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Behördengang suchen

Existenzgründungsberatung

Beratung, Stellungnahme — und was danach kommt

Beratung meist kostenfreiStellungnahme separat§ 93 SGB III

Die Gründungsberatung gehört zu den Aufgaben, die die Kammern für ihren Bezirk wahrnehmen, und sie ist für Gründerinnen und Gründer aus der Region in aller Regel kostenfrei. Sie ersetzt aber keine Steuer- oder Rechtsberatung: Die Kammer darf und will nicht Ihre Steuererklärung planen oder Verträge prüfen.

Davon zu trennen ist die fachkundige Stellungnahme, die die Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III verlangt. Sie bescheinigt die Tragfähigkeit des Vorhabens — und die IHK ist dafür eine mögliche Stelle unter mehreren: auch Handwerkskammern, Berufsverbände, Steuerberatungen und Kreditinstitute kommen in Betracht.

Der praktische Unterschied ist wichtig: Die Beratung ist ein Gespräch, die Stellungnahme ist ein Dokument mit Prüfung. Sie setzt einen fertigen, belastbaren Businessplan voraus, wird nicht am selben Tag ausgestellt und kann nach der Gebührenordnung der Kammer etwas kosten.

Letzte Aktualisierung30. August 2026
Rechtsgrundlage§ 1 IHKG, § 93 SGB III
VerifizierungGeprüft an IHKG, BBiG, ArbGG, GewO und AEVO
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die IHK, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
BeratungMeist kostenfreiFür Gründer aus dem Kammerbezirk
StellungnahmeEigener VorgangFachkundige Stelle nach § 93 SGB III
Beitragvier Jahre entlastet§ 3 Abs. 3 IHKG, mit Bedingungen
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Der Businessplan

Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb, Preiskalkulation, Umsatzplanung, Kapitalbedarf und private Lebenshaltungskosten. Der Plan muss zeigen, dass Sie von der Tätigkeit leben können — das ist der Maßstab der Tragfähigkeit.

Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan

Zahlen über mindestens die ersten Jahre. Ohne sie ist keine Stellungnahme möglich, und ohne sie merkt man selbst nicht, ob es trägt.

Qualifikationsnachweise

Zeugnisse, Berufserfahrung, Zulassungen. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehört die Erlaubnis oder deren Aussicht in den Plan.

Angaben zur Rechtsform und Anmeldung

Die Gewerbeanmeldung läuft über das Gewerbeamt; für zulassungspflichtiges Handwerk ist die Handwerkskammer zuständig.

Unterlagen für die Förderung

Beim Gründungszuschuss kommt es auf den Restanspruch auf Arbeitslosengeld und den Zeitpunkt an. Diese Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit, nicht die Kammer.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst die Zuständigkeit klären

    IHK oder Handwerkskammer? Das richtet sich nach der Tätigkeit und entscheidet, wer berät, wer beiträgt und wer die Stellungnahme ausstellen kann.

  2. 2

    Die kostenfreie Erstberatung nutzen

    Sie klärt die großen Fragen — Rechtsform, Erlaubnispflichten, Anmeldewege, Förderlandschaft — bevor Geld ausgegeben wird.

  3. 3

    Den Businessplan fertigstellen

    Fertig heißt: mit Zahlen, Annahmen und einer Kalkulation, die auch die privaten Lebenshaltungskosten abdeckt. Ein Entwurf reicht für die Stellungnahme nicht.

  4. 4

    Die fachkundige Stellungnahme rechtzeitig einholen

    Sie ist der zeitkritischste Schritt beim Gründungszuschuss: Rückfragen und Überarbeitungen sind die Regel. Und der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt sein.

  5. 5

    Die Beitragsentlastung geltend machen

    Als Gründerin oder Gründer können Sie nach § 3 Abs. 3 IHKG über vier Jahre entlastet sein — aber nur, wenn Sie die Voraussetzungen angeben und belegen. Siehe Mitgliedschaft und Beitrag.

