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Führerschein Wiedererteilung nach Entzug (MPU)

Führerscheinstelle · Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 20 FeV

PersönlichBMV

Wer die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Drogenfahrt, wegen acht Punkten im Fahreignungsregister oder wegen einer Straftat im Straßenverkehr verloren hat, bekommt sie nach Ablauf der Sperre nicht automatisch zurück. Rechtlich handelt es sich um eine Neuerteilung nach § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und nicht um die Rückgabe des alten Dokuments: Die Behörde prüft erneut, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Diese Seite erklärt, wann der Antrag zulässig ist (nach § 20 Abs. 3 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre — nicht drei), welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, was das Verfahren tatsächlich kostet und welche Fehler die Wiedererteilung um Monate verzögern. Zum Ablauf der Untersuchung selbst finden Sie Details auf unserer Seite zur MPU.

Auf einen Blick

Verwaltungsgebühr
35,70–258,50 EUR
Rahmengebühr nach Nr. 202.3 GebOSt, zzgl. 5,10 EUR Antragsprüfung (Nr. 201)
MPU (Privatkosten)
ca. 550–1.000 EUR
Keine Behördengebühr — seit dem 1.8.2018 keine staatlich festgesetzten Sätze mehr
Antrag möglich
6 Monate vor Sperrablauf
§ 20 Abs. 3 FeV; die Sperre selbst dauert nach § 69a StGB 6 Monate bis 5 Jahre
Letzte Aktualisierung26. August 2026
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und BASt
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Führerscheinstelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Verwaltungsgebühren bewegen sich innerhalb eines bundesrechtlichen Rahmens und werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt; MPU- und Nachweiskosten sind private Preise ohne Gebührenordnung. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Erforderliche Unterlagen

§ 20 Abs. 1 FeV verweist für die Neuerteilung auf die Vorschriften über die Ersterteilung. Sie reichen deshalb im Kern dieselben Nachweise ein wie beim ersten Führerschein — ergänzt um die Unterlagen, die sich aus der Entziehung ergeben. Fordern Sie die Liste Ihrer Behörde vorab an: Welche Zusatznachweise verlangt werden, ist abhängig von der zuständigen Behörde und vom Entziehungsgrund.

Schritt für Schritt

Die Wiedererteilung ist ein Verwaltungsverfahren mit mehreren Vorstufen. Wer erst nach Ablauf der Sperre aktiv wird, verliert regelmäßig weitere Monate, weil Abstinenzprogramme und Begutachtungstermine Vorlauf brauchen. Planen Sie rückwärts vom Ende der Sperre.

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Entziehungsgrund und Sperre feststellen

Lesen Sie zuerst nach, worauf die Entziehung beruht — davon hängt alles Weitere ab. Bei einer strafgerichtlichen Entziehung setzt das Gericht nach § 69a Abs. 1 StGB eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren fest; in Ausnahmefällen kann sie für immer angeordnet werden. Wurde in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits eine Sperre verhängt, beträgt das Mindestmaß ein Jahr; nach Anrechnung einer vorläufigen Entziehung darf die verbleibende Sperre drei Monate nicht unterschreiten. Ganz anders läuft es bei der verwaltungsrechtlichen Entziehung wegen acht Punkten: Dort ist die Neuerteilung nach § 4 Abs. 10 StVG frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung möglich. Beide Regime werden häufig verwechselt — notieren Sie sich das konkrete Enddatum aus Ihrem Urteil oder Bescheid.

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Vorzeitige Aufhebung der Sperre prüfen

Bei einer gerichtlichen Sperre besteht die Möglichkeit, sie abzukürzen: Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich nachträglich Grund zu der Annahme ergibt, dass die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht. Zuständig ist das Gericht, das die Sperre verhängt hat, nicht die Fahrerlaubnisbehörde. Begründet wird ein solcher Antrag üblicherweise mit der Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Aufbauseminar, mit einer Therapie oder mit belegter Abstinenz. Eine Mindestdauer der bereits abgelaufenen Sperre ist gesetzlich zu beachten; ob der Antrag im Einzelfall Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie anwaltlich klären lassen.

