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Stalking anzeigen

Polizei · Nachstellung nach § 238 StGB

PersönlichNotruf 110

Bei akuter Gefahr, einer laufenden Straftat oder Verletzten gilt immer: 110 – bei medizinischen Notfällen 112. Beide Nummern sind rund um die Uhr besetzt und kostenlos. Bei Stalking gilt das besonders dann, wenn sich das Verhalten steigert oder Drohungen dazukommen – das sind die Situationen, in denen niemand abwarten sollte.

Die wichtigste Nachricht zuerst, weil sie fast überall falsch steht: Nachstellung ist ein Offizialdelikt. § 238 StGB enthält in der geltenden Fassung keine Antragsregelung mehr; das frühere Antragserfordernis wurde gestrichen. Sie müssen also keinen Strafantrag stellen und keine Drei-Monats-Frist einhalten – erfährt die Staatsanwaltschaft von der Tat, muss sie ermitteln.

Auch der Tatbestand selbst wurde entschärft, und zwar zu Ihren Gunsten. Er verlangt heute nur noch, dass jemand einer Person „wiederholt“ nachstellt – nicht mehr „beharrlich“ – und dass die Lebensgestaltung „nicht unerheblich“ beeinträchtigt wird, nicht mehr „schwerwiegend“. Wer eine ältere Darstellung liest und daraus schließt, sein Fall sei nicht schlimm genug, legt einen Maßstab an, den das Gesetz nicht mehr verlangt.

Der Strafrahmen ist gestaffelt: Absatz 1 sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, Absatz 2 in besonders schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre, Absatz 3 bei Todesfolge ein bis zehn Jahre.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 238 StGB · § 158 StPO · § 1 GewSchG
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de (konsolidierte Fassung)
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Polizei, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 238 StGBOffizialdeliktKein Strafantrag nötig
FristKeineAnders als bei § 223
AnzeigeKostenlosBeratung ebenfalls
Nachts erreichbar110 · 116 016116 006 nur 7–22 Uhr
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Ein Verlaufsprotokoll — das wichtigste Beweismittel

Führen Sie ein Stalking-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, Ort, was genau geschah, wer es mitbekommen hat, und wie es auf Sie gewirkt hat. Der Tatbestand knüpft an ein wiederholtes Verhalten an – nachweisen lässt sich Wiederholung nur durch eine lückenlose Aufstellung. Eine einzelne Beschwerde bleibt eine Episode.

Nachrichten, Anrufe und Screenshots

Sichern Sie SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails mit vollständigen Headern, Anrufprotokolle, Kommentare und Fake-Profile. Löschen Sie nichts, auch nichts Verletzendes. Screenshots mit sichtbarem Datum, und die Originale zusätzlich unverändert aufbewahren.

Zeugen aus dem Umfeld

Nachbarn, Kolleginnen, Freunde, Portiers, Kita- oder Schulpersonal. Stalking spielt sich oft in aller Öffentlichkeit ab, und gerade Menschen, die den Täter mehrfach an Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz gesehen haben, sind wichtige Zeugen der Wiederholung.

Belege für die Folgen

Ärztliche oder psychotherapeutische Atteste, Krankschreibungen, Nachweise über einen Umzug, einen Wechsel der Telefonnummer, des Arbeitswegs oder der Kita. Genau das ist die „nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“, auf die es ankommt.

Ihre Personalien

Für die förmliche Anzeige. Wenn Sie fürchten, dass der Täter über die Akte an Ihre Anschrift gelangt, sprechen Sie das bei der Anzeige ausdrücklich an: Es gibt Möglichkeiten, eine ladungsfähige Anschrift statt der Wohnanschrift anzugeben.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bei akuter Gefahr 110 — ohne zu zögern

    Wenn der Täter vor der Tür steht, Ihnen folgt oder droht, ist das ein Fall für den Notruf, nicht für ein Protokoll. Rund um die Uhr erreichbar sind 110 und das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016.

  2. 2

    Jeden Kontakt konsequent abbrechen

    Ein einziges Mal zu antworten – auch abweisend – bestätigt dem Stalker, dass Kontakt möglich ist, und setzt das Verhalten oft zurück auf Anfang. Blockieren Sie, ohne zu diskutieren, und lassen Sie eine Vertrauensperson die Kanäle im Blick behalten, damit Sie nichts verpassen, was als Beweis dient.

