätigung nach § 18 BMG ist gebührenfrei und wird in der Regel noch im Termin ausgehändigt. Kontrollieren Sie sie direkt am Schalter auf Schreibfehler bei Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Einzugsdatum – eine spätere Korrektur kostet einen weiteren Termin. Sie benötigen die Bestätigung unter anderem für die Kontoeröffnung, den Arbeitgeber, die Krankenkasse, die Kita-Anmeldung, die Kfz-Zulassung und den Bibliotheksausweis. Bewahren Sie zusätzlich eine Kopie oder ein Foto der Bestätigung auf.

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    Folgeschritte nach der Anmeldung erledigen

    Einiges läuft automatisch: Die neue Meldebehörde informiert die bisherige, sodass eine Abmeldung am alten Wohnort entfällt, und übermittelt Ihre Daten unter anderem an die Finanzverwaltung sowie an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Alles Übrige müssen Sie selbst veranlassen: Adressänderung in den Fahrzeugpapieren bei der Kfz-Zulassungsstelle, Aktualisierung bei Bank, Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber und Familienkasse sowie ein Nachsendeauftrag bei der Post. Bei der Erstanmeldung in Deutschland kommt die steuerliche Identifikationsnummer einige Wochen später automatisch per Post; nachfragen sollten Sie erst, wenn sie nach drei Monaten nicht vorliegt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Anmeldung des WohnsitzesKostenlos
Einfache MeldebestätigungKostenlos
Adressänderung auf dem PersonalausweisKostenlos bei der Anmeldung
Erweiterte Meldebescheinigungelektronisch 0 EUR (§ 18 Abs. 3 BMG), schriftlich ca. 5–16 EUR
ZahlungsmittelEC-Karte / bar (je nach Amt)
Bußgeld bei Fristversäumnisbis 1.000 EUR (§ 54 BMG)

Die Anmeldung selbst ist bundesweit gebührenfrei – für den Vorgang darf die Meldebehörde keine Gebühr erheben, und auch die einfache Meldebestätigung nach § 18 BMG sowie die Adressänderung auf Personalausweis und Reisepass sind im Rahmen der Anmeldung kostenlos. Kosten entstehen ausschließlich für freiwillige Zusatzleistungen, vor allem für die erweiterte Meldebescheinigung: Sie weist zusätzliche Daten wie frühere Anschriften, Familienstand oder Staatsangehörigkeit aus und wird etwa für Rentenanträge, Erbscheinverfahren, Gerichte oder ausländische Behörden verlangt. Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es dafür nicht, weil jede Kommune die Höhe in ihrer eigenen Gebührensatzung festlegt; in der Praxis reicht die Spanne von 5 Euro in Bayern über 9 Euro in Köln und 10 Euro in Berlin bis 16 Euro in Hamburg. Wird die Meldebescheinigung elektronisch erteilt, ist sie nach § 18 Abs. 3 BMG bundesweit unentgeltlich. Erkundigen Sie sich vorab nach den akzeptierten Zahlungsmitteln: Viele Bürgerämter nehmen ausschließlich EC-Karte oder Bargeld, Kreditkarten werden selten akzeptiert. Ein Bußgeld wegen verspäteter Anmeldung ist keine Gebühr, sondern eine Sanktion nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht und wird gesondert per Bescheid festgesetzt.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Fristbeginn ist der tatsächliche Einzug. Die Zwei-Wochen-Frist des § 17 BMG läuft ab dem Tag, an dem Sie die Wohnung tatsächlich beziehen und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben – weder die Unterschrift unter dem Mietvertrag noch die Schlüsselübergabe setzen sie in Gang. Maßgeblich ist das Einzugsdatum, das auch in der Wohnungsgeberbestätigung steht; beide Angaben müssen übereinstimmen.

Beim Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig. Die neue Meldebehörde informiert die bisherige automatisch, sodass ein zweiter Behördengang entfällt. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung endgültig aufgeben; die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von zwei Wochen danach erfolgen.

Automatische Datenübermittlung nach der Anmeldung. Ihre Adresse geht ohne Ihr Zutun an die Finanzverwaltung und an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – rechnen Sie daher mit Post zum Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung und nicht pro Person anfällt. Bei der Erstanmeldung in Deutschland wird zusätzlich die steuerliche Identifikationsnummer vergeben und einige Wochen später zugeschickt; eine feste Frist nennen die Finanzbehörden nicht, nach drei Monaten sollten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern nachfragen.