  6. 6

    Nach der Gründung weiterberaten lassen

    Die Kammern begleiten auch danach — Nachfolge, Export, Ausbildung, Weiterbildung. Das ist der Teil der Mitgliedschaft, den man tatsächlich abrufen kann.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Beratung und Bescheinigung sind zweierleiNur eines davon ist regelmäßig kostenfrei
Erstberatung für GründerIn der Regel kostenfrei
Fachkundige StellungnahmeNach Gebührenordnung der Kammer
Seminare und WorkshopsNach Angebot
Beitragsentlastung als Gründervier Jahre nach § 3 Abs. 3 IHKG
Steuer- und RechtsberatungNicht Aufgabe der Kammer

Die Beratung ist für Mitglieder aus dem Kammerbezirk in aller Regel kostenfrei; die fachkundige Stellungnahme ist dagegen eine gesonderte Leistung und kann nach der Gebührenordnung berechnet werden. Fragen Sie das vor der Beauftragung ab.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Stellungnahme ist keine Beratung. Sie ist ein Dokument, das ein Ergebnis bescheinigt, und sie setzt einen fertigen Businessplan voraus. Wer mit einer Idee kommt, bekommt ein Gespräch, keine Bescheinigung.

Die IHK ist eine fachkundige Stelle unter mehreren. Auch Handwerkskammern, Berufsverbände, Steuerberatungen und Kreditinstitute können die Tragfähigkeit bescheinigen — wenn es bei einer nicht klappt oder zu lange dauert, ist das kein Ausschluss.

Beim Gründungszuschuss entscheidet der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt sein, und es braucht einen ausreichenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit.

Die Kammer leistet keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Für Verträge, Steuergestaltung und Haftungsfragen brauchen Sie Steuerberatung oder Anwaltschaft — das ist keine Schwäche des Angebots, sondern eine gesetzliche Grenze.

Die Beitragsentlastung für Gründer läuft vier Jahre und wird nicht automatisch gewährt: Sie müssen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 IHKG angeben und belegen.

Die Gewerbeanmeldung selbst ist kein IHK-Vorgang. Sie läuft nach § 14 GewO über das Gewerbeamt; die Kammermitgliedschaft entsteht danach von selbst.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Beratung und Stellungnahme verwechseln. Die eine ist ein Gespräch, die andere ein geprüftes Dokument.

Die Stellungnahme zu spät einholen. Beim Gründungszuschuss ist sie der zeitkritischste Schritt.

Die Tätigkeit vor dem Antrag aufnehmen. Dann ist der Gründungszuschuss verloren.

Von der Kammer Steuerberatung erwarten. Das darf sie nicht leisten.

Die Beitragsentlastung für automatisch halten. Sie muss belegt werden.

Annehmen, nur die IHK könne die Tragfähigkeit bescheinigen. Es gibt mehrere fachkundige Stellen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet die Gründungsberatung?

Für Gründerinnen und Gründer aus dem Kammerbezirk ist die Erstberatung in aller Regel kostenfrei — sie gehört zu den Aufgaben, die die Kammer für ihren Bezirk wahrnimmt. Gesondert zu betrachten ist die fachkundige Stellungnahme: Sie ist eine eigene Leistung und kann nach der Gebührenordnung berechnet werden. Fragen Sie das vor der Beauftragung ab.

Stellt mir die IHK die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Sie kann es — als eine von mehreren fachkundigen Stellen. Für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III verlangt die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle; dazu zählen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände, Steuerberatungen und Kreditinstitute. Voraussetzung ist ein fertiger, belastbarer Businessplan.

Was muss der Businessplan enthalten?

Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb, Preiskalkulation, Umsatzplanung, Kapitalbedarf sowie die privaten Lebenshaltungskosten, dazu Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. Der Maßstab der Tragfähigkeit ist einfach zu formulieren und schwer zu erfüllen: Der Plan muss zeigen, dass Sie von der Tätigkeit leben können.

Berät die IHK auch steuerlich?

Nein, und das ist keine Frage des Willens: Steuerberatung und Rechtsberatung sind der Kammer verwehrt. Sie kann über Rechtsformen, Anmeldewege, Erlaubnispflichten und Förderprogramme informieren; für Steuergestaltung, Verträge und Haftungsfragen brauchen Sie Steuerberatung oder Anwaltschaft.

Muss ich mich für die Beratung anmelden?

Für die Beratung nicht — die steht Gründungsinteressierten offen. Die Mitgliedschaft in der Kammer entsteht ohnehin erst mit der Gewerbeanmeldung, und zwar automatisch nach § 2 IHKG. Als Gründerin oder Gründer können Sie danach die Beitragsentlastung des § 3 Abs. 3 IHKG in Anspruch nehmen, wenn Sie deren Voraussetzungen belegen.

Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?

Vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern, und er lässt sich nachträglich fast nie heilen. Hinzu kommt ein ausreichender Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Beides prüft die Agentur für Arbeit, nicht die Kammer — die Kammer liefert nur die fachkundige Stellungnahme, und zwar rechtzeitig davor.

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