Personalausweis beantragen
Bürgeramt · Personalausweisbehörde
Der Personalausweis ist das wichtigste amtliche Identitätsdokument in Deutschland. Nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Beantragt wird er persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde – in der Regel dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.
Seit dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro; für Personen unter 24 Jahren gilt der ermäßigte Satz von 27,60 Euro. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig (bei Ausstellung unter 24 Jahren: sechs Jahre) und dient innerhalb der EU sowie im Schengen-Raum als Reisedokument. Jeder Personalausweis enthält die Online-Ausweisfunktion (eID), mit der Sie sich ab 16 Jahren digital gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen können.
Zwei Neuerungen prägen das Verfahren: Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig – mitgebrachte Papierfotos werden nicht mehr angenommen. Ebenfalls seit Mai 2025 können Sie den fertigen Ausweis gegen einen Zuschlag von 15 Euro per Direktversand nach Hause schicken lassen, statt ihn abzuholen. Die Herstellung dauert je nach Kommune etwa zwei bis fünf Wochen; das Personalausweisportal nennt mindestens zwei Wochen, große Städte wie München kalkulieren mit vier bis fünf Wochen.
