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Personalausweis beantragen

Bürgeramt · Personalausweisbehörde

Persönlich

Der Personalausweis ist das wichtigste amtliche Identitätsdokument in Deutschland. Nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Beantragt wird er persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde – in der Regel dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.

Seit dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro; für Personen unter 24 Jahren gilt der ermäßigte Satz von 27,60 Euro. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig (bei Ausstellung unter 24 Jahren: sechs Jahre) und dient innerhalb der EU sowie im Schengen-Raum als Reisedokument. Jeder Personalausweis enthält die Online-Ausweisfunktion (eID), mit der Sie sich ab 16 Jahren digital gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen können.

Zwei Neuerungen prägen das Verfahren: Seit dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig – mitgebrachte Papierfotos werden nicht mehr angenommen. Ebenfalls seit Mai 2025 können Sie den fertigen Ausweis gegen einen Zuschlag von 15 Euro per Direktversand nach Hause schicken lassen, statt ihn abzuholen. Die Herstellung dauert je nach Kommune etwa zwei bis fünf Wochen; das Personalausweisportal nennt mindestens zwei Wochen, große Städte wie München kalkulieren mit vier bis fünf Wochen.

Letzte Aktualisierung24. August 2026
VerifizierungGeprüft mit personalausweisportal.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Bürgeramt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Gebühren und Zuschläge sind bundeseinheitlich in der Personalausweisgebührenverordnung geregelt; Terminvergabe, Herstellungsdauer und Abholmodalitäten legen die Kommunen fest. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kosten46,00 EURUnter 24: 27,60 EUR
Bearbeitungszeit2–5 Wochenje nach Kommune · Direktversand +15 EUR
ModalitätPersönlichTermin & Fingerabdrücke
Gültigkeit10 JahreUnter 24: 6 Jahre
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

Digitales biometrisches Lichtbild

Seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig – ein mitgebrachtes Papierfoto darf die Behörde nicht mehr verwenden. Sie haben zwei Wege: Entweder lassen Sie das Bild direkt in der Behörde an einem Aufnahmesystem erstellen (Zuschlag 6 Euro nach § 1 PAuswGebV) oder bei einem registrierten Fotodienstleister – Fotostudio, Drogeriemarkt oder Fotofachgeschäft.

Der Fotodienstleister übermittelt das neu aufgenommene Bild verschlüsselt über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Cloud (Technische Richtlinie BSI TR-03170) an die Behörde. Sie erhalten einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code, den die Sachbearbeitung im Amt einscannt, um das Foto abzurufen. Diesen Ausdruck müssen Sie zwingend zum Termin mitbringen. Das Lichtbild muss biometrietauglich sein: frontale Aufnahme, scharf und kontrastreich, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, gleichmäßig ausgeleuchteter Hintergrund und vollständig sichtbare Augen.

Bisheriger Personalausweis oder Reisepass

Bringen Sie Ihr bisheriges Ausweisdokument zum Termin mit. Es dient der Identitätsfeststellung und wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises entwertet (eingeschnitten), damit kein doppelt gültiges Dokument im Umlauf ist. Wählen Sie den Direktversand nach Hause, wird der alte Ausweis bereits bei der Antragstellung entwertet – dann benötigen Sie zwingend ein zweites gültiges Lichtbilddokument für die Übergangszeit.

Geburts- oder Eheurkunde bei Erstbeantragung

Wer zum ersten Mal einen Ausweis beantragt – typischerweise mit 16 Jahren – weist Namen, Geburtsdatum und Abstammung mit der Geburtsurkunde nach. Nach einer Eheschließung, Scheidung oder Namensänderung ist zusätzlich die Eheurkunde beziehungsweise die Urkunde über die Namensänderung vorzulegen, damit der neue Name im Ausweis erscheint.

Personenstandsurkunden stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk die Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde; die Gebühr legt die jeweilige Kommune fest. Beantragen Sie die Urkunde rechtzeitig vor dem Ausweistermin – die Bearbeitung dauert je nach Standesamt einige Tage. Details finden Sie in unserem Ratgeber zur Geburtsurkunde.

Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Für Antragstellende unter 18 Jahren ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigten erforderlich. In der Regel erscheint mindestens ein Elternteil mit dem Kind und legt das eigene Ausweisdokument sowie die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vor. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis mitzubringen, etwa der Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts oder eine Bescheinigung des Jugendamts über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung.