Haupt- oder Nebenwohnung richtig bestimmen. Wer mehrere Wohnungen in Deutschland hat, muss eine davon als Hauptwohnung angeben: die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Familien die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie. Für Nebenwohnungen erheben viele Städte eine Zweitwohnungssteuer, deren Höhe und Bemessungsgrundlage jede Kommune in einer eigenen Satzung festlegt. Studierende und Wochenpendler sollten vor der Anmeldung prüfen, welche Zuordnung ihrer tatsächlichen Nutzung entspricht.

Zuzug aus dem Ausland. Die Meldepflicht gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel – auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen sich anmelden. Das Bundesmeldegesetz sieht eine Ausnahme nur für kurze Aufenthalte vor: Wer im Ausland eine Wohnung behält und sich nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhält, ist von der Anmeldung befreit. Für Drittstaatsangehörige ist die Anmeldung faktisch der erste Schritt, weil Ausländerbehörde, Bank und Arbeitgeber die Meldebestätigung verlangen.

Neugeborene meldet das Standesamt. In Deutschland geborene Kinder, die von Anfang an in der Wohnung ihrer Eltern leben, müssen nicht gesondert angemeldet werden – das Standesamt übermittelt die Geburt an die Meldebehörde. Kinder, die im Ausland geboren wurden oder später nachziehen, unterliegen dagegen der normalen Meldepflicht mit Zwei-Wochen-Frist.

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Immer mehr Kommunen bieten die Anmeldung vollständig digital an – ohne Termin und ohne Behördengang. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion (eID) samt PIN, ein BundID-Konto, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone. Die neue Anschrift auf dem Ausweischip aktualisieren Sie anschließend selbst mit einem Code, den Sie zusammen mit dem Adressaufkleber per Post erhalten. Ob Ihre Stadt den Dienst anbietet, steht auf ihrem Verwaltungsportal.

Kein Termin innerhalb der Frist? Dokumentieren Sie Ihre Buchungsversuche mit Screenshots und bewahren Sie Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis des tatsächlichen Einzugsdatums auf. Wer belegen kann, dass die Behörde selbst keinen früheren Termin angeboten hat, steht in einem möglichen Bußgeldverfahren deutlich besser da – ein Rechtsanspruch auf Absehen vom Bußgeld folgt daraus allerdings nicht.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Frist versäumt. Wer die Zwei-Wochen-Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG; das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen, die Höhe im Einzelfall setzt die zuständige Meldebehörde fest. Hinzu kommen praktische Folgen: Ohne Meldebestätigung verzögern sich Kontoeröffnung, Steuer-ID, Kindergeldantrag und Arbeitgebermeldung.

Wohnungsgeberbestätigung fehlt oder ist unvollständig. Ohne das Dokument – oder wenn Einzugsdatum, Anschrift oder ein Name fehlen – verweigert das Amt die Anmeldung. Der Termin verfällt ersatzlos, der nächste freie Termin liegt in Großstädten oft Wochen später, und die gesetzliche Frist läuft in der Zwischenzeit weiter.

Abgelaufener Ausweis oder nur Kopien dabei. Ungültige Dokumente, Handyfotos und Kopien werden nicht akzeptiert; die Anmeldung wird abgebrochen und Sie müssen einen neuen Termin buchen. Prüfen Sie die Gültigkeitsdaten aller Ausweise – auch die der Kinder – einige Tage vor dem Termin.

Nur eine Person angemeldet. Jede einziehende Person ist eigenständig meldepflichtig und trägt ein eigenes Bußgeldrisiko. Für volljährige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die nicht mitkommen, brauchen Sie jeweils eine Vollmacht samt Ausweiskopie – sonst wird nur Ihre eigene Anmeldung erfasst und die übrigen Personen bleiben unangemeldet.

Scheinanmeldung ohne tatsächlichen Einzug. Eine Anmeldung unter einer Adresse, in die niemand einzieht, ist keine Formalie, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Für Wohnungsgeber, die einen Einzug bestätigen, der gar nicht stattgefunden hat, sieht § 54 BMG eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor – das Risiko trifft also auch Vermieter und Hauptmieter, die „aus Gefälligkeit“ unterschreiben.

