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Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt

Ordnungsamt · Gewerbe

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 20–65 EUR (je nach Kommune)
⚠️
Pflicht
Vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit
Dauer
Sofort wirksam

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gewerbeart prüfen

Prüfen, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe ist (nicht: Freiberufler, Land-/Forstwirtschaft). Ggf. erlaubnispflichtig (Gaststätte, Makler, Bewachung).

2

Anmeldung ausfüllen

Formular GewA 1 (bundeseinheitlich) ausfüllen. Online über das Gewerbeportal Ihrer Kommune oder persönlich.

3

Gebühr zahlen

Ca. 20–65 EUR. In einigen Kommunen ist die Online-Anmeldung günstiger.

4

Gewerbeschein erhalten

Die Gewerbeanmeldung wird bestätigt. Das Finanzamt, die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft werden automatisch informiert.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GewerbeanmeldungCa. 20–65 EUR (kommunal unterschiedlich)
GewerbeummeldungCa. 15–30 EUR
GewerbeabmeldungKostenlos bis ca. 15 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Gewerbe nicht angemeldet

Gewerbliche Tätigkeit ohne Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit — Bußgeld bis zu 1.000 EUR.

❌ Erlaubnispflicht übersehen

Bestimmte Gewerbe (Gaststätte, Makler, Bewachung, Reisegewerbe) erfordern eine zusätzliche Erlaubnis.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ja, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (mit Gewinnerzielungsabsicht, selbstständig, dauerhaft). Ausnahmen: Freiberufler, Land-/Forstwirtschaft.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Finanzamt sendet einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die IHK/HWK meldet sich wegen Pflichtmitgliedschaft. Die Berufsgenossenschaft wird informiert.
Wo finde ich das zuständige Ordnungsamt?
Beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Anliegens.

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