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Behördengang suchen

Vermisstenanzeige erstatten

Polizei · Sofort melden, keine Wartefrist

PersönlichNotruf 110

Es gibt keine 24-Stunden-Wartefrist. Dieser Irrtum stammt aus Fernsehserien und hat schon Zeit gekostet, auf die es ankam. Die Polizei nimmt eine Vermisstenanzeige sofort entgegen, und je früher sie vorliegt, desto größer sind die Chancen – Mobilfunkdaten, Videoaufzeichnungen und Zeugenerinnerungen sind alle zeitkritisch.

Bei akuter Gefahr, einer laufenden Straftat oder Verletzten gilt immer: 110 – bei medizinischen Notfällen 112. Beide Nummern sind rund um die Uhr besetzt und kostenlos. Bei Kindern, bei hilflosen oder erkrankten Personen und immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen, ist die 110 der richtige Weg – nicht der Gang zur Dienststelle am nächsten Morgen.

Eine Erwartung sollten wir gleich korrigieren, weil sie sonst zu falscher Planung führt: Ein „AMBER Alert“ existiert in Deutschland nicht. Es gibt kein offizielles bundesweites Warnsystem für vermisste Kinder, wie es aus den USA bekannt ist und wie es einige europäische Länder eingeführt haben. Was es gibt, ist die Öffentlichkeitsfahndung – über sie entscheidet die Polizei, und bei einer Fahndung mit Bild wirkt regelmäßig die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht mit.

Deshalb ist der wichtigste Beitrag, den Sie leisten können, nicht das Teilen in sozialen Netzwerken, sondern die Vollständigkeit Ihrer Angaben in der ersten halben Stunde: ein aktuelles Foto, die letzte bekannte Kleidung, Medikamente, Gewohnheiten, Orte.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
RechtsgrundlagePolizeigesetze der Länder · §§ 131 ff. StPO (Fahndung)
VerifizierungGeprüft mit polizei.de und gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Polizei, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Bei Verdacht auf eine Gefahr für Leib und Leben wählen Sie sofort 110. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
WartefristKeineDer 24-Stunden-Mythos
KostenKostenlosAuch die Suche
WoJede DienststelleBei Gefahr: 110
EntscheidendErste StundenDaten verfallen schnell
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Ein aktuelles Foto

Möglichst neu, das Gesicht gut erkennbar, ohne Sonnenbrille und ohne starke Bildbearbeitung. Ein Ganzkörperbild hilft zusätzlich bei der Beschreibung von Statur und Gang. Suchen Sie es vor dem Weg zur Dienststelle heraus – auf dem Handy, in der Cloud, bei Angehörigen.

Beschreibung der Person

Größe, Statur, Haar- und Augenfarbe, Brille, Tätowierungen, Narben, Zahnbesonderheiten. Und vor allem: was die Person zuletzt trug, so genau wie möglich – Farbe der Jacke, Art der Schuhe, Rucksack oder Tasche. Danach wird tatsächlich gesucht.

Medizinische Informationen

Erkrankungen, benötigte Medikamente und deren Dringlichkeit, Demenz, Diabetes, Suizidgefährdung, psychische Erkrankungen. Diese Angaben bestimmen ganz wesentlich die Dringlichkeit, mit der die Suche eingestuft wird – halten Sie nichts aus Rücksicht zurück.

Handynummer und digitale Spuren

Mobilfunknummer, Anbieter, benutzte Messenger und soziale Netzwerke, ob Ortungsdienste aktiv sind, und – falls Sie sie kennen – die Zugangsdaten zu Familienortungsdiensten. Über den Mobilfunkanbieter kann die Polizei unter engen rechtlichen Voraussetzungen Daten abfragen; das geht umso eher, je klarer die Gefahrenlage ist.

Letzte Aufenthaltsorte und Gewohnheiten

Wo wurde die Person zuletzt gesehen, welche Wege nutzt sie, welche Orte sind ihr wichtig, wer gehört zum Umfeld? Bei Kindern und Jugendlichen auch Schule, Verein, Treffpunkte; bei älteren Menschen mit Demenz oft frühere Wohnorte, die für die Suche entscheidend sind.

