Existenzgründungsberatung
Beratung, Stellungnahme — und was danach kommt
Die Gründungsberatung gehört zu den Aufgaben, die die Kammern für ihren Bezirk wahrnehmen, und sie ist für Gründerinnen und Gründer aus der Region in aller Regel kostenfrei. Sie ersetzt aber keine Steuer- oder Rechtsberatung: Die Kammer darf und will nicht Ihre Steuererklärung planen oder Verträge prüfen.
Davon zu trennen ist die fachkundige Stellungnahme, die die Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III verlangt. Sie bescheinigt die Tragfähigkeit des Vorhabens — und die IHK ist dafür eine mögliche Stelle unter mehreren: auch Handwerkskammern, Berufsverbände, Steuerberatungen und Kreditinstitute kommen in Betracht.
Der praktische Unterschied ist wichtig: Die Beratung ist ein Gespräch, die Stellungnahme ist ein Dokument mit Prüfung. Sie setzt einen fertigen, belastbaren Businessplan voraus, wird nicht am selben Tag ausgestellt und kann nach der Gebührenordnung der Kammer etwas kosten.
