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Führerschein Erstantrag (Klasse B)

Führerscheinstelle · Ersterteilung der Fahrerlaubnis

PersönlichHäufig über die Fahrschule

Der Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – amtlich „Ersterteilung“ – ist der behördliche Teil des Führerscheinerwerbs. Er läuft parallel zur Fahrschulausbildung und ist ihr rechtlich vorgeschaltet: Erst wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag geprüft und der Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) den Prüfauftrag erteilt hat, dürfen Sie zur theoretischen Prüfung antreten. Rechtsgrundlage sind die §§ 7 bis 22 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie § 2 des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der GebOSt: 5,10 EUR für die Antragsbearbeitung (Nr. 201) und 35,70 EUR für die Ersterteilung (Nr. 202.1, seit dem 1. Januar 2025; zuvor 34,50 EUR). Weil die Behörden zusätzliche Tarifstellen und Auslagen abrechnen, liegt der tatsächlich erhobene Gesamtbetrag höher – Berlin und München verlangen 45,90 EUR, Brandenburg an der Havel 43,90 EUR beziehungsweise 44,70 EUR für die Fahrerlaubnis auf Probe; bundesweit nennt der ADAC eine Spanne von 38 bis 70 EUR. Rechnen Sie außerdem mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechzehn Wochen.

Letzte Aktualisierung26. August 2026
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Führerscheinstelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Verwaltungsgebühren und Bearbeitungszeiten legt jede Fahrerlaubnisbehörde selbst fest und können daher von den genannten Beispielen abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf einen Blick

Verwaltungsgebühr (GebOSt)
Ca. 44–46 EUR
Bearbeitung bis zur Erteilung
4–16 Wochen
Voraussetzung
18 Jahre (17 mit BF17)

Erforderliche Unterlagen

Schritt für Schritt

1

Mindestalter prüfen und Antragszeitpunkt planen

Für die Klassen B und BE gilt ein Mindestalter von 18 Jahren (§ 10 Abs. 1 FeV); beim Begleiteten Fahren nach § 48a FeV dürfen Sie bereits mit 17 Jahren fahren, allerdings ausschließlich in Begleitung der eingetragenen Personen. Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Nutzen Sie diesen Vorlauf: Weil die Bearbeitung je nach Kommune vier bis sechzehn Wochen dauert, entscheidet der Antragszeitpunkt darüber, ob Sie am 18. Geburtstag fahren dürfen oder erst Monate später.

2

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

Beide Nachweise sollten früh erledigt sein, weil sie zum Antrag gehören. Den Sehtest nehmen amtlich anerkannte Sehteststellen ab – Optiker, Augenarztpraxen und betriebsärztliche Dienste –, verlangt wird eine Sehschärfe von mindestens 0,7/0,7 nach Anlage 6 FeV. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein, planen Sie den Test also nicht Jahre im Voraus. Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst nach § 19 FeV mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und wird meist an einem Wochenendtag angeboten; kalkulieren Sie 20 bis 60 EUR.

3

Fahrschule auswählen und anmelden

Fahrschulpreise unterliegen keiner Gebührenordnung und werden frei kalkuliert – Vergleichen lohnt sich deshalb doppelt. Achten Sie nicht nur auf den Grundbetrag, sondern auf den Preis je Übungsfahrstunde, den Preis je Sonderfahrt (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sind für die Klasse B vorgeschrieben) und vor allem auf die Vorstellungsentgelte für Theorie- und Praxisprüfung, die zu den größten Nebenkosten zählen. Bei der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung, die die Fahrerlaubnisbehörde verlangt; in vielen Städten übernimmt die Fahrschule anschließend die komplette Antragstellung für Sie.

4

Erstantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

Zuständig ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem ordentlichen Wohnsitz (§ 7 FeV) – je nach Stadt heißt sie Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder Straßenverkehrsamt. Ob Sie persönlich erscheinen müssen, den Antrag über die Fahrschule einreichen oder ein Online-Verfahren nutzen können, legt jede Kommune selbst fest; ein Termin ist in Großstädten die Regel. Die Behörde prüft Mindestalter, Wohnsitz und Eignung und fragt dazu das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt ab. Fällig wird die Verwaltungsgebühr von rund 44 bis 46 EUR – in Berlin und München exakt 45,90 EUR.

5

Prüfauftrag der Behörde abwarten

Nach positiver Prüfung erteilt die Fahrerlaubnisbehörde der Technischen Prüfstelle den Prüfauftrag (§§ 16, 18 FeV) und informiert die Fahrschule. Ohne diesen Prüfauftrag dürfen Sie zu keiner Prüfung antreten – auch dann nicht, wenn die Fahrschulausbildung längst abgeschlossen ist. In der Praxis vergehen bis zum Prüfauftrag je nach Behörde drei bis sechs Wochen; die häufig genannten „vier bis sechs Wochen“ beziehen sich auf diesen Zwischenschritt, nicht auf die Erteilung des Führerscheins. Der Prüfauftrag ist zwölf Monate gültig.

