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AdA-Schein (AEVO)

Die Eignung, ohne die niemand ausbilden darf

AEVOSchriftlich + praktischUnbefristet gültig

Der AdA-Schein weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach — die persönliche und fachliche Eignung, ohne die niemand ausbilden darf. Ohne eine so qualifizierte Person im Betrieb wird auch kein Ausbildungsvertrag eingetragen.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung gliedert die Eignung in vier Handlungsfelder: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen · Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken · Ausbildung durchführen · Ausbildung abschließen.

Geprüft wird in zwei Teilen. Schriftlich sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten; die Prüfung soll drei Stunden dauern. Praktisch folgen die Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten, wobei die Präsentation 15 Minuten nicht überschreiten soll.

Letzte Aktualisierung30. August 2026
RechtsgrundlageAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO), §§ 28–30 BBiG
VerifizierungGeprüft an IHKG, BBiG, ArbGG, GewO und AEVO
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die IHK, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Schriftlichdrei StundenFallbezogene Aufgaben aus allen Feldern
Praktischhöchstens 30 MinutenPräsentation und Fachgespräch zusammen
WiederholungzweimalInnerhalb eines Prüfungsverfahrens
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Die Anmeldung bei der Kammer

Die Prüfung wird bei der IHK abgelegt. Fristen, Termine und Gebühr stehen in der Prüfungs- und Gebührenordnung Ihrer Kammer.

Lichtbildausweis

Zur Identitätsfeststellung an beiden Prüfungstagen. Ohne ihn keine Teilnahme.

Das Konzept der Ausbildungssituation

Für den praktischen Teil wählen Sie eine Ausbildungssituation aus Ihrem Beruf und bereiten sie auf. Sie ist der Kern der Prüfung — nicht ein allgemeiner Vortrag über Pädagogik.

Unterlagen für die Präsentation

Handout, Medien, Material. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten; zu viel Material ist hier ein Nachteil, kein Vorteil.

Nachweise für eine Befreiung

Wer die Eignung anderweitig nachgewiesen hat — etwa über einen Meisterabschluss oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung —, muss die AEVO-Prüfung nicht erneut ablegen. Der Nachweis richtet sich nach § 4 AEVO.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Prüfen, ob die Eignung schon nachgewiesen ist

    Viele Fortbildungsabschlüsse — allen voran der Meister — schließen die Ausbildereignung bereits ein. Bevor Sie einen Kurs buchen, lohnt der Blick in Ihre vorhandenen Zeugnisse.

  2. 2

    Die vier Handlungsfelder durcharbeiten

    Sie sind die Struktur der gesamten Prüfung: planen · vorbereiten und einstellen · durchführen · abschließen. Wer sie kennt, kann jede Aufgabe zuordnen.

  3. 3

    Zur Prüfung bei der IHK anmelden

    Ein Vorbereitungskurs ist üblich, aber nicht vorgeschrieben — die Prüfung steht auch Selbstlernenden offen.

  4. 4

    Den schriftlichen Teil schreiben

    Fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern, drei Stunden. Es geht um die Anwendung auf einen Fall, nicht um auswendig gelernte Definitionen.

  5. 5

    Die Ausbildungssituation vorbereiten

    Eine konkrete, abgegrenzte Situation aus dem eigenen Beruf, mit Ziel, Methode und Erfolgskontrolle. Die häufigste Fehlplanung ist ein zu großes Thema für 15 Minuten.

  6. 6

    Praktischen Teil ablegen

    Präsentation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten. Im Fachgespräch wird begründet, warum Sie so vorgegangen sind — darauf zielt die Bewertung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Prüfung und Vorbereitung sind zweierleiNur die Prüfung läuft über die Kammer
Prüfungsgebühr der KammerNach Gebührenordnung
VorbereitungskursPrivatleistung, freiwillig
WiederholungsprüfungNach Satzung
Gültigkeit des NachweisesUnbefristet
Befreiung bei gleichwertigem AbschlussOhne erneute Prüfung

Die Gebühren stehen in der Gebührenordnung der jeweiligen Kammer, und jede Kammer setzt sie selbst fest. Eine bundesweite Zahl gibt es nicht; verbindlich ist ausschließlich das Gebührenverzeichnis Ihrer eigenen IHK. Ein Vorbereitungskurs ist eine Privatleistung und keine Voraussetzung: Zur Prüfung zugelassen wird auch, wer sich selbst vorbereitet hat.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Nachweis gilt unbefristet und bundesweit. Er muss nicht aufgefrischt oder verlängert werden.

Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben. Er ist verbreitet und oft sinnvoll, aber die Prüfung steht auch Selbstlernenden offen — das spart im Zweifel einen vierstelligen Betrag.

Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten, und Präsentation plus Fachgespräch dauern zusammen höchstens 30 Minuten. Ein zu großes Thema ist der häufigste Grund für einen schwachen praktischen Teil.

Im Fachgespräch geht es um die Begründung: warum diese Methode, warum diese Reihenfolge, wie prüfen Sie den Lernerfolg. Wer nur vorführt und nicht begründet, verschenkt den größeren Teil der Bewertung.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein nicht bestandener Versuch ist kein Ausschluss.

Wer bereits einen Meisterabschluss oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung hat, hat die Ausbildereignung in aller Regel schon nachgewiesen und braucht die AEVO-Prüfung nicht noch einmal.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Einen Kurs buchen, ohne die vorhandenen Zeugnisse zu prüfen. Der Meister schließt die Eignung meist ein.

Ein zu großes Thema für die Ausbildungssituation wählen. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten.

Im Fachgespräch nur beschreiben statt begründen. Bewertet wird das Warum.

Den Kurs für Pflicht halten. Vorgeschrieben ist die Prüfung, nicht die Vorbereitung.

Nach einem Fehlversuch aufgeben. Zwei Wiederholungen sind vorgesehen.

Eine allgemeine Pädagogikpräsentation halten statt einer konkreten Ausbildungssituation.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Woraus besteht die AEVO-Prüfung?

Aus zwei Teilen. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern zu bearbeiten; er soll drei Stunden dauern. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten, wobei die Präsentation 15 Minuten nicht überschreiten soll.

Welche vier Handlungsfelder gibt es?

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen; Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken; Ausbildung durchführen; Ausbildung abschließen. Sie sind zugleich die Gliederung der Verordnung und die Struktur der Prüfung — wer sie kennt, kann jede schriftliche Aufgabe einem Feld zuordnen.

Brauche ich einen Vorbereitungskurs?

Nein. Vorgeschrieben ist die Prüfung, nicht die Vorbereitung; zur Prüfung zugelassen wird auch, wer sich selbst vorbereitet hat. Ein Kurs ist verbreitet und für viele sinnvoll, aber er ist eine Privatleistung und im Zweifel ein vierstelliger Betrag, den man nicht ausgeben muss.

Wie lange gilt der AdA-Schein?

Unbefristet und bundesweit. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung muss weder aufgefrischt noch verlängert werden.

Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?

Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein Fehlversuch schließt Sie also nicht aus.

Habe ich die Eignung vielleicht schon?

Möglich, und es lohnt sich, das vor jedem Kurs zu prüfen. Viele Fortbildungsabschlüsse schließen die Ausbildereignung bereits ein — allen voran der Meisterabschluss, daneben eine Reihe gleichwertiger Fortbildungsprüfungen. Der Nachweis der Eignung richtet sich nach § 4 AEVO; Ihre Kammer sagt Ihnen, ob Ihr Abschluss dazugehört.

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