Verlustanzeige bei Verlust oder Diebstahl

Ist der bisherige Ausweis abhandengekommen, müssen Sie den Verlust nach § 27 PAuswG unverzüglich der Personalausweisbehörde anzeigen; die Anzeige wird beim Neuantrag aufgenommen oder als Bescheinigung verlangt. Bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine polizeiliche Anzeige, weil sie im Fall eines Identitätsmissbrauchs als Nachweis dient. Die Behörde veranlasst die Sperrung des alten Dokuments, bevor sie einen neuen Ausweis ausstellt.

Zahlungsmittel für die Gebühr

Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig, nicht erst bei der Abholung. Welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, unterscheidet sich von Amt zu Amt: Viele Bürgerämter nehmen nur die Girocard, andere ausschließlich Bargeld. Prüfen Sie die Angabe auf der Website Ihrer Kommune, bevor Sie zum Termin gehen – ohne Zahlung wird der Antrag nicht bearbeitet.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Behörde ermitteln und Termin buchen

    Zuständig ist nach § 7 PAuswG die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen – also das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Terminbuchung läuft in fast allen Kommunen über ein Online-Portal; in Großstädten sind die Kalender regelmäßig mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Beginnen Sie deshalb spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres alten Ausweises mit der Terminsuche und prüfen Sie mehrmals täglich auf kurzfristig frei werdende Plätze.

    Sie können den Antrag ausnahmsweise auch bei einer anderen Behörde stellen, etwa am Studien- oder Arbeitsort. Die Gebühr erhöht sich dann nach § 1 Absatz 3 PAuswGebV um 13 Euro – derselbe Zuschlag gilt, wenn die Amtshandlung auf Ihren Wunsch außerhalb der behördlichen Dienstzeit stattfindet. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland beantragen den Ausweis bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

  2. 2

    Digitales Lichtbild erstellen lassen

    Klären Sie vor dem Termin, welchen Weg Sie beim Passbild gehen: Aufnahme in der Behörde für 6 Euro Zuschlag oder Aufnahme bei einem registrierten Fotodienstleister. Nicht jedes Bürgeramt verfügt über ein eigenes Aufnahmesystem – steht keines zur Verfügung, führt der Weg zwingend über ein Fotostudio. Rechnen Sie beim Fotodienstleister mit rund 15 Minuten für Aufnahme, Prüfung und Übermittlung.

    Den Ausdruck mit dem Data-Matrix-Code bewahren Sie bis zum Termin auf; ohne ihn kann die Behörde das Bild nicht aus der gesicherten Cloud abrufen. Lassen Sie das Foto zeitnah zum Termin anfertigen – es muss Ihr aktuelles Erscheinungsbild zeigen.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Legen Sie am Vorabend alles bereit: bisheriges Ausweisdokument, Foto-Ausdruck mit Data-Matrix-Code, bei Erstbeantragung die Geburts- oder Eheurkunde und – falls einschlägig – die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder die Verlustanzeige. Prüfen Sie, ob Ihre Meldeanschrift aktuell ist: Der PIN-Brief geht an die im Melderegister hinterlegte Adresse. Halten Sie außerdem das akzeptierte Zahlungsmittel bereit.

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    Persönlich Antrag stellen und Fingerabdrücke abgeben

    Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Beantragung durch bevollmächtigte Personen ist ausgeschlossen. Im Amt werden Ihre Daten aus dem Melderegister abgeglichen, das Lichtbild aufgerufen und ab dem sechsten Lebensjahr zwei Fingerabdrücke – in der Regel die beiden Zeigefinger – erfasst und im Chip gespeichert. Anschließend leisten Sie die Unterschrift, die später auf dem Ausweis erscheint.

    Der eigentliche Termin dauert meist nur 10 bis 20 Minuten. Sie entscheiden dabei auch, ob Sie den Ausweis abholen oder per Direktversand erhalten möchten, und lassen auf Wunsch einen Doktorgrad oder einen Ordens- beziehungsweise Künstlernamen eintragen, sofern diese im Melderegister hinterlegt sind.

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    Gebühr entrichten

    Die Gebühr wird sofort bei Antragstellung fällig: 46,00 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Personen, die bei Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind. Hinzu kommen die gewählten Zuschläge für Lichtbild oder Direktversand. Sind Sie bedürftig, kann die Behörde die Gebühr nach § 1 Absatz 6 PAuswGebV ermäßigen oder von ihrer Erhebung absehen – sprechen Sie das aktiv an und bringen Sie entsprechende Nachweise mit, die Entscheidung trifft die Behörde im Einzelfall.

