Führerschein Wiedererteilung nach Entzug (MPU)
Führerscheinstelle · Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 20 FeV
Wer die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Drogenfahrt, wegen acht Punkten im Fahreignungsregister oder wegen einer Straftat im Straßenverkehr verloren hat, bekommt sie nach Ablauf der Sperre nicht automatisch zurück. Rechtlich handelt es sich um eine Neuerteilung nach § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und nicht um die Rückgabe des alten Dokuments: Die Behörde prüft erneut, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Diese Seite erklärt, wann der Antrag zulässig ist (nach § 20 Abs. 3 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre — nicht drei), welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, was das Verfahren tatsächlich kostet und welche Fehler die Wiedererteilung um Monate verzögern. Zum Ablauf der Untersuchung selbst finden Sie Details auf unserer Seite zur MPU.
