Reisemedizinische Beratung
Gesundheitsamt · Reise- und Tropenmedizin
Fast alle Reiseimpfungen kann jede Hausarzt- oder Reisemedizinpraxis setzen. Für eine gilt das nicht, und das ist der Punkt, an dem Reisen scheitern: Die Gelbfieberimpfung darf nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften nur in einer staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle vorgenommen werden — zugelassen von den Gesundheitsbehörden der Länder. Viele Gesundheitsämter sind selbst eine solche Stelle; welche in Ihrer Nähe zugelassen ist, erfahren Sie dort. Eine Impfung außerhalb einer zugelassenen Stelle erzeugt kein gültiges Zertifikat, so korrekt sie medizinisch auch sein mag — und ohne gültiges Zertifikat wird die Einreise in Pflichtländern verweigert.
Der zweite Punkt spart bares Geld und wird trotzdem selten gesagt: Das Gelbfieber-Zertifikat gilt lebenslang. Bis 2016 galt es zehn Jahre, seither ist die Einmalimpfung in den Internationalen Gesundheitsvorschriften festgeschrieben, und Reisende dürfen nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, das Zertifikat sei nach zehn Jahren abgelaufen. Wer ein älteres Zertifikat besitzt, braucht in aller Regel keine Auffrischung — die Regel von damals hält sich hartnäckig und kostet Menschen eine Impfung, die sie nicht benötigen.
Der dritte Punkt ist zeitlicher Natur: Der Schutz nach der Gelbfieberimpfung ist erst zehn Tage nach der Impfung anzunehmen, und für die Einreise wird das Zertifikat entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt anerkannt. Andere Impfungen brauchen mehrere Teildosen über Wochen. Eine reisemedizinische Beratung vier bis sechs Wochen vor Abreise ist deshalb kein Ratschlag für Vorsichtige, sondern die Bedingung dafür, dass die Impfungen rechtzeitig wirken.
Und schließlich die Unterscheidung, an der die Kostenfrage hängt: Pflichtimpfung oder Empfehlung. Manche Staaten verlangen den Gelbfiebernachweis als Einreisevoraussetzung — teils generell, teils nur bei Einreise aus einem Endemiegebiet. Alles andere sind medizinische Empfehlungen. Für die Kostenübernahme ist das entscheidend: Reiseimpfungen sind keine Regelleistung, viele Krankenkassen erstatten sie aber als Satzungsleistung — das ist von Kasse zu Kasse verschieden und im Voraus zu klären, nicht hinterher.
