AmtsDeutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen

Kleinen Waffenschein beantragen

Polizei · Zuständigkeit, Voraussetzungen und Grenzen

PersönlichJe nach Land

Zuerst die Zuständigkeit, denn sie ist der häufigste Grund für einen vergeblichen Weg: Die Polizei ist in den meisten Bundesländern nicht die Waffenbehörde. § 48 Abs. 1 WaffG überlässt die Bestimmung der zuständigen Stellen ausdrücklich den Ländern – „die Landesregierungen oder die von ihnen … bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen“.

In der Praxis ist das meist die Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt oder das Ordnungsamt am Wohnsitz; in den Stadtstaaten kann es die Polizei sein. Klären Sie das vor dem Termin – ein Anruf spart einen halben Tag.

Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, sofern diese das PTB-Zeichen tragen – das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Kreis. Er verlangt weder einen Bedürfnisnachweis noch eine Sachkundeprüfung, sondern Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Und er erlaubt weniger, als viele annehmen. § 42 WaffG verbietet das Führen von Waffen bei „öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen“ – ausdrücklich auch bei Theater-, Kino- und Diskothekenbesuchen, und unabhängig davon, ob Eintritt erhoben wird. Der Kleine Waffenschein hilft dort nicht. Hinzu kommen die Waffenverbotszonen, die die Länder nach Absatz 5 einrichten können.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 48 WaffG · § 10 WaffG · § 42 WaffG
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de (konsolidierte Fassung)
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Polizei, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Zuständigkeit und Gebühren regeln die Länder unterschiedlich. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
ZuständigWaffenbehördeJe nach Land, meist nicht die Polizei
GebührLandesrechtKeine bundesweite Tarifierung
Voraussetzungen18, zuverlässig, geeignetKein Bedürfnis, keine Sachkunde
Nicht gültigVolksfeste, Kino§ 42 WaffG
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Personalausweis oder Reisepass

Zur Identifikation und zum Nachweis der Volljährigkeit. Der Umgang mit Waffen setzt nach dem Waffengesetz grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Biometrisches Lichtbild

Für den Waffenschein selbst. Welche Anforderungen und welches Format die Behörde erwartet, erfragen Sie am besten vorab – die Vorgaben unterscheiden sich, und ein zweiter Termin nur wegen des Fotos ist ärgerlich.

Der Antrag der zuständigen Behörde

Die Formulare unterscheiden sich je nach Land und Kommune. Viele Waffenbehörden stellen sie zum Herunterladen bereit – ausgefüllt hinzugehen verkürzt den Termin erheblich.

Angaben für die Zuverlässigkeitsprüfung

Die Behörde holt Auskünfte ein, unter anderem aus dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, und beteiligt die Verfassungsschutzbehörde. Sie müssen dazu nichts selbst beibringen, aber wahrheitsgemäße Angaben machen – falsche Angaben sind für sich genommen ein Grund, die Zuverlässigkeit zu verneinen.

Die Gebühr — nach Landesrecht

Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr für den Kleinen Waffenschein: Die Höhe folgt aus den Gebührenordnungen des Landes beziehungsweise der Kommune. Fragen Sie die zuständige Behörde nach dem konkreten Betrag und den akzeptierten Zahlungsmitteln, statt sich auf eine im Netz genannte Zahl zu verlassen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst herausfinden, wer zuständig ist

    Nach § 48 Abs. 1 WaffG bestimmt jedes Land die zuständige Behörde selbst. Suchen Sie nach „Waffenbehörde“ zusammen mit Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt, oder fragen Sie beim Bürgerservice. In den meisten Ländern ist es die Kreisverwaltungsbehörde, nicht die Polizei.

  2. 2

    Prüfen, ob Sie den Kleinen Waffenschein überhaupt brauchen

    Für den Besitz einer PTB-geprüften Schreckschusswaffe in der eigenen Wohnung brauchen Sie ihn nicht – erforderlich ist er für das Führen, also das Mitnehmen außerhalb der eigenen Räume und des eigenen befriedeten Besitztums. Viele beantragen ihn, ohne ihn zu benötigen.

  3. 3

    Antrag stellen

    Persönlich bei der zuständigen Behörde, mit Ausweis und Lichtbild. Manche Kommunen bieten die Antragstellung inzwischen ganz oder teilweise online an – erfragen Sie das, bevor Sie einen Termin buchen.

  4. 4

    Die Zuverlässigkeitsprüfung abwarten

    Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und holt dafür Register- und Behördenauskünfte ein, einschließlich einer Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde. Wie lange das dauert, hängt von der Behörde und der Auslastung ab; eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

  5. 5

    Die Grenzen kennen, bevor Sie ihn nutzen

    Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen, aber nicht das Schießen in der Öffentlichkeit – dafür wäre eine gesonderte Erlaubnis nötig. Und § 42 WaffG verbietet das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen aller Art, ausdrücklich auch bei Kino-, Theater- und Diskothekenbesuchen.