Was zuletzt gesprochen wurde

Streit, Sorgen, Ankündigungen, ungewöhnliche Nachrichten, abgebrochene Gespräche. Auch Unangenehmes gehört dazu – es hilft bei der Einschätzung, ob jemand freiwillig gegangen ist oder ob eine Gefahr besteht.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sofort melden — keine 24 Stunden warten

    Rufen Sie 110 an oder gehen Sie zur nächsten Dienststelle. Eine Wartefrist gibt es nicht; die Anzeige wird sofort aufgenommen. Bei Kindern, hilflosen Personen und jedem Anhaltspunkt für eine Gefahr ist der Notruf der richtige Weg.

  2. 2

    Vorher zwei Minuten für das Wichtigste nutzen

    Suchen Sie ein aktuelles Foto heraus und notieren Sie die zuletzt getragene Kleidung sowie benötigte Medikamente. Das sind die Angaben, mit denen die Suche startet – alles Weitere lässt sich nachreichen.

  3. 3

    Parallel das Umfeld abtelefonieren

    Freunde, Familie, Arbeitsstelle, Schule, Nachbarn. Bei Erwachsenen zusätzlich Krankenhäuser und Arztpraxen der Umgebung. Sagen Sie der Polizei, wen Sie bereits erreicht haben – doppelte Wege kosten Zeit, die in der Suche fehlt.

  4. 4

    Vollständige Angaben machen, auch unangenehme

    Erkrankungen, Suizidgedanken, Streit, Suchtprobleme, Konflikte in der Familie: Diese Informationen bestimmen die Einstufung der Dringlichkeit. Die Polizei bewertet sie fachlich und behandelt sie vertraulich – Zurückhaltung aus Scham verzögert die Suche.

  5. 5

    Nichts verändern, was Spuren sein könnte

    Räumen Sie das Zimmer nicht auf, waschen Sie keine Kleidung, löschen Sie keine Nachrichten. Getragene Kleidung kann für Personenspürhunde wichtig sein; digitale Geräte und Notizen können den entscheidenden Hinweis enthalten.

  6. 6

    Öffentlichkeitsfahndung nur in Absprache

    Ob mit Bild und Namen öffentlich gefahndet wird, entscheidet die Polizei – bei einer Fahndung mit Lichtbild regelmäßig unter Mitwirkung von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Ein eigenmächtiger Aufruf in sozialen Netzwerken kann die Suche stören, Falschmeldungen erzeugen und die vermisste Person, wenn sie freiwillig gegangen ist, in ihren Rechten verletzen. Sprechen Sie es ab.

  7. 7

    Aktenzeichen notieren und erreichbar bleiben

    Notieren Sie das Aktenzeichen und die Durchwahl der Sachbearbeitung, und halten Sie Ihr Telefon frei und geladen. Melden Sie sofort, wenn die Person sich meldet oder auftaucht – sonst laufen Suchmaßnahmen weiter, die anderswo gebraucht werden.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kostenlos — und was Sie realistisch erwarten könnenWas die Polizei tut und was es in Deutschland nicht gibt
VermisstenanzeigeKostenlos
Suchmaßnahmen der PolizeiKostenlos
WartefristKeine
ÖffentlichkeitsfahndungEntscheidung der Polizei
AMBER AlertIn Deutschland nicht vorhanden
Private Suche oder DetekteiAuf eigene Kosten

Anzeige und Suche sind kostenlos, und eine Wartefrist gibt es nicht – die Vorstellung, man müsse 24 Stunden verstreichen lassen, ist ein Irrtum, der aus Filmen stammt und schon wertvolle Zeit gekostet hat. Zwei Erwartungen sollten Sie allerdings korrigieren. Erstens: Ein „AMBER Alert“ existiert in Deutschland nicht. Ein offizielles bundesweites Warnsystem für vermisste Kinder, wie es in den USA und in einigen europäischen Staaten – etwa Frankreich, den Niederlanden, Italien und Tschechien – betrieben wird, gibt es hier nicht; was unter diesem Namen im Netz auftaucht, sind private Initiativen, die seine Einführung fordern. Zweitens: Über eine Öffentlichkeitsfahndung entscheidet nicht die Familie, sondern die Polizei, und bei einer Fahndung mit Lichtbild wirken regelmäßig Staatsanwaltschaft oder Gericht mit. Das ist kein Hindernis, sondern Schutz – auch für die vermisste Person, die möglicherweise freiwillig gegangen ist und ein Recht darauf hat, nicht öffentlich gesucht zu werden. Was Sie beitragen können, entscheidet sich deshalb in der ersten halben Stunde: vollständige, ehrliche Angaben und ein aktuelles Foto.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Es gibt keine 24-Stunden-Wartefrist. Die Anzeige wird sofort aufgenommen. Der Mythos hat schon Suchen verzögert, bei denen es auf Stunden ankam.