6

Theoretische Prüfung ablegen

Die theoretische Prüfung legen Sie bei TÜV oder DEKRA ab; sie kostet bundeseinheitlich 24,99 EUR brutto (21,00 EUR netto zuzüglich 3,99 EUR Umsatzsteuer). Für die Klasse B umfasst sie 30 Fragen und ist mit höchstens 10 Fehlerpunkten bestanden. Zusätzlich gilt eine Sonderregel, an der viele scheitern: Zwei mit je fünf Fehlerpunkten bewertete Fragen dürfen nicht beide falsch beantwortet werden – wer nur diese beiden Fragen verfehlt, hat zwar genau 10 Fehlerpunkte, ist aber trotzdem durchgefallen. Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.

7

Praktische Prüfung ablegen

Die praktische Prüfung der Klassen B, BE und AM kostet nach Gebührentarif Nr. 402.3 GebOSt 129,83 EUR brutto (109,10 EUR netto zuzüglich 20,73 EUR Umsatzsteuer). Sie dauert insgesamt 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit (Anlage 7 Teil 2 FeV) – zum Vergleich: Bei den Klassen C und CE sind es 85 Minuten mit 50 Minuten Fahrzeit. Wichtig ist die Frist: Nach bestandener Theorieprüfung müssen Sie die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten ablegen, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit und muss komplett wiederholt werden.

8

Führerschein erhalten und Probezeit beachten

Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung, mit der Sie in vielen Ländern sofort fahren dürfen; der eigentliche Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei produziert und anschließend von der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt oder zugestellt. Zwischen der praktischen Prüfung und der Aushändigung dürfen höchstens zwei Jahre liegen, sonst verfällt das gesamte Prüfungsverfahren. Mit der Erteilung – nicht schon mit dem Bestehen der Prüfung – beginnt die zweijährige Probezeit nach § 2a StVG. Wie Sie später weitere Klassen ergänzen, lesen Sie unter Führerscheinklasse erweitern.

Gebühren & Kosten

LeistungBetragErhoben von
Antragsbearbeitung (Gebührentarif Nr. 201 GebOSt)5,10 EURFahrerlaubnisbehörde
Ersterteilung der Fahrerlaubnis (Nr. 202.1 GebOSt)35,70 EUR (seit 01.01.2025; zuvor 34,50 EUR)Fahrerlaubnisbehörde
Tatsächlich erhobene Gesamtgebühr — BeispieleBerlin 45,90 EUR · München 45,90 EUR · Brandenburg a. d. Havel 43,90 EUR bzw. 44,70 EUR (Fahrerlaubnis auf Probe)Fahrerlaubnisbehörde
Bundesweite Spanne der Verwaltungsgebühr (ADAC)38–70 EURFahrerlaubnisbehörde
Theoretische Prüfung (alle Klassen)24,99 EUR brutto (21,00 EUR netto + 3,99 EUR USt)Technische Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
Praktische Prüfung Klassen B, BE, AM (Nr. 402.3 GebOSt)129,83 EUR brutto (109,10 EUR netto + 20,73 EUR USt)Technische Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
Sehtest bei amtlich anerkannter Sehteststelle0–10 EUR (Referenzwert 6,43 EUR; vielfach kostenlos)Optiker / Augenarzt — Privatleistung
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)Ca. 20–60 EURAnerkannter Kursträger — Privatleistung
Biometrisches Lichtbild (Papierabzug)Ca. 6–15 EURFotograf / Fotoautomat — Privatleistung
Vorstellungsentgelt theoretische PrüfungCa. 70–150 EURFahrschule — Privatleistung
Vorstellungsentgelt praktische PrüfungCa. 250–400 EURFahrschule — Privatleistung
Fahrschulkosten insgesamt (Klasse B)Ca. 2.466–4.476 EUR (ADAC-Musterrechnung 2026); Bundesdurchschnitt ca. 3.400 EUR, in Großstädten bis 6.000 EURFahrschule — Privatleistung

Entscheidend für die Kostenplanung ist die Trennung der drei Kostenträger. Eine Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde ist ausschließlich die Verwaltungsgebühr für Antragsbearbeitung und Ersterteilung nach dem Gebührentarif der Anlage zu § 1 GebOSt. Die Prüfungsgebühren von TÜV und DEKRA sind zwar ebenfalls dort geregelt, fließen aber an die Technische Prüfstelle und nicht an die Kommune – und sie fallen bei jedem Versuch erneut an. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Lichtbild und sämtliche Fahrschulleistungen sind dagegen reine Privatleistungen ohne Gebührenordnung; hier bestimmt der Markt den Preis, und gerade die Vorstellungsentgelte der Fahrschule werden regelmäßig unterschätzt. Welche Zahlungsmittel die Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert, legt sie selbst fest – EC-Karte und Bargeld sind am weitesten verbreitet, Kreditkarten werden selten angenommen. Eine Ermäßigung oder Stundung der Verwaltungsgebühr sieht der Gebührentarif nicht vor; ob im Einzelfall etwas anderes möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde.

