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Leichenpass beantragen

Gesundheitsamt · Bestattungswesen

Persönlich oder BestatterLandesrechtZielland entscheidet mit

Beim Leichenpass ist die wichtigste Auskunft eine über die Rechtsquelle, und sie erklärt, warum allgemeine Angaben hier so oft nicht stimmen: Es gibt kein Bundesgesetz über das Bestattungswesen. Zuständig sind die Bestattungsgesetze der Länder, und sie unterscheiden sich in Fristen, Formularen, Zuständigkeit und Gebühren. Hinzu kommt eine zweite Rechtsebene: Für die Beförderung über Staatsgrenzen bestehen völkerrechtliche Abkommen — das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung von 1937 und das Übereinkommen des Europarats über die Leichenbeförderung von 1973. Verbindlich für Ihren Fall ist daher immer die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamtes zusammen mit den Anforderungen des Ziellandes.

Was der Leichenpass leistet, ist schnell gesagt: Er ist das Begleitdokument der Überführung. Er weist die verstorbene Person aus, benennt Ort und Zeitpunkt des Todes, Ausgangs- und Bestimmungsort und bestätigt, dass der Überführung aus gesundheitlicher Sicht nichts entgegensteht. Für eine Überführung innerhalb Deutschlands wird er in vielen Ländern nicht verlangt; nötig ist er typischerweise bei der Ausfuhr über die Grenze — und was das Zielland zusätzlich fordert, bestimmt dieses selbst.

Der Leichenpass steht nie allein. Vor ihm liegen die ärztliche Todesbescheinigung und die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, aus der die Sterbeurkunde hervorgeht. Erst darauf setzt der Leichenpass auf. Wer beim Gesundheitsamt beginnt, wird zurückgeschickt — die Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und sie ist der häufigste Grund für verlorene Tage in einer ohnehin belastenden Lage.

Praktisch übernimmt diesen Weg fast immer ein Bestattungsunternehmen, und das ist keine Bequemlichkeit: Für die grenzüberschreitende Beförderung gelten Anforderungen an Sarg, Verpackung, Transportmittel und Begleitpapiere, die je nach Zielland und Beförderungsweg unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie sich die konkreten Anforderungen des Ziellandes schriftlich geben, statt sich auf eine allgemeine Auskunft zu verlassen — und fragen Sie früh beim Konsulat des Ziellandes nach, das oft eine eigene Legalisation verlangt.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
RechtsgrundlageBestattungsrecht der Länder
VerifizierungGeprüft an IfSG, IGV, Grundgesetz und Landesrecht
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Gesundheitsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
RechtsgrundlageLandesrechtKein Bundesgesetz
Vorher nötigSterbeurkundeStandesamt zuerst
WofürÜber die GrenzeInland meist nicht nötig
GebührNach LandesrechtKein bundesweiter Betrag
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Die ärztliche Todesbescheinigung

Sie wird bei der Leichenschau ausgestellt und ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne sie kann das Standesamt den Sterbefall nicht beurkunden und das Gesundheitsamt keinen Leichenpass ausstellen.

Die Sterbeurkunde des Standesamtes

Sie entsteht aus der Beurkundung des Sterbefalls. Der Leichenpass setzt auf ihr auf — deshalb ist das Standesamt und nicht das Gesundheitsamt die erste Station.

Ausweisdokumente der verstorbenen Person

Pass oder Personalausweis, bei ausländischer Staatsangehörigkeit möglichst auch Angaben zum Konsulat. Die Schreibweise des Namens muss über alle Dokumente hinweg übereinstimmen, sonst stockt die Überführung an der Grenze.

Angaben zu Bestimmungsort und Beförderungsweg

Zielland, Zielort, Transportmittel und die beteiligten Durchgangsstaaten. Danach richtet sich, welche zusätzlichen Nachweise verlangt werden — das entscheidet das Zielland und nicht das ausstellende Amt.

Nachweise des beauftragten Bestattungsunternehmens

Es führt die Überführung durch und kennt die Anforderungen an Sarg, Verpackung und Begleitpapiere für die jeweilige Strecke. Lassen Sie sich die Anforderungen des Ziellandes schriftlich bestätigen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Die ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung abwarten

    Sie steht am Anfang jedes weiteren Schritts. Erst mit ihr lässt sich der Sterbefall beurkunden — und ohne Beurkundung gibt es keinen Leichenpass.

  2. 2

    Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen

    Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Beantragen Sie gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde: Sie werden für Konsulat, Versicherungen, Banken und die Überführung parallel gebraucht.

  3. 3

    Das Zielland und seine Anforderungen klären

    Fragen Sie beim Konsulat des Ziellandes nach den dortigen Voraussetzungen — häufig verlangt es eine eigene Legalisation oder zusätzliche Bescheinigungen. Diese Klärung parallel zu führen spart die meisten Tage.