Bei Kindern und hilflosen Personen sofort 110. Nicht warten, nicht erst zur Dienststelle fahren – der Notruf ist der schnellere Weg.

Ein AMBER Alert existiert in Deutschland nicht. Es gibt kein offizielles bundesweites Warnsystem für vermisste Kinder; was so heißt, sind private Initiativen.

Die Öffentlichkeitsfahndung ist eine Entscheidung der Polizei. Bei Fahndung mit Lichtbild wirken regelmäßig Staatsanwaltschaft oder Gericht mit.

Eigene Aufrufe im Netz können schaden. Sie erzeugen Falschmeldungen, binden Kräfte und verletzen Rechte, wenn die Person freiwillig gegangen ist. Sprechen Sie es ab.

Halten Sie nichts zurück. Suizidgedanken, Erkrankungen, Streit, Suchtprobleme – gerade diese Angaben bestimmen, wie dringlich die Suche eingestuft wird.

Verändern Sie nichts am letzten Aufenthaltsort. Getragene Kleidung kann für Personenspürhunde gebraucht werden, Geräte und Notizen für die Spurensuche.

Melden Sie sofort, wenn die Person wieder da ist. Sonst laufen Fahndungsmaßnahmen weiter, die anderswo dringend gebraucht werden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

24 Stunden warten. Der teuerste Irrtum bei diesem Thema. Es gibt keine solche Frist, und die ersten Stunden sind die wertvollsten.

Auf einen AMBER Alert warten. Er existiert in Deutschland nicht. Wer damit rechnet, wartet auf etwas, das nicht kommt.

Auf eigene Faust einen Suchaufruf posten. Ohne Absprache kann er die Suche stören, Falschmeldungen auslösen und Persönlichkeitsrechte verletzen.

Ohne aktuelles Foto zur Dienststelle gehen. Es ist das Erste, wonach gefragt wird. Zwei Minuten Suchen vorher sparen eine Stunde nachher.

Heikle Informationen verschweigen. Aus Scham oder Rücksicht – aber genau sie entscheiden über die Dringlichkeitsstufe.

Das Zimmer aufräumen. Verständlich, und es vernichtet die Spuren, die Personenspürhunde und Ermittler brauchen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich wirklich nicht 24 Stunden warten?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt dieser Seite. Eine Wartefrist gibt es nicht – weder gesetzlich noch als Praxis der Polizei. Die Vorstellung stammt aus amerikanischen Fernsehserien und hält sich hartnäckig. Die Polizei nimmt eine Vermisstenanzeige sofort entgegen und prüft unmittelbar, wie dringlich der Fall einzustufen ist. Bei Kindern, bei hilflosen oder erkrankten Personen und bei jedem Anhaltspunkt für eine Gefahr ist die Dringlichkeit von vornherein hoch. Warten Sie also nicht – Mobilfunkdaten, Videoaufzeichnungen und Zeugenerinnerungen sind alle zeitkritisch.

Gibt es in Deutschland einen AMBER Alert?

Nein. Ein offizielles bundesweites Warnsystem für vermisste Kinder nach dem Vorbild des amerikanischen AMBER Alert existiert in Deutschland nicht. Einige europäische Länder – darunter Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien – haben eigene Systeme eingeführt; hier gibt es sie bislang nicht, und es sind private Initiativen, die unter diesem Namen für ihre Einführung werben. Was es in Deutschland gibt, ist die Öffentlichkeitsfahndung nach den Regeln der Strafprozessordnung und des Polizeirechts: Sie kann Presse, Rundfunk und Internet einbeziehen, wird aber im Einzelfall entschieden und nicht automatisch ausgelöst.

