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Inobhutnahme - Schutz bei Kindeswohlgefaehrdung

Jugendamt · Jugendhilfe & Beratung

PersönlichBMFSFJ

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Rechtsgrundlage
Paragraph 42 SGB VIII
⚠️
Notfall
Sofortige Schutzmassnahme

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gefaehrdung melden

Jede Person kann eine Kindeswohlgefaehrdung beim Jugendamt oder der Polizei melden. Auch anonym moeglich.

2

Jugendamt prueft

Das Jugendamt ist verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen (Paragraph 8a SGB VIII).

3

Sofortige Schutzmassnahme

Bei akuter Gefahr: Das Kind wird in Obhut genommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie oder Einrichtung untergebracht.

4

Eltern werden informiert

Die Eltern werden umgehend informiert. Innerhalb weniger Tage: Gerichtliche Ueberpruefung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
InobhutnahmeKostenlos (staatliche Schutzmassnahme)
NotfallnummerJugendamt + Polizei (110)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Meldung nicht ernst genommen

Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen. Bestehen Sie auf Rueckmeldung.

❌ Keine Dokumentation der Beobachtungen

Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen mit Datum und Details, bevor Sie eine Meldung abgeben. Dies erleichtert dem Jugendamt die Einschätzung erheblich.

❌ Eigenmächtig gehandelt

Versuchen Sie nicht, die Situation selbst zu klären. Wenden Sie sich an das Jugendamt oder die Polizei, die geschult sind, Kinder in Notsituationen zu schützen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich anonym melden?
Ja. Meldungen ueber Kindeswohlgefaehrdung koennen anonym erfolgen. Das Jugendamt ist verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen.
Ist die Beratung kostenlos?
Ja, alle Beratungsleistungen des Jugendamts sind kostenlos. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Antrag. Personalausweis und Geburtsurkunde des Kindes sind häufig erforderlich.

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