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Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

Der Antrag auf Neuerteilung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts gestellt — je nach Kommune persönlich mit Termin, schriftlich oder über ein Online-Portal. Entscheidend ist der Zeitpunkt: § 20 Abs. 3 FeV erlaubt die Antragstellung frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre nach § 2b Abs. 1 Satz 2 StVG oder § 69a StGB. Die weit verbreitete Angabe von drei Monaten ist falsch. Erteilt werden darf die Fahrerlaubnis trotzdem erst nach Ablauf der Sperre; die Vorlauffrist existiert, damit die Behörde in der Zwischenzeit die Akte beiziehen, Gutachten anfordern und Nachweise prüfen kann. Wer diese sechs Monate nutzt, hat den neuen Führerschein oft schon kurz nach dem Sperrende in der Hand.

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Gutachtenanordnung prüfen und Begutachtungsstelle wählen

Hat die Behörde Eignungszweifel, ordnet sie nach § 11 Abs. 3 FeV in Verbindung mit §§ 13, 13a oder 14 FeV ein Gutachten an. Die Anordnung muss die konkrete Fragestellung nennen — lesen Sie sie genau, denn sie bestimmt Umfang, Dauer und Preis der Untersuchung. Nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV teilt Ihnen die Behörde mit, dass Sie die Begutachtungsstelle auswählen, und weist Sie zugleich darauf hin, dass Sie die zu übersendenden Unterlagen einsehen können. Machen Sie von beiden Rechten Gebrauch: Die Akteneinsicht zeigt, worauf sich die Zweifel stützen, und die freie Wahl erlaubt den Preis- und Terminvergleich zwischen den amtlich anerkannten Stellen. Eine Bindung an den Anbieter am Wohnort besteht nicht.

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Nachweise erbringen und sich vorbereiten

Bei Alkohol- und Drogenfragestellungen entscheidet der Abstinenzzeitraum über das Ergebnis. Üblich sind Kontrollprogramme über sechs bis zwölf Monate mit unangekündigten Urin-Screenings oder mit Haaranalysen; der Zeitraum muss vor dem Untersuchungstermin abgeschlossen sein. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich — idealerweise, sobald der Entziehungsbescheid vorliegt, nicht erst kurz vor Sperrende. Parallel dazu bereiten viele Betroffene die Untersuchung mit Verkehrspsychologen oder anerkannten Beratungsstellen vor. Diese Vorbereitung ist eine freiwillige Privatleistung; einen amtlichen Nachweis über ihren Nutzen gibt es nicht, sie hilft aber, die eigene Vorgeschichte nachvollziehbar und widerspruchsfrei darzustellen.

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MPU absolvieren und Gutachten vorlegen

Der Aufbau der Untersuchung ergibt sich aus Anlage 15 FeV: medizinische Untersuchung einschließlich Laborwerten, psychophysiologische Leistungstests am Rechner und ein psychologisches Untersuchungsgespräch. Eine gesetzlich normierte Dauer gibt es nicht; in der Praxis der Begutachtungsstellen sind zwei bis vier Stunden üblich. Das fertige Gutachten geht zuerst an Sie — Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen. Fällt es negativ aus, können Sie es zurückhalten; die Behörde darf dann allerdings nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung schließen, wenn sie das Gutachten angefordert hatte. Bringen Sie zum Termin Ihren Ausweis und alle Nachweise mit, die in der Anordnung genannt sind.

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Entscheidung abwarten und Führerschein abholen

Mit einem positiven Gutachten und vollständigen Unterlagen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Neuerteilung und setzt die Gebühr innerhalb des Rahmens der GebOSt fest. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangt § 20 Abs. 2 FeV nur dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen — der Regelfall ist das nicht. Der neue Kartenführerschein wird anschließend produziert und muss meist persönlich abgeholt werden. Wie lange die Herstellung dauert, ist abhängig von der zuständigen Behörde; bis zur Aushändigung dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen.

Gebühren & Kosten

Die Kosten der Wiedererteilung bestehen aus zwei völlig unterschiedlichen Blöcken: der Verwaltungsgebühr, die bundesrechtlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt ist, und den privaten Kosten für MPU, Abstinenznachweise und Vorbereitung, für die es seit dem 1. August 2018 keine staatliche Preisregelung mehr gibt.