  3. 3

    Lückenlos dokumentieren, ab heute

    Legen Sie das Verlaufsprotokoll an und tragen Sie rückwirkend ein, woran Sie sich sicher erinnern – mit dem Hinweis, dass es rekonstruiert ist. Ab jetzt jeden Vorfall am selben Tag. Bewahren Sie eine Kopie außerhalb Ihrer Wohnung auf, etwa bei einer Vertrauensperson.

  4. 4

    Beratung annehmen, bevor Sie entscheiden

    Opferberatungsstellen kennen die typischen Verläufe und helfen bei der Einschätzung, ob sich das Verhalten zuspitzt. Das Hilfetelefon 116 016 ist rund um die Uhr besetzt, kostenlos, anonym und in 18 Sprachen erreichbar; der Weisse Ring unter 116 006 berät alle Opfer von Straftaten von 7 bis 22 Uhr; für Männer gibt es 0800 123 9900.

  5. 5

    Anzeige erstatten — persönlich, mit der Dokumentation

    Bringen Sie das Protokoll ausgedruckt und die Belege geordnet mit. Weil Stalking regelmäßig mit Drohung einhergeht, ist der persönliche Weg der richtige; die Polizeien raten in solchen Fällen ausdrücklich vom Online-Formular ab. Einen Strafantrag brauchen Sie nicht – nennen Sie aber ausdrücklich alle Einzelvorfälle, denn die Wiederholung ist der Kern des Tatbestands.

  6. 6

    Nach polizeilichen Sofortmaßnahmen fragen

    Nach dem Polizeirecht Ihres Landes kommen Platzverweis, Kontaktverbot oder – bei gemeinsamer Wohnung – eine Wohnungsverweisung in Betracht. Voraussetzungen und Höchstdauer unterscheiden sich je nach Bundesland. Sie wirken sofort und überbrücken die Zeit bis zur gerichtlichen Anordnung.

  7. 7

    Gewaltschutzanordnung beim Amtsgericht beantragen

    Das Amtsgericht kann nach § 1 GewSchG Näherungs-, Kontakt- und Aufenthaltsverbote aussprechen, auch im Eilverfahren. Anders als oft zu lesen ist das nicht kostenfrei – Näheres im Abschnitt zu den Kosten. Fragen Sie beim Antrag zugleich nach Verfahrenskostenhilfe.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was kostenlos ist — und was nichtBeim Gewaltschutzverfahren wird oft Falsches behauptet
Polizei, akute Gefahr110 — rund um die Uhr
Rettungsdienst und Feuerwehr112 — rund um die Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen116 016 — rund um die Uhr
Weisser Ring, alle Opfer von Straftaten116 006 — 7 bis 22 Uhr
Hilfetelefon Gewalt an Männern0800 123 9900 — Mo–Do 8–20, Fr 8–15
Sperr-Notruf für Karten und SIM116 116 — rund um die Uhr

Die Anzeige ist kostenlos, ebenso die Beratung durch Opferhilfeeinrichtungen. Bei der Gewaltschutzanordnung ist die verbreitete Angabe, sie sei für Opfer kostenfrei, jedoch nicht zutreffend, und das sollten Sie vorher wissen. Nach § 49 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG seit dem 1. Juni 2025 regelmäßig 3.000 EUR; das Gericht kann im Einzelfall abweichen. Es fallen Gerichtskosten an, über deren Verteilung das Gericht nach billigem Ermessen entscheidet – und die antragstellende Person haftet als erste Kostenschuldnerin, wenn der Antragsgegner nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Der Erstattungsanspruch gegen ihn bleibt zwar bestehen, lässt sich aber oft nicht durchsetzen. Ein Gerichtskostenvorschuss ist allerdings nicht einzuzahlen, weil es sich um eine Familiensache und nicht um eine Familienstreitsache handelt – daher rührt der verbreitete Eindruck, das Verfahren sei kostenlos. Bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe; sie setzt allerdings Erfolgsaussicht voraus. Das alles ist kein Grund, auf den Schutz zu verzichten – aber ein Grund, gleich beim Antrag nach Verfahrenskostenhilfe zu fragen und sich vorher beraten zu lassen. Diese Übersicht ist bewusst mit Uhrzeiten angegeben, denn genau daran scheitert es nachts. Rund um die Uhr erreichbar sind der Notruf 110, die 112, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 – kostenlos, anonym, an 365 Tagen und in 18 Sprachen – sowie der Sperr-Notruf 116 116 für Karten und SIM, der aus dem deutschen Festnetz kostenfrei ist, aus dem Mobilnetz aber Gebühren verursachen kann. Das Opfer-Telefon des Weissen Rings unter 116 006 steht allen Opfern von Straftaten offen, unabhängig vom Geschlecht, ist aber von 7 bis 22 Uhr besetzt und nicht durchgehend – eine Angabe, die vielerorts falsch als „24/7“ steht. Für Männer gibt es zusätzlich das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900, montags bis donnerstags von 8 bis 20 und freitags von 8 bis 15 Uhr. Wenn es nachts eilt und Sie unsicher sind, ist die richtige Nummer die 110.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Stalking ist Offizialdelikt — Sie brauchen keinen Strafantrag. § 238 StGB enthält keine Antragsregelung mehr; das frühere Erfordernis wurde gestrichen. Es läuft für Sie also auch keine Drei-Monats-Frist.