  6. 6

    Waffenverbotszonen des Landes prüfen

    Nach § 42 Abs. 5 WaffG können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Waffenverbotszonen auf bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen einrichten. Sie gelten unabhängig von Ihrem Waffenschein, sind lokal sehr unterschiedlich und werden oft nur vor Ort ausgeschildert.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kosten und VoraussetzungenWarum hier keine bundesweite Gebühr steht
Zuständige BehördeBestimmt das Land, § 48 WaffG
Gebühr Kleiner WaffenscheinNach Gebührenordnung des Landes
Mindestalter18 Jahre
BedürfnisnachweisNicht erforderlich
SachkundeprüfungNicht erforderlich
Großer WaffenscheinBedürfnis und Sachkunde nötig

Sie finden hier bewusst keinen Eurobetrag für den Kleinen Waffenschein, und das hat einen Grund: Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr. Da § 48 Abs. 1 WaffG die Bestimmung der zuständigen Behörden den Ländern überlässt, folgen auch die Gebühren aus den jeweiligen Landes- und Kommunalgebührenordnungen und fallen unterschiedlich aus. Eine im Netz genannte Zahl kann für Ihren Landkreis deutlich danebenliegen – fragen Sie deshalb direkt bei der zuständigen Stelle nach. Inhaltlich unterscheidet sich der Kleine Waffenschein grundlegend vom großen: Er verlangt kein Bedürfnis und keine Sachkundeprüfung, sondern Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Der große Waffenschein für scharfe Schusswaffen setzt dagegen beides voraus, dazu den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, und er wird nur in eng begrenzten Fällen erteilt – vor allem bei einer nachgewiesenen erheblichen Gefährdung. Wer ihn „für alle Fälle“ beantragt, wird abgelehnt.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Polizei ist meist nicht zuständig. § 48 Abs. 1 WaffG überlässt die Bestimmung der Behörde den Ländern; überwiegend ist es die Kreisverwaltungsbehörde oder das Ordnungsamt.

Es gibt keine bundesweite Gebühr. Sie ergibt sich aus dem Gebührenrecht Ihres Landes oder Ihrer Kommune – erfragen Sie den Betrag dort.

Für den Besitz zu Hause brauchen Sie ihn nicht. Der Kleine Waffenschein betrifft das Führen außerhalb der eigenen Wohnung und des befriedeten Besitztums.

Bei Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen gilt er nicht. § 42 WaffG verbietet das Führen dort ausdrücklich – auch bei Kino, Theater und Diskothek, und unabhängig vom Eintritt.

Waffenverbotszonen kommen hinzu. Nach § 42 Abs. 5 WaffG richten die Länder sie auf bestimmten Straßen und Plätzen ein; sie gelten unabhängig von Ihrem Waffenschein.

Führen ist nicht Schießen. Der Kleine Waffenschein erlaubt das Mitführen, nicht das Abfeuern in der Öffentlichkeit.

Nur Waffen mit PTB-Zeichen. Das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Kreis muss auf der Waffe sein; ohne es gilt der Schein nicht.

Der große Waffenschein verlangt ein Bedürfnis. Ein allgemeines Sicherheitsbedürfnis genügt dafür nicht – deshalb wird er nur selten erteilt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Zur Polizeidienststelle gehen. In den meisten Ländern ist sie nicht die Waffenbehörde. Der Weg ist vergeblich, und die richtige Stelle steht auf der Website Ihres Landkreises.

Mit einer im Netz gefundenen Gebühr planen. Es gibt keine bundeseinheitliche; die Landesgebührenordnung entscheidet.

Den Schein zum Volksfest mitnehmen. § 42 WaffG verbietet genau das – und der Verstoß ist selbst dann geahndet, wenn der Schein gültig ist.

Ihn beantragen, obwohl man die Waffe nur zu Hause hat. Für den bloßen Besitz einer PTB-geprüften Schreckschusswaffe im eigenen Bereich ist er nicht erforderlich.

Annehmen, man dürfe damit schießen. Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen; das Schießen in der Öffentlichkeit erfordert eine gesonderte Erlaubnis.

Waffenverbotszonen übersehen. Sie sind lokal, wechseln und werden häufig nur vor Ort ausgeschildert – prüfen Sie die Verordnung Ihres Landes.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Beantrage ich den Kleinen Waffenschein bei der Polizei?

