Leichenpass beantragen
Gesundheitsamt · Bestattungswesen
Beim Leichenpass ist die wichtigste Auskunft eine über die Rechtsquelle, und sie erklärt, warum allgemeine Angaben hier so oft nicht stimmen: Es gibt kein Bundesgesetz über das Bestattungswesen. Zuständig sind die Bestattungsgesetze der Länder, und sie unterscheiden sich in Fristen, Formularen, Zuständigkeit und Gebühren. Hinzu kommt eine zweite Rechtsebene: Für die Beförderung über Staatsgrenzen bestehen völkerrechtliche Abkommen — das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung von 1937 und das Übereinkommen des Europarats über die Leichenbeförderung von 1973. Verbindlich für Ihren Fall ist daher immer die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamtes zusammen mit den Anforderungen des Ziellandes.
Was der Leichenpass leistet, ist schnell gesagt: Er ist das Begleitdokument der Überführung. Er weist die verstorbene Person aus, benennt Ort und Zeitpunkt des Todes, Ausgangs- und Bestimmungsort und bestätigt, dass der Überführung aus gesundheitlicher Sicht nichts entgegensteht. Für eine Überführung innerhalb Deutschlands wird er in vielen Ländern nicht verlangt; nötig ist er typischerweise bei der Ausfuhr über die Grenze — und was das Zielland zusätzlich fordert, bestimmt dieses selbst.
Der Leichenpass steht nie allein. Vor ihm liegen die ärztliche Todesbescheinigung und die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, aus der die Sterbeurkunde hervorgeht. Erst darauf setzt der Leichenpass auf. Wer beim Gesundheitsamt beginnt, wird zurückgeschickt — die Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und sie ist der häufigste Grund für verlorene Tage in einer ohnehin belastenden Lage.
Praktisch übernimmt diesen Weg fast immer ein Bestattungsunternehmen, und das ist keine Bequemlichkeit: Für die grenzüberschreitende Beförderung gelten Anforderungen an Sarg, Verpackung, Transportmittel und Begleitpapiere, die je nach Zielland und Beförderungsweg unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie sich die konkreten Anforderungen des Ziellandes schriftlich geben, statt sich auf eine allgemeine Auskunft zu verlassen — und fragen Sie früh beim Konsulat des Ziellandes nach, das oft eine eigene Legalisation verlangt.