Der Tatbestand verlangt heute „wiederholt“, nicht mehr „beharrlich“. Und eine „nicht unerhebliche“ statt einer „schwerwiegenden“ Beeinträchtigung. Ältere Darstellungen setzen die Latte zu hoch.

Das Verlaufsprotokoll ist das entscheidende Beweismittel. Weil es auf die Wiederholung ankommt, wiegt eine lückenlose Aufstellung mehr als jeder einzelne Vorfall.

Nachts erreichbar sind 110 und 116 016. Das Opfer-Telefon des Weissen Rings unter 116 006 ist von 7 bis 22 Uhr besetzt – nicht rund um die Uhr, anders als vielerorts angegeben.

Für Männer gibt es 0800 123 9900, montags bis donnerstags 8 bis 20 und freitags 8 bis 15 Uhr. Stalking betrifft nicht nur Frauen.

Die Gewaltschutzanordnung ist nicht kostenfrei. Es fallen Gerichtskosten an, und die antragstellende Person haftet zuerst. Fragen Sie beim Antrag nach Verfahrenskostenhilfe.

Ein einziges Mal zu antworten setzt vieles zurück. Konsequenter Kontaktabbruch ist die Maßnahme, die in der Beratung am häufigsten empfohlen wird.

Bewahren Sie eine Kopie der Dokumentation außer Haus auf. Bei einem Einbruch oder einem überstürzten Auszug ist sonst alles auf einmal weg.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Warten, bis es „schlimm genug“ ist. Das Gesetz verlangt seit der Reform nur eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung. Wer den alten, strengeren Maßstab anlegt, zeigt zu spät an.

Glauben, man müsse Strafantrag stellen und habe die Frist verpasst. Bei § 238 StGB gilt beides nicht – es ist ein Offizialdelikt.

Nachrichten löschen, weil sie belastend sind. Genau sie belegen Inhalt, Frequenz und Eskalation. Löschen ist praktisch endgültig.

Einmal antworten, um Ruhe zu haben. Für den Stalker ist jede Reaktion eine Bestätigung, dass Kontakt möglich bleibt.

Nachts das Opfer-Telefon 116 006 anrufen und niemanden erreichen. Es ist von 7 bis 22 Uhr besetzt. Rund um die Uhr erreichbar sind 110 und 116 016.

Mit einer kostenlosen Gewaltschutzanordnung rechnen. Es fallen Gerichtskosten an; ohne Verfahrenskostenhilfe kann die antragstellende Person darauf sitzen bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich einen Strafantrag stellen?

Nein. Die Nachstellung nach § 238 StGB ist ein Offizialdelikt: Die geltende Fassung enthält keine Antragsregelung mehr, das frühere Antragserfordernis wurde gestrichen. Sobald die Strafverfolgungsbehörden von der Tat erfahren, müssen sie ermitteln – unabhängig davon, ob Sie einen Antrag stellen. Für Sie läuft damit auch keine Drei-Monats-Frist. Das ist der wesentliche Unterschied zur einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB, die weiterhin ein Antragsdelikt ist. Viele ältere Ratgeber vermischen beides.

Ist mein Fall überhaupt schwer genug?

Der Maßstab ist niedriger, als die meisten glauben. Der Tatbestand verlangt heute, dass jemand einer Person „wiederholt“ nachstellt – die Reform hat das frühere „beharrlich“ ersetzt – und dass deren Lebensgestaltung „nicht unerheblich“ beeinträchtigt wird; früher musste die Beeinträchtigung „schwerwiegend“ sein. Erfasst sind unter anderem das Aufsuchen der räumlichen Nähe, Kontaktversuche über Telekommunikation oder Dritte, das Bestellen von Waren unter Ihrem Namen und Handlungen im digitalen Bereich. Wenn Sie Ihren Alltag ändern – Wege, Telefonnummer, Arbeitszeiten –, ist das genau die Beeinträchtigung, um die es geht.

