Kindergeld — Veränderungsmitteilung
Familienkasse · Kindergeld

Familienkasse · Kindergeld
Meldepflichtige Änderungen: Umzug, Kontowechsel, Kind beendet Ausbildung, Kind zieht aus, Trennung der Eltern, Aufnahme einer Beschäftigung des Kindes.
Online über familienkasse.de, per App oder schriftlich mit Formular „Veränderungsmitteilung" (KG 45).
Je nach Änderung: Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, Exmatrikulationsbescheinigung, etc.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Veränderungsmitteilung | Kostenlos |
| Bei Nichtmeldung | Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes |
Die Familienkasse kann zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückfordern — ggf. mit Zinsen.
Wenn das Kind über 18 die Ausbildung beendet und nichts Neues beginnt, endet der Anspruch. Nicht gemeldete Weiterzahlung wird zurückgefordert.