Inobhutnahme - Schutz bei Kindeswohlgefaehrdung
Jugendamt · Jugendhilfe & Beratung

Jugendamt · Jugendhilfe & Beratung
Jede Person kann eine Kindeswohlgefaehrdung beim Jugendamt oder der Polizei melden. Auch anonym moeglich.
Das Jugendamt ist verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen (Paragraph 8a SGB VIII).
Bei akuter Gefahr: Das Kind wird in Obhut genommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie oder Einrichtung untergebracht.
Die Eltern werden umgehend informiert. Innerhalb weniger Tage: Gerichtliche Ueberpruefung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Inobhutnahme | Kostenlos (staatliche Schutzmassnahme) |
| Notfallnummer | Jugendamt + Polizei (110) |
Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen. Bestehen Sie auf Rueckmeldung.
Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen mit Datum und Details, bevor Sie eine Meldung abgeben. Dies erleichtert dem Jugendamt die Einschätzung erheblich.
Versuchen Sie nicht, die Situation selbst zu klären. Wenden Sie sich an das Jugendamt oder die Polizei, die geschult sind, Kinder in Notsituationen zu schützen.