  6. 6

    PIN-Brief sicher aufbewahren

    Den PIN-Brief händigt Ihnen die Behörde seit dem 17. Februar 2025 direkt bei der Antragstellung aus – er wird nicht mehr per Post versendet. Das Sperrkennwort erhalten Sie erst bei der Abholung des fertigen Ausweises. Unter den Rubbelfeldern verbergen sich die fünfstellige Transport-PIN und die zehnstellige PUK zum Entsperren. Werfen Sie den Brief keinesfalls weg: Mit der Transport-PIN setzen Sie Ihre eigene sechsstellige PIN, mit der PUK entsperren Sie die Online-Ausweisfunktion nach drei Fehleingaben.

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    Ausweis abholen oder zusenden lassen

    Die Herstellung dauert je nach Kommune etwa zwei bis fünf Wochen. Zur Abholung erscheinen Sie persönlich – meist ohne neuen Termin während der offenen Sprechzeiten – und bringen den alten Ausweis zur Entwertung sowie den PIN-Brief mit, falls Sie die PIN direkt vor Ort setzen möchten. Ob eine Abholung durch bevollmächtigte Personen möglich ist, regelt jede Kommune selbst.

    Alternativ nutzen Sie den Direktversand nach § 18 Absatz 2 PAuswV für 15 Euro Zuschlag: Die Bundesdruckerei versendet den Ausweis dann an Ihre Anschrift. Die Zustellung erfolgt ausschließlich persönlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbilddokuments – deshalb ist der Direktversand nur möglich, wenn Sie neben dem entwerteten Ausweis noch ein zweites gültiges Dokument besitzen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Personalausweis (ab 24 Jahren)46,00 EUR
Personalausweis (unter 24 Jahren)27,60 EUR
Vorläufiger Personalausweis / Ersatz-Personalausweis10,00 EUR
Zuschlag: Lichtbild in der Behörde+ 6,00 EUR
Zuschlag: Direktversand nach Hause+ 15,00 EUR
Zuschlag: unzuständige Behörde oder außerhalb der Dienstzeit+ 13,00 EUR
Zuschlag: unzuständige Behörde ohne Wohnsitz im Inland+ 30,00 EUR
Zuschlag: Ausstellung durch eine Auslandsvertretung+ 43,00 EUR
Änderung der Anschrift auf dem Ausweisgebührenfrei
PIN neu setzen bei der Behördegebührenfrei
ZahlungsmittelGirocard oder bar (je nach Amt)

Sämtliche Beträge stehen in § 1 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und gelten bundeseinheitlich – Kommunen dürfen sie weder erhöhen noch senken. Die Grundgebühr von 46,00 Euro beziehungsweise 27,60 Euro gilt seit dem 7. Februar 2026; zuvor lag sie bei 37,00 Euro und 22,80 Euro. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung: Wer den Antrag einen Tag vor dem 24. Geburtstag stellt, zahlt noch den ermäßigten Satz. Nach § 1 Absatz 6 PAuswGebV kann die Gebühr bei Bedürftigkeit ermäßigt oder erlassen werden; über den Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Die Zuschläge sind kumulierbar – wer das Lichtbild im Amt aufnehmen lässt und den Direktversand wählt, zahlt beispielsweise 67,00 Euro statt 46,00 Euro.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Neue Gebühr seit dem 7. Februar 2026: 46,00 Euro beziehungsweise 27,60 Euro unter 24 Jahren. Zuvor galten 37,00 und 22,80 Euro – Ratgeber und Merkblätter mit diesen Beträgen sind überholt. Begründet wurde die Anhebung mit gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie in der Produktion.

eID unter 16 Jahren ist ausgeschaltet. Bei Antragstellung vor dem 16. Geburtstag wird die Online-Ausweisfunktion deaktiviert ausgeliefert und es gibt keine Transport-PIN. Nach dem 16. Geburtstag lassen Sie die Funktion bei Ihrer Personalausweisbehörde gebührenfrei aktivieren – ein neuer Ausweis ist dafür nicht nötig.

PIN vergessen? Der frühere kostenlose PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst per Post ist seit dem 29. Dezember 2023 ausgesetzt. Eine neue selbst gewählte sechsstellige PIN setzen Sie stattdessen gebührenfrei bei jeder Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde. Nach drei Fehleingaben hilft nur noch die zehnstellige PUK aus dem PIN-Brief.

Verlust: zuerst sperren, dann anzeigen. Der Sperrnotruf 116 116 sperrt die Online-Ausweisfunktion rund um die Uhr, aus dem Ausland unter +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50. Anschließend zeigen Sie den Verlust nach § 27 PAuswG unverzüglich der Personalausweisbehörde an. Mehr dazu in unserem Ratgeber Personalausweis verloren.

