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Versammlung / Demonstration anmelden

Polizei · Anzeigen & Sicherheit

Online / SchriftlichPolizei

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Kostenlos
Dauer
Mind. 48 Std. vorher
🏢
Modalität
Schriftlich / Persönlich

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Zuständige Behörde ermitteln

Je nach Bundesland: Polizei, Ordnungsamt oder Versammlungsbehörde. In den meisten Fällen: Ordnungsamt der Kommune.

2

Versammlung schriftlich anmelden

Mindestens 48 Stunden vorher. Angaben: Thema, Ort, Route, Zeit, erwartete Teilnehmerzahl, Name des Leiters.

3

Kooperationsgespräch führen

Bei größeren Veranstaltungen lädt die Behörde zu einem Abstimmungsgespräch ein.

4

Versammlung durchführen

Der Versammlungsleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Anmeldung einer VersammlungKostenlos
Verstoß gegen AnmeldepflichtOrdnungswidrigkeit - Bußgeld möglich

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht angemeldet

Verstoß gegen § 14 VersG - kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

❌ Kein Versammlungsleiter benannt

Jede Versammlung braucht einen verantwortlichen Leiter.

❓ Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?
Nein. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie müssen die Versammlung nur anmelden, nicht genehmigen lassen.
Was ist eine Spontanversammlung?
Eine Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass spontan bildet. Sie ist von der 48-Stunden-Anmeldefrist befreit.
Kann die Polizei eine Demo verbieten?
Nur unter sehr strengen Voraussetzungen und mit richterlicher Anordnung. Ein Verbot muss verhältnismäßig sein.

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