  4. 4

    Den Leichenpass beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen

    Regelmäßig übernimmt das Bestattungsunternehmen den Antrag mit den gesammelten Unterlagen. Welches Amt zuständig ist und welche Nachweise es verlangt, ergibt sich aus dem Landesrecht — fragen Sie dort, nicht nach einer allgemeinen Aufstellung.

  5. 5

    Die Überführung mit vollständigem Papiersatz beginnen

    Leichenpass, Sterbeurkunde, Ausweisdokumente und die vom Zielland geforderten Nachweise reisen mit. Fehlt ein Dokument, wird die Sendung angehalten — nachreichen ist über die Grenze hinweg deutlich schwieriger als vorbereiten.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kosten und ZuständigkeitenAlle Beträge folgen dem Landesrecht
LeichenpassNach Gebührenordnung des Landes
SterbeurkundeGebühr des Standesamtes
ÜberführungLeistung des Bestatters
LegalisationNach Vorgabe des Ziellandes
Zuständige StelleGesundheitsamt des Sterbeortes
RechtsgrundlageBestattungsgesetz des Landes

Bundesweit einheitliche Beträge gibt es beim Bestattungsrecht nicht, weil es kein Bundesgesetz dazu gibt. Verbindlich ist die Gebührenordnung des Landes oder der Kommune.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Halten Sie die Reihenfolge ein: Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, dann Leichenpass. Wer beim Gesundheitsamt anfängt, verliert Tage — und Zeit ist bei einer Überführung der knappste Posten überhaupt.

Beantragen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Konsulat, Fluglinie, Versicherungen, Banken und die Überführung brauchen sie gleichzeitig; jede Nachbestellung kostet erneut Zeit und Gebühren.

Klären Sie die Anforderungen des Ziellandes parallel zum deutschen Verfahren, nicht danach. Viele Staaten verlangen eine Legalisation oder eigene Bescheinigungen, und diese Schritte lassen sich nicht nachholen, wenn die Überführung bereits läuft.

Für Urnen und Aschen gelten vielfach andere Regeln als für Särge — sowohl im Landesrecht als auch im Zielland. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Fall, der Sie betrifft, statt die Auskunft zum Sarg zu übertragen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Beim Gesundheitsamt beginnen. Zuerst Todesbescheinigung und Beurkundung, dann Leichenpass.

Nur eine Sterbeurkunde beantragen. Mehrere Stellen benötigen sie gleichzeitig.

Die Anforderungen des Ziellandes erst am Ende klären. Legalisationen lassen sich unterwegs nicht nachholen.

Allgemeine Angaben aus dem Netz übernehmen. Bestattungsrecht ist Landesrecht; Fristen und Formulare unterscheiden sich zwischen den Ländern.

Abweichende Namensschreibweisen hinnehmen. Über alle Dokumente hinweg muss der Name übereinstimmen, sonst stockt die Überführung an der Grenze.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich für eine Überführung innerhalb Deutschlands einen Leichenpass?

In vielen Ländern nicht — er wird typischerweise für die Beförderung über die Staatsgrenze verlangt. Weil das Bestattungswesen Landesrecht ist und es kein Bundesgesetz dazu gibt, unterscheiden sich die Anforderungen jedoch, und verbindlich ist die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamtes.

Wer stellt den Leichenpass aus?

In der Regel das Gesundheitsamt am Sterbeort, auf Grundlage des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Landes. Praktisch stellt den Antrag fast immer das beauftragte Bestattungsunternehmen, das die erforderlichen Unterlagen zusammenführt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die ärztliche Todesbescheinigung, die Sterbeurkunde des Standesamtes, die Ausweisdokumente der verstorbenen Person und die Angaben zu Bestimmungsort und Beförderungsweg. Welche Nachweise darüber hinaus verlangt werden, ergibt sich aus dem Landesrecht und vor allem aus den Anforderungen des Ziellandes.

Was kostet der Leichenpass?

Dazu steht hier bewusst keine Zahl. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Landes oder der Kommune, und ein bundesweit einheitlicher Betrag existiert nicht — schon deshalb, weil es kein Bundesgesetz über das Bestattungswesen gibt. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle.

Gelten für eine Urne dieselben Regeln?

Häufig nicht. Für Aschen und Urnen sehen sowohl das Landesrecht als auch die Zielländer vielfach abweichende Anforderungen vor — teils einfachere, teils andere. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach dem Fall, der Sie betrifft, statt die Auskunft zur Sargüberführung zu übertragen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt weniger vom Gesundheitsamt ab als von der Kette davor und daneben: Leichenschau, Beurkundung beim Standesamt und vor allem die Anforderungen des Ziellandes samt möglicher Legalisation. Wer diese Schritte parallel und nicht nacheinander betreibt, verkürzt den Ablauf am wirksamsten.

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