Kann die Polizei das Handy orten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – aber es ist kein Automatismus, und es geht nicht auf bloßen Wunsch von Angehörigen. Eine Abfrage von Standortdaten beim Mobilfunkanbieter ist ein Eingriff in Grundrechte und setzt eine entsprechende Rechtsgrundlage voraus; in Betracht kommt sie vor allem, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Genau deshalb ist es so wichtig, alle Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Anfang an zu nennen: Sie sind die Grundlage für diese Einschätzung. Geben Sie Nummer und Anbieter gleich mit an und sagen Sie, ob Ortungsdienste oder ein Familienortungsdienst aktiv sind – auf letztere können Sie unter Umständen selbst zugreifen.

Was passiert, wenn die Person freiwillig gegangen ist?

Dann endet die Suche in der Regel dort. Erwachsene dürfen ihren Aufenthaltsort frei bestimmen und sind nicht verpflichtet, ihn Angehörigen mitzuteilen. Stellt die Polizei fest, dass eine volljährige Person freiwillig und ohne Gefährdung fortgegangen ist, wird die Fahndung beendet – und Ihnen wird üblicherweise nur mitgeteilt, dass die Person wohlauf ist, nicht wo sie sich aufhält, wenn sie damit nicht einverstanden ist. Das ist kein Versäumnis der Polizei, sondern der Schutz eines Rechts. Bei Minderjährigen und bei Personen, die sich nicht selbst schützen können, gilt das nicht.

Was ist bei Kindern anders?

Die Dringlichkeit. Bei Minderjährigen – und besonders bei jüngeren Kindern – geht die Polizei von vornherein von einer erhöhten Gefährdung aus und leitet umgehend Maßnahmen ein. Rufen Sie in diesem Fall 110 und fahren Sie nicht erst zur Dienststelle. Halten Sie ein aktuelles Foto, die zuletzt getragene Kleidung, den üblichen Schulweg, Treffpunkte und die Namen von Freundinnen und Freunden bereit. Erwarten Sie aber keinen automatischen Alarm auf allen Mobiltelefonen: Ein solches System gibt es in Deutschland nicht. Ob öffentlich gefahndet wird, entscheidet die Polizei im Einzelfall.

Soll ich einen Suchaufruf in sozialen Netzwerken teilen?

Nur in Absprache mit der Polizei. Der Impuls ist verständlich, aber ein eigenmächtiger Aufruf hat handfeste Nachteile: Er erzeugt eine Flut von Falschmeldungen, die Kräfte bindet, er verbreitet Bilder und Daten unkontrolliert und dauerhaft, und er kann die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person verletzen – gerade dann, wenn sie freiwillig gegangen ist und gefunden werden möchte. Hinzu kommt, dass sich einmal geteilte Aufrufe kaum wieder einfangen lassen: Sie kursieren oft noch Jahre, nachdem die Person längst wieder da ist. Fragen Sie die Sachbearbeitung, was hilfreich ist.

Kann ich die Anzeige bei jeder Dienststelle erstatten?

Ja. Jede Polizeidienststelle nimmt die Vermisstenanzeige entgegen und leitet sie an die zuständige weiter; Sie müssen nicht zum letzten bekannten Aufenthaltsort fahren. Bei einer akuten Gefährdung ist ohnehin der Notruf 110 der schnellste Weg, weil die Meldung dann sofort in die Einsatzsteuerung geht. Was Sie nicht tun sollten, ist die Meldung über die Online-Wache: Sie ist ausdrücklich nicht für Notfälle geeignet und wird nicht durchgehend überwacht – bei einer vermissten Person ist das der falsche Kanal.

Was mache ich, wenn die Person wieder auftaucht?

Melden Sie es sofort der Polizei, mit dem Aktenzeichen, und zwar auch dann, wenn Sie nur erfahren haben, dass es der Person gut geht. Solange die Vermisstenmeldung läuft, bleibt die Person zur Fahndung ausgeschrieben – sie wird bei jeder Kontrolle angehalten, und es laufen möglicherweise Suchmaßnahmen weiter, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden. Der Anruf dauert eine Minute und wird erstaunlich häufig vergessen, weil in der Erleichterung alles andere wichtiger scheint.

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