Umzug: kein neuer Ausweis nötig. Bei der Anmeldung der neuen Wohnung klebt das Bürgeramt einen Adressaufkleber auf die Rückseite des Ausweises und ändert die Adresse im Chip. Diese Änderung ist nach § 1 Absatz 5 PAuswGebV ausdrücklich gebührenfrei. Zur Wohnsitzanmeldung haben Sie nach dem Bundesmeldegesetz zwei Wochen Zeit.

Kinder brauchen seit 2024 ein eigenes Dokument. Der Kinderreisepass wird seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Für Reisen benötigen auch Säuglinge einen eigenen Personalausweis (27,60 Euro, sechs Jahre gültig) oder Reisepass. Fingerabdrücke werden erst ab dem sechsten Lebensjahr erfasst.

Ausländische Staatsangehörige erhalten keinen Personalausweis. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des EWR können stattdessen eine eID-Karte für die Online-Ausweisfunktion beantragen; Drittstaatsangehörige nutzen die eID ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der bei der Ausländerbehörde ausgestellt wird. Auch für diese Dokumente gilt seit dem 1. Mai 2025 die Pflicht zum digitalen Lichtbild.

Übergangslösung vorläufiger Personalausweis. Er wird sofort vor Ort ausgestellt, kostet 10,00 Euro und ist nach § 6 PAuswG längstens drei Monate gültig. Er enthält keinen Chip und damit keine Online-Ausweisfunktion und wird nicht von allen Staaten als Reisedokument akzeptiert – für Flugreisen sollten Sie vorher bei der Fluggesellschaft und der Auslandsvertretung des Ziellandes nachfragen.

Besitzpflicht ja, Mitführpflicht nein. § 1 PAuswG verlangt, dass Sie ab 16 Jahren einen gültigen Ausweis besitzen und ihn auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorlegen. Ein gültiger Reisepass genügt der Ausweispflicht ebenfalls. Eine Pflicht, das Dokument ständig bei sich zu tragen, besteht dagegen nicht.

Vorzeitiger Neuantrag ist möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nach § 6 PAuswG ausgeschlossen, ein neuer Ausweis kann aber schon vor Ablauf beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa bei stark verändertem Aussehen, beschädigtem Chip oder einem unlesbar gewordenen Foto. Der alte Ausweis wird dann entwertet, die volle Gebühr fällt erneut an.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Papierfoto mitgebracht. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Behörden ausgedruckte Passbilder nicht mehr verwenden. Wer nur ein Papierfoto oder gar keinen Data-Matrix-Code dabeihat, kann den Antrag nicht stellen: Der Termin verfällt und Sie müssen einen neuen buchen – in Großstädten bedeutet das oft mehrere Wochen Verzögerung.

Zu spät beantragt. Wer keinen gültigen Ausweis mehr besitzt oder den Neuantrag nach § 9 Absatz 2 PAuswG nicht rechtzeitig stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; nach § 32 Absatz 3 PAuswG sind Geldbußen bis zu 3.000 Euro möglich. Hinzu kommen 10,00 Euro für den vorläufigen Ausweis und Probleme bei Bankgeschäften, Vertragsabschlüssen oder Grenzkontrollen.

Verlust nicht angezeigt. Die Anzeige des Verlusts bei der Personalausweisbehörde ist nach § 27 PAuswG Pflicht und nicht durch den Anruf beim Sperrnotruf ersetzbar. Wer die Anzeige unterlässt oder verspätet erstattet, riskiert ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro – und haftet im schlimmsten Fall für Verträge, die mit dem nicht gesperrten Dokument geschlossen wurden.

PIN-Brief verloren. Viele legen das bei der Antragstellung ausgehändigte Schreiben beiseite und finden es später nicht wieder. Weil der Online-Rücksetzdienst seit Ende 2023 ausgesetzt ist, hilft dann nur noch ein persönlicher Termin bei der Personalausweisbehörde, um eine neue PIN zu setzen. Das ist zwar gebührenfrei, kostet aber erneut Wartezeit und einen Termin.

Direktversand ohne zweites Ausweisdokument gewählt. Beim Direktversand wird der alte Ausweis bereits bei der Antragstellung entwertet. Wer keinen gültigen Reisepass oder ein anderes Lichtbilddokument besitzt, steht wochenlang ohne Ausweis da und kann die Postsendung nicht entgegennehmen – die Zustellung erfolgt nur persönlich gegen Ausweisvorlage.

Ohne Termin oder bei der falschen Behörde erscheinen. In den meisten Städten ist ein Termin Pflicht; ohne Termin werden Sie in der Regel abgewiesen. Und wer bewusst eine andere als die zuständige Behörde aufsucht, zahlt nach § 1 Absatz 3 PAuswGebV 13 Euro zusätzlich – bei Personen ohne Wohnsitz im Inland sogar 30 Euro.

