Muss ich einen Strafantrag stellen?
Nein. Die Nachstellung nach § 238 StGB ist ein Offizialdelikt: Die geltende Fassung enthält keine Antragsregelung mehr, das frühere Antragserfordernis wurde gestrichen. Sobald die Strafverfolgungsbehörden von der Tat erfahren, müssen sie ermitteln – unabhängig davon, ob Sie einen Antrag stellen. Für Sie läuft damit auch keine Drei-Monats-Frist. Das ist der wesentliche Unterschied zur einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB, die weiterhin ein Antragsdelikt ist. Viele ältere Ratgeber vermischen beides.
Ist mein Fall überhaupt schwer genug?
Der Maßstab ist niedriger, als die meisten glauben. Der Tatbestand verlangt heute, dass jemand einer Person „wiederholt“ nachstellt – die Reform hat das frühere „beharrlich“ ersetzt – und dass deren Lebensgestaltung „nicht unerheblich“ beeinträchtigt wird; früher musste die Beeinträchtigung „schwerwiegend“ sein. Erfasst sind unter anderem das Aufsuchen der räumlichen Nähe, Kontaktversuche über Telekommunikation oder Dritte, das Bestellen von Waren unter Ihrem Namen und Handlungen im digitalen Bereich. Wenn Sie Ihren Alltag ändern – Wege, Telefonnummer, Arbeitszeiten –, ist das genau die Beeinträchtigung, um die es geht.
Welche Nummer erreiche ich nachts?
Rund um die Uhr besetzt sind der Notruf 110 und das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 – kostenlos, anonym, an 365 Tagen und in 18 Sprachen, auch für Angehörige und Fachkräfte. Das Opfer-Telefon des Weissen Rings unter 116 006 steht allen Opfern von Straftaten offen, unabhängig vom Geschlecht, ist aber nur von 7 bis 22 Uhr erreichbar – eine Einschränkung, die in vielen Übersichten fehlt, wo die Nummer fälschlich als „rund um die Uhr“ geführt wird. Für Männer gibt es zusätzlich das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900, montags bis donnerstags von 8 bis 20 und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Was kostet eine Gewaltschutzanordnung?
Sie ist nicht kostenfrei, auch wenn das oft behauptet wird. Nach § 49 FamGKG liegt der Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG seit dem 1. Juni 2025 regelmäßig bei 3.000 EUR, und es fallen Gerichtskosten an; über deren Verteilung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen. Wichtig ist dabei: Die antragstellende Person haftet als erste Kostenschuldnerin, wenn der Antragsgegner nicht zahlt – ein Erstattungsanspruch besteht zwar, ist aber häufig nicht durchsetzbar. Einen Vorschuss müssen Sie nicht einzahlen, weil es eine Familiensache ist; daher der verbreitete Eindruck der Kostenfreiheit. Beantragen Sie bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe – gleich zusammen mit dem Antrag.
Was kann die Polizei sofort tun?
Nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes kommen sofortige Maßnahmen in Betracht: Platzverweis, Kontakt- und Näherungsverbote und – wenn Sie zusammenwohnen – eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot. Voraussetzungen, Bezeichnungen und Höchstdauer unterscheiden sich von Land zu Land, weshalb Sie vor Ort ausdrücklich danach fragen sollten. Diese Maßnahmen wirken sofort und sollen die Zeit überbrücken, bis das Amtsgericht über eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz entscheidet. Häufig führt schon eine sogenannte Gefährderansprache dazu, dass das Verhalten aufhört – weil dem Täter unmissverständlich klargemacht wird, dass er aktenkundig ist.
Wie führe ich das Stalking-Tagebuch richtig?
Für jeden Vorfall: Datum, Uhrzeit, Ort, was genau geschah, wer es mitbekommen hat, welche Belege es gibt – und wie es auf Sie gewirkt und was es in Ihrem Alltag verändert hat. Dieser letzte Punkt wird meist vergessen und ist doch entscheidend, weil die Beeinträchtigung der Lebensgestaltung Teil des Tatbestands ist. Schreiben Sie am selben Tag, nicht rückblickend am Monatsende, und markieren Sie klar, was rekonstruiert ist. Nummerieren Sie die Einträge, verweisen Sie auf die zugehörigen Screenshots, und bewahren Sie eine Kopie außerhalb Ihrer Wohnung auf.
Kann ich anonym bleiben?
Für eine förmliche Anzeige nicht – Ihre Personalien werden aufgenommen. Was Sie aber tun können und sollten: bei der Anzeige ausdrücklich ansprechen, dass der Beschuldigte Ihre Wohnanschrift nicht erfahren soll. Es gibt die Möglichkeit, eine ladungsfähige Anschrift statt der Wohnanschrift anzugeben, etwa über einen Anwalt oder eine Beratungsstelle. Sagen Sie es von sich aus; von allein wird es selten thematisiert. Prüfen Sie zusätzlich eine Auskunftssperre beim Melderegister – dafür ist das Bürgeramt zuständig, nicht die Polizei, und es setzt eine Gefährdung voraus, die Sie darlegen müssen.
Was ist mit Cyberstalking?
Es ist erfasst. Die Reform hat den Tatbestand ausdrücklich um digitale Verhaltensweisen erweitert – dazu gehören unter anderem Handlungen unter Verwendung personenbezogener Daten, das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen unter Ihrem Namen, das Veranlassen Dritter zur Kontaktaufnahme und Taten nach den §§ 202a bis 202c StGB zu Ihren Lasten, also das Ausspähen und Abfangen von Daten. Sichern Sie hier besonders sorgfältig: vollständige E-Mail-Header, Profil-URLs, Zeitstempel, und dokumentieren Sie auch gelöschte Inhalte durch Screenshots. Ändern Sie zugleich Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung – oft besteht noch ein Zugang aus früheren Zeiten.