Unterhaltsberechnung und -beratung
Jugendamt · Familie & Sorgerecht

Jugendamt · Familie & Sorgerecht
Die Unterhaltsberatung ist kostenlos und steht beiden Elternteilen offen.
Einkommensnachweise vorlegen. Das Jugendamt berechnet den Unterhalt nach der Duesseldorfer Tabelle.
Das Jugendamt kann einen kostenfreien Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde) erstellen, der wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Beratung | Kostenlos |
| Jugendamtsurkunde (Unterhaltstitel) | Kostenlos |
| Mindestunterhalt 0-5 Jahre | 480 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 355 EUR) |
| Mindestunterhalt 6-11 Jahre | 551 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 426 EUR) |
| Mindestunterhalt 12-17 Jahre | 645 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 520 EUR) |
Vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld (125 EUR) abgezogen. Der Zahlbetrag ist niedriger als der Tabellenbetrag.
Der unterhaltspflichtige Elternteil hat einen gesetzlichen Selbstbehalt (derzeit 1.370 EUR bei Erwerbstätigen). Der Unterhalt darf diesen nicht unterschreiten.
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen — bis zu 12 Jahre ohne zeitliche Begrenzung.