Alten Ausweis zur Abholung vergessen. Der abgelaufene oder ersetzte Ausweis muss bei der Aushändigung entwertet werden. Fehlt er, verweigern viele Bürgerämter die Herausgabe des neuen Dokuments oder verlangen eine Verlustanzeige – der Weg zum Amt war umsonst.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie viel kostet der Personalausweis 2026?

Seit dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr nach § 1 PAuswGebV 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren; wer bei Antragstellung jünger als 24 Jahre ist, zahlt 27,60 Euro. Hinzu kommen mögliche Zuschläge: 6 Euro für das Lichtbild in der Behörde, 15 Euro für den Direktversand nach Hause und 13 Euro bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer unzuständigen Behörde. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen.

Kann ich den Personalausweis online beantragen?

Nein. Die Beantragung erfordert die persönliche Vorsprache, weil ab dem sechsten Lebensjahr zwei Fingerabdrücke erfasst und im Chip gespeichert werden. Online buchen können Sie in den meisten Kommunen lediglich den Termin; auch eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist ausgeschlossen.

Wie lange dauert es, bis der Personalausweis fertig ist?

Die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert laut Personalausweisportal mindestens zwei Wochen, in der Praxis unterscheidet sich die Gesamtdauer je nach Kommune deutlich: Köln nennt zwei bis drei Wochen, Hamburg etwa drei bis vier Wochen, München rund vier bis fünf Wochen. Planen Sie deshalb mindestens vier Wochen ein und beantragen Sie den Ausweis vor dem Ablaufdatum des alten Dokuments.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Nach § 6 PAuswG beträgt die Gültigkeit zehn Jahre; war die antragstellende Person bei Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt, gilt der Ausweis sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist gesetzlich ausdrücklich nicht zulässig, es muss also ein neuer Ausweis beantragt werden.

Kann ich mir den Personalausweis nach Hause schicken lassen?

Ja, seit Mai 2025 bieten die Behörden den Direktversand nach § 18 Absatz 2 PAuswV an; er kostet 15 Euro zusätzlich zur Gebühr. Voraussetzung ist, dass Sie ein zweites gültiges Lichtbilddokument besitzen, weil der alte Ausweis bereits bei der Antragstellung entwertet wird. Die Sendung wird ausschließlich persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokuments zugestellt.

Was ist die Online-Ausweisfunktion (eID) und was tun bei vergessener PIN?

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich im Internet rechtssicher gegenüber Behörden und Unternehmen aus, etwa beim BundID-Konto, bei der Steuererklärung oder beim Elterngeldantrag; genutzt wird sie mit der AusweisApp und einer selbst gewählten sechsstelligen PIN. Der frühere kostenlose PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst per Post ist seit dem 29. Dezember 2023 ausgesetzt, deshalb setzen Sie eine vergessene PIN gebührenfrei bei jeder Personalausweisbehörde neu.

Was muss ich bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises tun?

Sperren Sie die Online-Ausweisfunktion sofort über den Sperrnotruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116), der rund um die Uhr erreichbar ist. Zusätzlich müssen Sie den Verlust nach § 27 PAuswG unverzüglich der Personalausweisbehörde anzeigen; wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 32 PAuswG mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Brauchen Kinder einen Personalausweis?

Eine Ausweispflicht besteht erst ab 16 Jahren, für Reisen benötigen aber auch Kinder ein eigenes Dokument, seit dem Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 also einen Personalausweis oder Reisepass. Der Kinderausweis kostet 27,60 Euro und ist sechs Jahre gültig; Fingerabdrücke werden erst ab dem sechsten Lebensjahr erfasst, und die Online-Ausweisfunktion ist bis zum 16. Geburtstag ausgeschaltet.

Kann ich mit dem Personalausweis reisen?

Ja. Der Personalausweis gilt innerhalb der EU sowie in den Schengen- und einigen weiteren Staaten als Reisedokument. Für Reisen außerhalb dieses Raums benötigen Sie in der Regel einen Reisepass; prüfen Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes rechtzeitig vor der Abreise.

Ab welchem Alter besteht Ausweispflicht und drohen Bußgelder?

Nach § 1 PAuswG müssen Deutsche ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen; ein gültiger Reisepass genügt ebenfalls. Eine generelle Pflicht, das Dokument ständig mitzuführen, besteht nicht, wohl aber die Pflicht, es auf behördliches Verlangen vorzulegen. Wer keinen gültigen Ausweis besitzt oder den Neuantrag nach § 9 Absatz 2 PAuswG nicht rechtzeitig stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro.

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