Was kostet der Erstantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde?
Der Gebührentarif der GebOSt sieht 5,10 EUR für die Antragsbearbeitung (Nr. 201) und 35,70 EUR für die Ersterteilung (Nr. 202.1) vor; der Satz für die Ersterteilung wurde zum 1. Januar 2025 von 34,50 EUR angehoben. Weil die Behörden weitere Tarifstellen und Auslagen abrechnen, liegt der tatsächlich erhobene Betrag höher: Berlin und München verlangen 45,90 EUR, Brandenburg an der Havel 43,90 EUR bzw. 44,70 EUR für die Fahrerlaubnis auf Probe. Bundesweit nennt der ADAC eine Spanne von 38 bis 70 EUR.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Erstantrags?
Die Bearbeitungszeit ist stark kommunal unterschiedlich und reicht von etwa vier bis sechzehn Wochen: München nennt derzeit bis zu 14 Wochen ab vollständiger Einreichung, Düsseldorf rund 12 Wochen, Duisburg regulär 8 bis 10 und aktuell bis zu 16 Wochen, Frankfurt am Main etwa 8 Wochen. Darin enthalten ist die Produktion des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei. Die vielfach genannten vier bis sechs Wochen entsprechen eher der Zeit bis zum Prüfauftrag an TÜV oder DEKRA, nicht bis zur Erteilung.
Ab wann kann ich den Führerschein-Erstantrag stellen?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Für die Klassen B und BE sind das 18 Jahre (§ 10 Abs. 1 FeV), beim Begleiteten Fahren nach § 48a FeV 17 Jahre. Wegen der langen Bearbeitungszeiten sollten Sie diesen Vorlauf vollständig ausschöpfen.
Was kosten Theorie- und Praxisprüfung bei TÜV oder DEKRA?
Die theoretische Prüfung kostet bundeseinheitlich 24,99 EUR brutto (21,00 EUR netto zuzüglich 3,99 EUR Umsatzsteuer) für alle Klassen. Die praktische Prüfung der Klassen B, BE und AM kostet 129,83 EUR brutto (109,10 EUR netto zuzüglich 20,73 EUR Umsatzsteuer) nach Gebührentarif Nr. 402.3 GebOSt. Beide Beträge sind Gebühren der Technischen Prüfstelle und keine Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde; hinzu kommen die Vorstellungsentgelte der Fahrschule.
Wie viel kostet der Führerschein Klasse B insgesamt?
Die ADAC-Musterrechnung 2026 kommt für die Klasse B auf etwa 2.466 bis 4.476 EUR; der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 3.400 EUR, in Großstädten sind bis zu 6.000 EUR möglich. Den größten Anteil machen Fahrschulleistungen aus, weil Fahrschulpreise frei kalkuliert werden und keiner Gebührenordnung unterliegen. Die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde ist mit ca. 44 bis 46 EUR nur ein sehr kleiner Teil der Gesamtkosten.
Wie lange sind Prüfauftrag und bestandene Theorieprüfung gültig?
Der Prüfauftrag ist zwölf Monate gültig: Wird die theoretische Prüfung in dieser Zeit nicht bestanden, gibt die Technische Prüfstelle den Auftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und Sie müssen neu beantragen und erneut zahlen. Nach bestandener Theorieprüfung haben Sie ebenfalls zwölf Monate Zeit für die praktische Prüfung, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. Zwischen der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen zudem höchstens zwei Jahre liegen.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Eine nicht bestandene Prüfung darf nach § 18 FeV nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden, in der Regel also frühestens nach zwei Wochen; bei Täuschungshandlungen kann die Frist auf bis zu neun Monate verlängert werden. Jeder weitere Versuch kostet erneut die volle Prüfungsgebühr von 24,99 EUR beziehungsweise 129,83 EUR sowie ein weiteres Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt, wohl aber die Zwölf-Monats-Frist des Prüfauftrags.
Was gilt, wenn ich den Sehtest nicht bestehe?
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T verlangt Anlage 6 FeV eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7/0,7, notfalls mit Sehhilfe. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich; dort genügen mindestens 0,5 auf dem besseren Auge beziehungsweise beidäugig sowie ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit mindestens 120 Grad horizontalem Durchmesser. In besonderen Fällen kann die Fahrerlaubnis auch darunter erteilt werden, wenn ein augenärztliches Gutachten und eine erfolgreiche praktische Fahrprobe vorliegen.
Brauche ich für den Führerschein ein digitales Lichtbild?
Nein. Die seit dem 1. Mai 2025 geltende Pflicht zum digitalen Lichtbild betrifft nur Personalausweis, Reisepass und ausländerrechtliche Dokumente. Für den Führerschein verlangen die Fahrerlaubnisbehörden weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Passbild im Format 35 × 45 mm; einzelne Behörden bieten zusätzlich einen Foto-Upload im Online-Antrag an.
Wann beginnt die Probezeit und welche Regeln gelten dort?
Die Probezeit beträgt nach § 2a Abs. 1 StVG zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, nicht bereits mit dem Bestehen der praktischen Prüfung. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG, das auch für alle Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt. Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden B-Verstößen ordnet die Behörde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.