AdA-Schein (AEVO)
Die Eignung, ohne die niemand ausbilden darf
Der AdA-Schein weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach — die persönliche und fachliche Eignung, ohne die niemand ausbilden darf. Ohne eine so qualifizierte Person im Betrieb wird auch kein Ausbildungsvertrag eingetragen.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung gliedert die Eignung in vier Handlungsfelder: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen · Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken · Ausbildung durchführen · Ausbildung abschließen.
Geprüft wird in zwei Teilen. Schriftlich sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten; die Prüfung soll drei Stunden dauern. Praktisch folgen die Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten, wobei die Präsentation 15 Minuten nicht überschreiten soll.