In den meisten Bundesländern nein. § 48 Abs. 1 WaffG bestimmt, dass „die Landesregierungen oder die von ihnen … bestimmten Stellen“ durch Rechtsverordnung festlegen, welche Behörden für die Ausführung des Waffengesetzes zuständig sind. In der Praxis ist das überwiegend die Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt oder das Ordnungsamt am Wohnsitz; in Stadtstaaten kann die Polizei zuständig sein. Weil es keine bundesweit einheitliche Antwort gibt, sollten Sie die Zuständigkeit vor dem Termin klären – suchen Sie nach „Waffenbehörde“ plus Landkreis oder fragen Sie beim Bürgerservice.

Was kostet der Kleine Waffenschein?

Das lässt sich seriös nicht bundesweit beziffern. Weil die Länder die zuständigen Behörden bestimmen, richten sich auch die Gebühren nach dem Landes- und Kommunalgebührenrecht und fallen unterschiedlich aus. Eine Zahl, die für einen Landkreis stimmt, kann im Nachbarkreis deutlich abweichen – und im Waffengesetz selbst steht kein Betrag. Fragen Sie deshalb bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde nach dem konkreten Betrag und danach, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Rechnen Sie außerdem mit möglichen Nebenkosten, etwa für das Lichtbild.

Was darf ich mit dem Kleinen Waffenschein?

Sie dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen, also außerhalb Ihrer Wohnung und Ihres befriedeten Besitztums bei sich tragen – vorausgesetzt, die Waffe trägt das PTB-Zeichen, das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Kreis. Was Sie nicht dürfen: in der Öffentlichkeit damit schießen; dafür wäre eine gesonderte Erlaubnis nötig. Und für den bloßen Besitz zu Hause brauchen Sie den Schein gar nicht – ein Punkt, der viele überflüssige Anträge erklärt.

Darf ich die Waffe zum Volksfest mitnehmen?

Nein. § 42 Abs. 1 WaffG verbietet das Führen von Waffen bei „öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen“ und nennt ausdrücklich auch den Besuch von Theatern, Kinos und Diskotheken. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Eintritt erhoben wird, und es gilt auch für Inhaber eines Kleinen Waffenscheins – der Schein ist dort schlicht keine Erlaubnis. Ausnahmen kann die zuständige Behörde im Einzelfall zulassen, aber sie müssen beantragt und erteilt sein.

Was ist eine Waffenverbotszone?

Ein räumlich begrenztes Verbot, das über § 42 Abs. 5 WaffG läuft: Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass auf „bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen“ das Führen von Waffen verboten ist – typischerweise dort, wo es wiederholt zu Straftaten kommt oder wo sich viele Menschen versammeln. Diese Zonen gelten unabhängig von Ihrem Waffenschein, sie unterscheiden sich stark von Ort zu Ort, und sie ändern sich. Häufig sind sie nur durch Schilder vor Ort erkennbar. Wer regelmäßig führt, sollte die Verordnung seines Landes kennen.

Was ist der Unterschied zum großen Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein betrifft ausschließlich PTB-geprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und verlangt weder ein Bedürfnis noch eine Sachkundeprüfung – nur Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Der große Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen und setzt zusätzlich einen Bedürfnisnachweis, die Sachkundeprüfung und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung voraus. Entscheidend ist das Bedürfnis: Ein allgemeines Sicherheitsgefühl genügt dafür nicht; verlangt wird eine konkrete, nachgewiesene erhebliche Gefährdung. Deshalb wird er nur in wenigen Fällen erteilt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es nicht, und die tatsächliche Dauer hängt von der Behörde, von der Zahl der einzuholenden Auskünfte und von der Auslastung ab. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist der zeitbestimmende Teil: Die Behörde holt dafür Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein und beteiligt die Verfassungsschutzbehörde. Fragen Sie bei der Antragstellung nach der aktuellen Bearbeitungszeit, statt sich auf eine allgemein genannte Wochenzahl zu verlassen – und planen Sie nicht mit einem festen Termin, zu dem der Schein vorliegen muss.

Kann der Waffenschein wieder entzogen werden?

Ja. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung müssen fortlaufend vorliegen, nicht nur bei der Erteilung. Fallen sie weg – etwa durch bestimmte strafrechtliche Verurteilungen, durch Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder durch Erkenntnisse, die die Eignung in Frage stellen –, wird die Erlaubnis widerrufen. Die Behörden führen dazu regelmäßige Überprüfungen durch. Auch Verstöße gegen die Führensverbote des § 42 WaffG können in diese Bewertung einfließen: Wer mit der Waffe auf dem Volksfest auffällt, riskiert nicht nur die Ahndung dieses Verstoßes, sondern die Erlaubnis selbst.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden