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Reisemedizinische Beratung

Gesundheitsamt · Reise- und Tropenmedizin

PersönlichSonderfall GelbfieberFrühzeitig planen

Fast alle Reiseimpfungen kann jede Hausarzt- oder Reisemedizinpraxis setzen. Für eine gilt das nicht, und das ist der Punkt, an dem Reisen scheitern: Die Gelbfieberimpfung darf nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften nur in einer staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle vorgenommen werden — zugelassen von den Gesundheitsbehörden der Länder. Viele Gesundheitsämter sind selbst eine solche Stelle; welche in Ihrer Nähe zugelassen ist, erfahren Sie dort. Eine Impfung außerhalb einer zugelassenen Stelle erzeugt kein gültiges Zertifikat, so korrekt sie medizinisch auch sein mag — und ohne gültiges Zertifikat wird die Einreise in Pflichtländern verweigert.

Der zweite Punkt spart bares Geld und wird trotzdem selten gesagt: Das Gelbfieber-Zertifikat gilt lebenslang. Bis 2016 galt es zehn Jahre, seither ist die Einmalimpfung in den Internationalen Gesundheitsvorschriften festgeschrieben, und Reisende dürfen nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, das Zertifikat sei nach zehn Jahren abgelaufen. Wer ein älteres Zertifikat besitzt, braucht in aller Regel keine Auffrischung — die Regel von damals hält sich hartnäckig und kostet Menschen eine Impfung, die sie nicht benötigen.

Der dritte Punkt ist zeitlicher Natur: Der Schutz nach der Gelbfieberimpfung ist erst zehn Tage nach der Impfung anzunehmen, und für die Einreise wird das Zertifikat entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt anerkannt. Andere Impfungen brauchen mehrere Teildosen über Wochen. Eine reisemedizinische Beratung vier bis sechs Wochen vor Abreise ist deshalb kein Ratschlag für Vorsichtige, sondern die Bedingung dafür, dass die Impfungen rechtzeitig wirken.

Und schließlich die Unterscheidung, an der die Kostenfrage hängt: Pflichtimpfung oder Empfehlung. Manche Staaten verlangen den Gelbfiebernachweis als Einreisevoraussetzung — teils generell, teils nur bei Einreise aus einem Endemiegebiet. Alles andere sind medizinische Empfehlungen. Für die Kostenübernahme ist das entscheidend: Reiseimpfungen sind keine Regelleistung, viele Krankenkassen erstatten sie aber als Satzungsleistung — das ist von Kasse zu Kasse verschieden und im Voraus zu klären, nicht hinterher.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
RechtsgrundlageInternationale Gesundheitsvorschriften
VerifizierungGeprüft an IfSG, IGV, Grundgesetz und Landesrecht
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Gesundheitsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
GelbfieberNur zugelassene StelleZulassung durch das Land
ZertifikatLebenslangSeit 2016, keine Auffrischung
Wirksam abZehn TageNach der Impfung
KostenübernahmeSatzungsleistungJe nach Krankenkasse
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Der Impfausweis

Grundlage jeder Beratung: Er zeigt, was bereits vorhanden ist und was nur aufgefrischt werden muss. Ein altes Gelbfieber-Zertifikat behalten Sie unbedingt — es gilt seit 2016 lebenslang und erspart eine erneute Impfung.

Reiseroute und Reisezeitraum

Nicht nur das Zielland, sondern auch Zwischenstopps, Regionen und Jahreszeit. Einreisevorschriften knüpfen häufig daran an, ob Sie aus einem Endemiegebiet kommen — ein Zwischenstopp kann die Nachweispflicht auslösen.

Angaben zu Vorerkrankungen und Medikamenten

Insbesondere Immunsuppression, Schwangerschaft, Allergien und Thymuserkrankungen. Für Lebendimpfstoffe wie den Gelbfieberimpfstoff können sie eine Kontraindikation bedeuten — dann kommt eine ärztliche Ausnahmebescheinigung in Betracht.

Reisepass

Die Angaben im internationalen Impfzertifikat müssen mit dem Reisedokument übereinstimmen. Abweichende Schreibweisen des Namens sind ein häufiger Grund für Probleme bei der Einreisekontrolle.

Auskunft der Krankenkasse

Reiseimpfungen sind keine Regelleistung. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, steht in der Satzung Ihrer Kasse — holen Sie die Auskunft vor der Impfung ein, nicht danach.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vier bis sechs Wochen vor Abreise beraten lassen

    Mehrteilige Impfserien und der Zehn-Tage-Zeitraum bei Gelbfieber lassen sich kurzfristig nicht mehr einhalten. Wer eine Woche vorher kommt, kann in vielen Fällen nur noch Teilschutz erreichen.

  2. 2

    Klären, ob eine Nachweispflicht besteht

    Manche Staaten verlangen den Gelbfiebernachweis als Einreisevoraussetzung, teils nur bei Einreise aus einem Endemiegebiet. Prüfen Sie die Route mit allen Zwischenstopps — nicht nur das Endziel.

  3. 3

    Bei Gelbfieber eine zugelassene Impfstelle wählen

    Nur dort entsteht ein gültiges internationales Zertifikat. Welche Stellen in Ihrer Nähe zugelassen sind, sagt Ihnen das Gesundheitsamt — viele Ämter sind selbst eine.

  4. 4

    Das Zertifikat prüfen, bevor Sie die Praxis verlassen

    Name in der Schreibweise des Reisepasses, Datum, Chargennummer, Unterschrift und Stempel der zugelassenen Stelle. Fehler fallen sonst erst am Schalter auf, wo sie nicht mehr zu heilen sind.

  5. 5

    Malariaprophylaxe und Vorsorge getrennt betrachten

    Gegen Malaria gibt es keine Impfung für Reisende; hier zählen Expositionsschutz und gegebenenfalls eine medikamentöse Prophylaxe. Das ist ein eigenes Beratungsthema und nicht mit dem Impfplan erledigt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kosten und RahmenbedingungenGebühren und Impfstoffkosten sind zu trennen
Beratung im GesundheitsamtNach Gebührenordnung
ImpfstoffMarktpreis, je nach Impfung
ErstattungSatzungsleistung der Kasse
Gelbfieber-ZertifikatLebenslang gültig
Schutz abZehn Tage nach Impfung
Zulassung der ImpfstelleDurch die Landesbehörde

Beratungsgebühr und Impfstoffkosten sind zwei verschiedene Posten. Beruflich veranlasste Reiseimpfungen trägt regelmäßig der Arbeitgeber über die arbeitsmedizinische Vorsorge — fragen Sie danach, bevor Sie privat zahlen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der teuerste Irrtum dieser Seite ist eine überholte Regel: Das Gelbfieber-Zertifikat muss nicht alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Seit 2016 ist die Einmalimpfung in den Internationalen Gesundheitsvorschriften verankert, und seither dürfen Reisende nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, das Zertifikat sei abgelaufen. Bewahren Sie ein altes Zertifikat deshalb auf, statt sich erneut impfen zu lassen.

Eine Impfung außerhalb einer zugelassenen Stelle erzeugt kein gültiges Zertifikat. Das ist keine Formalie: Bei Einreise in ein Land mit Nachweispflicht zählt allein das gültige Dokument, nicht der tatsächlich bestehende Impfschutz.

Wo eine medizinische Kontraindikation gegen den Lebendimpfstoff besteht — etwa bei Immunsuppression oder in der Schwangerschaft —, kommt eine ärztliche Ausnahmebescheinigung in Betracht. Ob sie im Zielland akzeptiert wird, ist vorab zu klären; entschieden wird an der Grenze, nicht in der Praxis.