Einzugsdatum „passend“ zurechtgelegt. Wer ein späteres Einzugsdatum angibt, um die Frist zu retten, macht eine falsche Angabe gegenüber der Meldebehörde. Der Widerspruch zur Wohnungsgeberbestätigung fällt in der Regel sofort auf und führt zu Rückfragen oder einem Bußgeldverfahren – statt zu der erhofften Straffreiheit.

Nach der Anmeldung nichts weiter veranlasst. Die Meldebehörde informiert nur andere Behörden, nicht Ihre Vertragspartner. Wer die Adresse in den Fahrzeugpapieren nicht ändern lässt, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld; nicht aktualisierte Anschriften bei Bank, Versicherung oder Arbeitgeber führen dazu, dass wichtige Post – etwa Fristsetzungen und Bescheide – Sie nicht erreicht.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich persönlich beim Bürgeramt erscheinen?

Grundsätzlich ja, die Anmeldung erfolgt persönlich. Eine bevollmächtigte Person kann die Anmeldung jedoch mit einer schriftlichen Vollmacht, dem ausgefüllten Meldeformular und einer Ausweiskopie der meldepflichtigen Person übernehmen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) über BundID und Online-Ausweis ist inzwischen bundesweit im Einsatz: Stand 13. November 2025 sind alle 16 Länder und rund 2.000 Meldebehörden angeschlossen, erreichbar für rund 55 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

Welches Bußgeld droht bei verspäteter Anmeldung?

Wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Bundesmeldegesetz. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen. In der Praxis zeigen viele Meldebehörden bei geringfügiger Verspätung Kulanz – einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Kann ich die Anmeldung online erledigen?

Ja, in einer wachsenden Zahl von Kommunen ist die elektronische Wohnsitzanmeldung möglich. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID), ein BundID-Konto und ein NFC-fähiges Smartphone. Ob Ihre Stadt den Online-Dienst anbietet, erfahren Sie auf dem Verwaltungsportal Ihrer Kommune.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach § 19 BMG eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers über Ihren Einzug. Sie muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen enthalten. Ohne diese Bestätigung ist keine Anmeldung möglich.

Bekomme ich automatisch eine Steuer-ID?

Ja. Bei der Erstanmeldung in Deutschland wird Ihre steuerliche Identifikationsnummer automatisch vergeben und einige Wochen später per Post an Ihre neue Adresse geschickt; eine bundesweit verbindliche Frist gibt es dafür nicht. Ist die Nummer nach drei Monaten nicht angekommen, wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern. Sie müssen dafür keinen separaten Antrag stellen.

Was kostet die Anmeldung des Wohnsitzes?

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist bundesweit gebührenfrei; auch die einfache Meldebestätigung und die Adressänderung auf Personalausweis und Reisepass kosten im Rahmen der Anmeldung nichts. Gebühren fallen nur für freiwillige Zusatzdokumente an, vor allem für die erweiterte Meldebescheinigung. Elektronisch wird die Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 3 BMG bundesweit unentgeltlich erteilt; für die schriftliche Ausfertigung legt jede Kommune die Gebühr selbst fest – von 5 Euro in Bayern über 9 Euro in Köln und 10 Euro in Berlin bis 16 Euro in Hamburg.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht: Die neue Meldebehörde informiert die bisherige automatisch, eine separate Abmeldung entfällt. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung endgültig aufgeben – frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach.

Was gilt bei mehreren Wohnungen – Haupt- oder Nebenwohnsitz?

Wer mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnt, muss bei der Anmeldung angeben, welche die Hauptwohnung ist: Das ist die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Familien die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie. Jede weitere Wohnung wird als Nebenwohnung gemeldet; dafür erheben viele Städte eine Zweitwohnungssteuer, deren Höhe und Bemessungsgrundlage in einer kommunalen Satzung geregelt ist.

Was passiert, wenn ich innerhalb der Frist keinen Termin bekomme?

Die gesetzliche Frist bleibt bestehen, auch wenn das Bürgeramt ausgebucht ist. Dokumentieren Sie Ihre Buchungsversuche mit Screenshots und melden Sie sich zum nächstmöglichen Termin an – wer nachweisen kann, dass die Behörde keinen früheren Termin angeboten hat, steht in einem Bußgeldverfahren deutlich besser da. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Kommune eine offene Sprechstunde oder die elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet.

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