Waffenschein / Kleinen Waffenschein beantragen
Polizei · Anzeigen & Sicherheit

Polizei · Anzeigen & Sicherheit
Je nach Kommune: Ordnungsamt, Polizei oder Kreisverwaltung. Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz.
Persönlich mit Personalausweis und Passfoto. Formular vor Ort ausfüllen.
Die Behörde prüft Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren und Zuverlässigkeit (Abfrage beim BZR, Verfassungsschutz etc.).
Nach positiver Prüfung wird der Kleine Waffenschein ausgestellt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kleiner Waffenschein | Ca. 50 EUR (kommunal unterschiedlich) |
| Großer Waffenschein | Ca. 200-500 EUR (selten erteilt) |
| Waffenbesitzkarte (WBK) | Ca. 50-250 EUR |
Ordnungswidrigkeit oder Straftat - je nach Waffenart empfindliche Strafen.
Auch mit Kleinem Waffenschein verboten (§ 42 WaffG). Straftat.