LeistungBetrag
Antragsprüfung (GebOSt Nr. 201)5,10 EUR
Erteilung nach vorangegangener Versagung oder Entziehung (GebOSt Nr. 202.3)35,70–258,50 EUR (Rahmengebühr)
MPU — private Leistung der Begutachtungsstelle, je nach Fragestellungca. 550–1.000 EUR
Abstinenzkontrollprogramm mit Urin-Screening (6–12 Monate)ca. 400–900 EUR
Haaranalyse je Probeca. 150–300 EUR
MPU-Vorbereitung bei Verkehrspsychologen oder BeratungsstellenKeine amtliche Preisregelung — abhängig vom Anbieter
Sehtest und Erste-Hilfe-SchulungAbhängig vom Anbieter
Ggf. erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Abs. 2 FeVAbhängig von der zuständigen Stelle

Warum eine Spanne von 35,70 bis 258,50 Euro? Nummer 202.3 der GebOSt ist eine Rahmengebühr. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt den konkreten Betrag innerhalb dieses Rahmens nach dem Verwaltungsaufwand des Einzelfalls fest — ein einfacher Fall ohne Gutachtenauswertung liegt am unteren Ende, ein Verfahren mit umfangreicher Aktenbeiziehung, mehreren Klassen und Gutachtenprüfung deutlich darüber. Die früher oft genannten „rund 44 Euro“ beschreiben allenfalls einen Einzelfall am unteren Rand, nicht die Rechtslage. Hinzu kommen stets 5,10 Euro für die Antragsprüfung nach Nummer 201.

Die MPU ist keine Behördengebühr. Bis zum 31. Juli 2018 waren die Sätze in der GebOSt festgeschrieben; diese Gebührennummern wurden gestrichen. Seither kalkulieren die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen ihre Preise selbst, und die Untersuchung wird direkt zwischen Ihnen und der Stelle abgerechnet — nicht über die Behörde. Der Preis richtet sich vor allem nach der Fragestellung: Eine reine Alkoholfragestellung ist günstiger als eine kombinierte Alkohol- und Drogenfragestellung mit zusätzlicher Verkehrsauffälligkeit. Weder Krankenkasse noch Behörde erstatten diese Kosten, auch nicht bei positivem Ergebnis.

Zahlung und Sonderfälle. Ob die Verwaltungsgebühr bar, per Karte, per Überweisung oder online zu zahlen ist, ist abhängig von der zuständigen Behörde; viele Kommunen setzen inzwischen ausschließlich auf Kartenzahlung. Wird der Antrag abgelehnt, entfällt die Gebühr nicht — die Behörde erhebt auch für ablehnende Bescheide eine Gebühr, weil die Amtshandlung erbracht wurde. Planen Sie außerdem Fahrtkosten zu den Screening-Terminen ein: Bei unangekündigter Einbestellung müssen Sie kurzfristig erscheinen, was bei weiter Anfahrt ins Gewicht fällt.

Wichtige Hinweise

Häufige Fehler

Erst nach Ablauf der Sperre aktiv werden

Wer den Antrag erst stellt, wenn die Sperre bereits abgelaufen ist, verschenkt die sechs Monate Vorlauf aus § 20 Abs. 3 FeV. Konsequenz: Aktenbeiziehung, Gutachtenanordnung und Begutachtungstermin laufen erst danach an — der Führerschein kommt regelmäßig Monate später als nötig.

Mit der falschen Drei-Monats-Frist rechnen

Viele Ratgeber nennen drei Monate. Wer danach plant, beginnt zu spät mit Abstinenznachweis und Terminsuche und verliert damit genau die Zeit, die das Gesetz eigentlich einräumt. Maßgeblich sind sechs Monate vor Ablauf der Sperre.

Abstinenznachweis aus einem nicht verwertbaren Programm

Screenings ohne unangekündigte Einbestellung, Proben aus nicht akkreditierten Laboren oder selbst organisierte Tests werden von den Begutachtungsstellen nicht anerkannt. Konsequenz: Der komplette Nachweiszeitraum muss neu durchlaufen werden — sechs bis zwölf Monate Verzögerung und die Kosten fallen ein zweites Mal an.

Die Gutachtenanordnung ungeprüft hinnehmen

Die Anordnung muss die konkrete Fragestellung benennen und auf die Rechte aus § 11 Abs. 6 FeV hinweisen. Wer sie nicht prüft und keine Akteneinsicht nimmt, geht ohne Kenntnis der Vorwürfe in die Untersuchung und kann eine womöglich zu weit gefasste Fragestellung nicht rechtzeitig angreifen.

Ein angefordertes Gutachten nicht vorlegen

Das Gutachten geht zuerst an Sie, und Sie dürfen es zurückhalten. Legen Sie es der Behörde jedoch nicht fristgerecht vor, darf sie nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung schließen. Konsequenz: Ablehnung des Antrags, ohne dass der Inhalt des Gutachtens überhaupt geprüft wird.

