Personalausweis Verlust melden
Bürgeramt · Personalausweisbehörde
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er gestohlen wurde, sind drei Schritte entscheidend: zuerst die Online-Ausweisfunktion (eID) sperren – rund um die Uhr über den Sperrnotruf 116 116 –, dann den Verlust bei der Personalausweisbehörde anzeigen und schließlich einen Ersatzausweis beim Bürgeramt beantragen. Die Anzeige des Verlusts ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG); mit ihr wird das Dokument in der polizeilichen Sachfahndung (INPOL) ausgeschrieben, damit es niemand missbrauchen kann.
Der Ersatzausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 genauso viel wie ein regulärer Personalausweis: 46,00 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro unter 24 Jahren. Einen Verlust-Aufschlag gibt es nicht, die Verlustanzeige selbst ist gebührenfrei. Hinzu kommen 6,00 Euro, wenn Sie das seit dem 1. Mai 2025 verpflichtende digitale Lichtbild im Amt aufnehmen lassen. Die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert je nach Behörde zwei bis sechs Wochen; wer sofort ein Dokument braucht, erhält für 10,00 Euro einen vorläufigen Personalausweis. Wer den Verlust nicht meldet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro (§ 32 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 PAuswG).
