Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe anzeigen — und die Pflichten kennen, die danach bleiben
Auch das Ende ist anzuzeigen: Der § 14 GewO erfasst neben Beginn, Verlegung und Änderung ausdrücklich die Aufgabe des Betriebs. Die Abmeldung ist in vielen Gemeinden gebührenfrei — was leicht darüber hinwegtäuscht, wie folgenreich ihr Unterlassen ist.
Denn solange das Gewerbe eingetragen bleibt, laufen die Folgen weiter: Die IHK-Beitragspflicht endet nicht von selbst, das Finanzamt erwartet weiter Erklärungen, und die Berufsgenossenschaft führt Sie als Mitglied. Ein vergessenes Gewerbe ist kein schlafendes Gewerbe, sondern ein laufendes.
Ebenso wichtig ist die andere Richtung: Die Abmeldung beendet nicht Ihre steuerlichen Pflichten. Sie zeigt der Gemeinde das Ende der Tätigkeit an — die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt, die Schlussrechnungen, die letzte Umsatzsteuervoranmeldung und die Aufbewahrung der Unterlagen bleiben davon unberührt.