Kommt es ausnahmsweise zu einem bleibenden Schaden, greift § 24 SGB XIV — und zwar in vier Fallgruppen, nicht nur bei der öffentlich empfohlenen Impfung: auch bei gesetzlichem Anspruch nach § 20i Absatz 3 SGB V, bei unentgeltlicher Durchführung durch eine Gesundheitsbehörde und bei angeordneten oder gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen. Bei rein reisebedingten Impfungen trifft häufig keine davon zu — häufig heißt aber nicht immer: Prüfen Sie die öffentlichen Empfehlungen Ihres Landes, bevor Sie den Fall als aussichtslos einordnen, und lassen Sie die Indikation ärztlich dokumentieren.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Das Gelbfieber-Zertifikat für zehn Jahre gültig halten. Es gilt seit 2016 lebenslang; die Auffrischung ist in aller Regel überflüssig.

Gelbfieber in einer beliebigen Praxis impfen lassen. Nur eine vom Land zugelassene Impfstelle erzeugt ein gültiges Zertifikat.

Eine Woche vor Abflug erst zur Beratung gehen. Impfserien und der Zehn-Tage-Zeitraum lassen sich dann nicht mehr einhalten.

Nur das Zielland prüfen. Nachweispflichten knüpfen häufig an Zwischenstopps in Endemiegebieten an.

Die Erstattung erst hinterher klären. Reiseimpfungen sind keine Regelleistung; die Satzung entscheidet, und die Auskunft gehört vor die Impfung.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Darf jede Praxis gegen Gelbfieber impfen?

Nein. Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften ist die Gelbfieberimpfung staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen vorbehalten; zugelassen werden sie von den Gesundheitsbehörden der Länder. Viele Gesundheitsämter sind selbst eine solche Stelle. Eine Impfung außerhalb einer zugelassenen Stelle führt zu keinem gültigen internationalen Zertifikat.

Muss ich die Gelbfieberimpfung alle zehn Jahre auffrischen?

In aller Regel nicht. Seit 2016 ist die Einmalimpfung mit lebenslanger Gültigkeit in den Internationalen Gesundheitsvorschriften festgeschrieben, und Reisende dürfen seither nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, ihr Zertifikat sei nach zehn Jahren abgelaufen. Ein altes Zertifikat sollten Sie deshalb aufbewahren statt sich erneut impfen zu lassen.

Wie früh sollte ich mich beraten lassen?

Vier bis sechs Wochen vor der Abreise. Der Grund ist nicht Vorsicht, sondern Zeitrechnung: Mehrere Impfungen brauchen Teildosen über Wochen, und der Schutz nach der Gelbfieberimpfung ist erst zehn Tage nach der Impfung anzunehmen — vorher wird das Zertifikat für die Einreise nicht anerkannt.

Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?

Reiseimpfungen sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen erstatten sie jedoch als Satzungsleistung, oft anteilig und mit Jahresbudget. Das unterscheidet sich von Kasse zu Kasse; klären Sie es vor der Impfung. Beruflich veranlasste Impfungen trägt regelmäßig der Arbeitgeber im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Was, wenn ich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann?

Dann kommt eine ärztliche Ausnahmebescheinigung in Betracht, etwa bei Immunsuppression oder in der Schwangerschaft, weil es sich beim Gelbfieberimpfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt. Ob sie im Zielland anerkannt wird, sollten Sie vorab klären — die Entscheidung fällt an der Grenze und nicht in der Praxis.

Deckt die Beratung auch Malaria ab?

Sie sollte es, aber es ist ein eigenes Thema: Gegen Malaria gibt es für Reisende keine Impfung. Hier geht es um Expositionsschutz — Moskitonetz, Repellents, Kleidung — und gegebenenfalls um eine medikamentöse Prophylaxe, deren Wahl von Region, Resistenzlage und Vorerkrankungen abhängt. Ein Impfplan allein erledigt das nicht.

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