Widersprüchliche Angaben im Untersuchungsgespräch

Im psychologischen Gespräch werden die Angaben mit Akte, Laborwerten und Vorgeschichte abgeglichen. Wer den Konsum beschönigt oder Vorfälle bestreitet, die aktenkundig sind, riskiert das Ergebnis „nicht geeignet“ — und damit die Ablehnung der Wiedererteilung.

Sehtest zu früh machen lassen

Nach § 12 Abs. 2 FeV darf die Sehtestbescheinigung bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Test, der bereits während einer langen Sperre absolviert wurde, ist bei Antragstellung häufig verfallen und muss auf eigene Kosten wiederholt werden.

Während der Sperre trotzdem fahren

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Neben der Verurteilung droht eine neue Sperre, die deutlich länger ausfallen kann als die ursprüngliche — die Wiedererteilung verschiebt sich dadurch um Jahre.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich die Wiedererteilung beantragen?
Nach § 20 Abs. 3 FeV darf der Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre nach § 2b Abs. 1 Satz 2 StVG oder § 69a StGB gestellt werden. Erteilt wird die Fahrerlaubnis aber erst, wenn die Sperre tatsächlich abgelaufen ist. Die Vorlauffrist dient dazu, dass die Behörde Gutachten und Nachweise in der Zwischenzeit prüfen kann.
Was kostet die Wiedererteilung bei der Behörde?
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Versagung oder Entziehung sieht Nummer 202.3 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Rahmengebühr von 35,70 bis 258,50 Euro vor. Hinzu kommen 5,10 Euro für die Antragsprüfung nach Nummer 201. Wo Ihre Behörde innerhalb des Rahmens liegt, richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand des Einzelfalls.
Was kostet die MPU im Jahr 2026?
Die MPU ist keine Behördengebühr, sondern eine private Leistung der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle. Seit dem 1. August 2018 gibt es keine staatlich festgesetzten Sätze mehr, die Stellen kalkulieren frei. Je nach Fragestellung und Anbieter liegen die Marktpreise 2026 bei etwa 550 bis 1.000 Euro, die Sie selbst tragen müssen.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU kommt insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol, bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkohol und nach einer Entziehung aus diesen Gründen in Betracht (§ 13 Satz 1 Nr. 2 FeV). Hinzu kommen Betäubungsmittelfälle nach § 14 FeV und seit 2024 die Cannabisproblematik nach § 13a FeV. Bei einer Entziehung wegen acht Punkten ist die Untersuchung nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG in der Regel anzuordnen.
Wie viele Menschen bestehen die MPU?
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat für 2024 insgesamt 75.257 Begutachtungen ausgewertet: knapp 57 Prozent der Gutachten lauteten auf geeignet, gut 39 Prozent auf nicht geeignet und gut 4 Prozent endeten mit einer Kursempfehlung. Eine amtliche Aufschlüsselung danach, ob sich die Betroffenen vorbereitet haben, existiert nicht. Seriöse Aussagen über Bestehensquoten mit und ohne Vorbereitung lassen sich daraus nicht ableiten.
Wie lange dauert die MPU?
Der Aufbau der Untersuchung mit medizinischer Untersuchung, psychophysiologischen Leistungstests und psychologischem Untersuchungsgespräch ergibt sich aus Anlage 15 FeV. Eine normierte Dauer schreibt die Verordnung nicht vor. In der Praxis der Begutachtungsstellen sind zwei bis vier Stunden üblich.
Was passiert bei einem negativen Gutachten?
Fällt das Gutachten negativ aus, lehnt die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Wiedererteilung ab. Eine gesetzliche Wartefrist für die Wiederholung der Untersuchung gibt es nicht. Wann eine erneute Begutachtung sinnvoll ist, ist abhängig von der zuständigen Behörde und von der Dauer der Nachweise, die Sie noch erbringen müssen.
Muss ich die Führerscheinprüfung noch einmal ablegen?
In der Regel nicht. Nach § 20 Abs. 2 FeV ist eine erneute Prüfung nur erforderlich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen. Ob solche Tatsachen vorliegen, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Kann die Sperrfrist vorzeitig aufgehoben werden?
Ja. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich nachträglich Grund zu der Annahme ergibt, dass die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht. Zuständig ist das Gericht, nicht die Fahrerlaubnisbehörde. Eine Mindestdauer der bereits abgelaufenen Sperre ist dabei zu beachten.

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