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Gewerbeummeldung

Ordnungsamt · Gewerbe

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 15–30 EUR
📋
Pflicht bei
Standortwechsel, Tätigkeitsänderung, Rechtsformwechsel
Frist
Unverzüglich nach der Änderung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Formular GewA 2 ausfüllen

Ummeldungsformular beim Ordnungsamt oder online ausfüllen.

2

Unterlagen einreichen

Mit Nachweis der Änderung beim Ordnungsamt einreichen.

3

Bestätigung erhalten

Neuer Gewerbeschein wird ausgestellt. Alle Stellen werden automatisch informiert.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GewerbeummeldungCa. 15–30 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Änderung nicht gemeldet

Ordnungswidrigkeit — Bußgeld möglich.

❌ Frist versäumt

Die Ummeldung muss unverzüglich nach Eintritt der Änderung erfolgen. Verspätungen können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 EUR geahndet werden.

❌ Alten Gewerbeschein nicht mitgebracht

Bringen Sie Ihren bisherigen Gewerbeschein zur Ummeldung mit, da dieser gegen einen neuen ausgetauscht wird.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich ummelden?
Bei Verlegung des Betriebs, Wechsel oder Erweiterung der Tätigkeit, Änderung der Rechtsform oder Wechsel des Inhabers.
Wo finde ich das zuständige Ordnungsamt?
Beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Anliegens.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Antrag. Ein gültiger Personalausweis ist immer erforderlich.

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