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Waffenschein / Kleinen Waffenschein beantragen

Polizei · Anzeigen & Sicherheit

PersönlichPolizei

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 50 EUR (Kleiner WS)
Dauer
Ca. 2-4 Wochen
🏢
Modalität
Persönlich

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Waffenbehörde ermitteln

Je nach Kommune: Ordnungsamt, Polizei oder Kreisverwaltung. Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz.

2

Antrag stellen

Persönlich mit Personalausweis und Passfoto. Formular vor Ort ausfüllen.

3

Zuverlässigkeitsprüfung abwarten

Die Behörde prüft Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren und Zuverlässigkeit (Abfrage beim BZR, Verfassungsschutz etc.).

4

Kleinen Waffenschein erhalten

Nach positiver Prüfung wird der Kleine Waffenschein ausgestellt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Kleiner WaffenscheinCa. 50 EUR (kommunal unterschiedlich)
Großer WaffenscheinCa. 200-500 EUR (selten erteilt)
Waffenbesitzkarte (WBK)Ca. 50-250 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Waffe ohne Waffenschein geführt

Ordnungswidrigkeit oder Straftat - je nach Waffenart empfindliche Strafen.

❌ Waffe bei Versammlung mitgeführt

Auch mit Kleinem Waffenschein verboten (§ 42 WaffG). Straftat.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was darf ich mit dem Kleinen Waffenschein?
Sie dürfen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit führen (nicht auf Volksfesten, Versammlungen etc.).
Brauche ich einen Waffenschein für Pfefferspray?
Pfefferspray als Tierabwehrspray (Kennzeichnung beachten) ist ohne Waffenschein frei erhältlich und führbar. Pfefferspray ohne diese Kennzeichnung fällt unter das Waffengesetz.
Wie lange ist der Kleine Waffenschein gültig?
Unbefristet, solange die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) weiterhin vorliegen. Die Behörde kann ihn widerrufen.

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