Polizeiliches Führungszeugnis beantragen
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Einfaches (Privatperson: Typ N, Behörde: Typ O) oder erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG, für Arbeit mit Kindern/Jugendlichen).
Online: www.bundesjustizamt.de mit Online-Ausweisfunktion. Persönlich: beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes.
13 EUR - online oder vor Ort.
Typ N: Per Post an Ihre Meldeadresse (1-2 Wochen). Typ O: Direkt an die anfordernde Behörde.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Einfaches Führungszeugnis (Typ N) | 13 EUR |
| Erweitertes Führungszeugnis | 13 EUR |
| Behördenführungszeugnis (Typ O) | 13 EUR |
Für Arbeit mit Kindern/Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt - ein einfaches reicht nicht.
Für den Online-Antrag muss die eID-Funktion des Personalausweises aktiviert sein.