Welche Nummer erreiche ich nachts?

Rund um die Uhr besetzt sind der Notruf 110 und das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 – kostenlos, anonym, an 365 Tagen und in 18 Sprachen, auch für Angehörige und Fachkräfte. Das Opfer-Telefon des Weissen Rings unter 116 006 steht allen Opfern von Straftaten offen, unabhängig vom Geschlecht, ist aber nur von 7 bis 22 Uhr erreichbar – eine Einschränkung, die in vielen Übersichten fehlt, wo die Nummer fälschlich als „rund um die Uhr“ geführt wird. Für Männer gibt es zusätzlich das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900, montags bis donnerstags von 8 bis 20 und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Was kostet eine Gewaltschutzanordnung?

Sie ist nicht kostenfrei, auch wenn das oft behauptet wird. Nach § 49 FamGKG liegt der Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG seit dem 1. Juni 2025 regelmäßig bei 3.000 EUR, und es fallen Gerichtskosten an; über deren Verteilung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen. Wichtig ist dabei: Die antragstellende Person haftet als erste Kostenschuldnerin, wenn der Antragsgegner nicht zahlt – ein Erstattungsanspruch besteht zwar, ist aber häufig nicht durchsetzbar. Einen Vorschuss müssen Sie nicht einzahlen, weil es eine Familiensache ist; daher der verbreitete Eindruck der Kostenfreiheit. Beantragen Sie bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe – gleich zusammen mit dem Antrag.

Was kann die Polizei sofort tun?

Nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes kommen sofortige Maßnahmen in Betracht: Platzverweis, Kontakt- und Näherungsverbote und – wenn Sie zusammenwohnen – eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot. Voraussetzungen, Bezeichnungen und Höchstdauer unterscheiden sich von Land zu Land, weshalb Sie vor Ort ausdrücklich danach fragen sollten. Diese Maßnahmen wirken sofort und sollen die Zeit überbrücken, bis das Amtsgericht über eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz entscheidet. Häufig führt schon eine sogenannte Gefährderansprache dazu, dass das Verhalten aufhört – weil dem Täter unmissverständlich klargemacht wird, dass er aktenkundig ist.

Wie führe ich das Stalking-Tagebuch richtig?

Für jeden Vorfall: Datum, Uhrzeit, Ort, was genau geschah, wer es mitbekommen hat, welche Belege es gibt – und wie es auf Sie gewirkt und was es in Ihrem Alltag verändert hat. Dieser letzte Punkt wird meist vergessen und ist doch entscheidend, weil die Beeinträchtigung der Lebensgestaltung Teil des Tatbestands ist. Schreiben Sie am selben Tag, nicht rückblickend am Monatsende, und markieren Sie klar, was rekonstruiert ist. Nummerieren Sie die Einträge, verweisen Sie auf die zugehörigen Screenshots, und bewahren Sie eine Kopie außerhalb Ihrer Wohnung auf.

Kann ich anonym bleiben?

Für eine förmliche Anzeige nicht – Ihre Personalien werden aufgenommen. Was Sie aber tun können und sollten: bei der Anzeige ausdrücklich ansprechen, dass der Beschuldigte Ihre Wohnanschrift nicht erfahren soll. Es gibt die Möglichkeit, eine ladungsfähige Anschrift statt der Wohnanschrift anzugeben, etwa über einen Anwalt oder eine Beratungsstelle. Sagen Sie es von sich aus; von allein wird es selten thematisiert. Prüfen Sie zusätzlich eine Auskunftssperre beim Melderegister – dafür ist das Bürgeramt zuständig, nicht die Polizei, und es setzt eine Gefährdung voraus, die Sie darlegen müssen.

Was ist mit Cyberstalking?

Es ist erfasst. Die Reform hat den Tatbestand ausdrücklich um digitale Verhaltensweisen erweitert – dazu gehören unter anderem Handlungen unter Verwendung personenbezogener Daten, das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen unter Ihrem Namen, das Veranlassen Dritter zur Kontaktaufnahme und Taten nach den §§ 202a bis 202c StGB zu Ihren Lasten, also das Ausspähen und Abfangen von Daten. Sichern Sie hier besonders sorgfältig: vollständige E-Mail-Header, Profil-URLs, Zeitstempel, und dokumentieren Sie auch gelöschte Inhalte durch Screenshots. Ändern Sie zugleich Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung – oft besteht noch ein Zugang aus früheren Zeiten.

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