Kindergeld beantragen
Familienkasse · 259 EUR pro Kind und Monat
Das Kindergeld beträgt 2026 nach § 66 EStG 259 Euro monatlich für jedes Kind – ohne Staffelung nach Kinderzahl. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; für Angehörige des öffentlichen Dienstes teils die eigene Bezügestelle.
Der teuerste Punkt ist nicht der Betrag, sondern eine Frist. § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG bestimmt: „Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist." Wer erst ein Jahr nach der Geburt beantragt, verliert die ersten sechs Monate – über 1.500 Euro.
Beachten Sie die Formulierung: Begrenzt ist die Auszahlung, nicht die Festsetzung. Der Anspruch kann also weiter zurück festgestellt werden, ausgezahlt wird aber nur ein halbes Jahr.
Der zweite häufige Verlust betrifft ältere Kinder. Nach § 32 Abs. 4 EStG zählt ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium jedoch nur noch, wenn es „keiner Erwerbstätigkeit nachgeht" – erlaubt bleiben bis zu 20 Wochenstunden, ein Ausbildungsverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung.