Wichtige Hinweise

Häufige Fehler

Mit veralteten Prüfungsgebühren kalkuliert

Viele Kostenaufstellungen nennen noch die Nettowerte von rund 23 EUR für die Theorie- und 117 EUR für die Praxisprüfung. Tatsächlich fällig sind 24,99 EUR und 129,83 EUR brutto – wer mit den alten Zahlen rechnet, kalkuliert rund 15 EUR zu wenig ein, und bei jedem weiteren Versuch wächst die Lücke. Hinzu kommt jedes Mal ein erneutes Vorstellungsentgelt der Fahrschule von 70 bis 150 EUR beziehungsweise 250 bis 400 EUR.

Mit „4 bis 6 Wochen“ Bearbeitungszeit geplant

Diese Spanne beschreibt allenfalls die Zeit bis zum Prüfauftrag. Bis zur Erteilung vergehen je nach Kommune 4 bis 16 Wochen – München nennt bis zu 14, Düsseldorf rund 12, Duisburg aktuell bis zu 16 Wochen. Wer den Antrag entsprechend spät stellt, kann trotz bestandener Prüfungen wochenlang nicht fahren, weil der Kartenführerschein noch nicht produziert ist.

Sehtestbescheinigung älter als zwei Jahre

Nach § 12 FeV darf die Sehtestbescheinigung bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Wird eine ältere Bescheinigung eingereicht, ist der Antrag unvollständig: Die Behörde beginnt die Bearbeitung nicht, die Frist läuft weiter, und Sie müssen den Test wiederholen. Besonders ärgerlich ist das bei Jugendlichen, die den Sehtest schon zum Mofa- oder Rollerführerschein gemacht haben.

Alten Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (8 UE) vorgelegt

Seit dem 1. Januar 2016 verlangt § 19 FeV mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten in einem einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs. Bescheinigungen über den alten achtstündigen Kurs werden nicht akzeptiert – der Kurs muss vollständig neu absolviert werden, was neben 20 bis 60 EUR vor allem einen weiteren Kurstag und mehrere Wochen Verzögerung kostet.

Zur Theorieprüfung ohne Prüfauftrag angetreten

Die Technische Prüfstelle darf Sie ohne den behördlichen Prüfauftrag nach §§ 16, 18 FeV nicht prüfen. Der reservierte Prüfungstermin verfällt, die Fahrschule berechnet in der Regel trotzdem ihr Vorstellungsentgelt, und der nächste freie Termin liegt oft Wochen später. Lassen Sie sich von der Fahrschule bestätigen, dass der Prüfauftrag tatsächlich eingegangen ist.

Zwölf-Monats-Fristen verstreichen lassen

Wer die theoretische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags besteht, verliert den Prüfauftrag; wer die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der Theorie ablegt, verliert die bestandene Theorieprüfung. In beiden Fällen beginnt das Verfahren von vorn: neuer Antrag, erneute Verwaltungsgebühr und erneute Prüfungsgebühr.

Beide Fünf-Punkte-Fragen falsch beantwortet

Die Theorieprüfung der Klasse B ist mit höchstens 10 Fehlerpunkten bestanden – zusätzlich dürfen jedoch zwei mit je fünf Fehlerpunkten bewertete Fragen nicht beide falsch sein. Wer genau diese beiden Fragen verfehlt, hat rechnerisch 10 Fehlerpunkte und ist trotzdem durchgefallen. Folge: mindestens zwei Wochen Wartezeit und erneut 24,99 EUR Prüfungsgebühr.

Kein gedrucktes Passbild dabei

Weil für Personalausweis und Reisepass seit dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder zulässig sind, erscheinen viele Antragstellende ohne Papierabzug. Für den Führerschein gilt diese Regelung nicht: Ohne gedrucktes biometrisches Passbild im Format 35 × 45 mm kann der Antrag nicht abgeschlossen werden, und Sie benötigen einen zweiten Termin.

Probezeit unterschätzt

Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und wird häufig als reine Formalie abgetan. Ein einziger A-Verstoß – etwa deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer – führt zum kostenpflichtigen Aufbauseminar und zur Verlängerung auf insgesamt vier Jahre. Wer das Seminar nicht besucht, verliert die gerade erst erworbene Fahrerlaubnis.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Erstantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde?
Der Gebührentarif der GebOSt sieht 5,10 EUR für die Antragsbearbeitung (Nr. 201) und 35,70 EUR für die Ersterteilung (Nr. 202.1) vor; der Satz für die Ersterteilung wurde zum 1. Januar 2025 von 34,50 EUR angehoben. Weil die Behörden weitere Tarifstellen und Auslagen abrechnen, liegt der tatsächlich erhobene Betrag höher: Berlin und München verlangen 45,90 EUR, Brandenburg an der Havel 43,90 EUR bzw. 44,70 EUR für die Fahrerlaubnis auf Probe. Bundesweit nennt der ADAC eine Spanne von 38 bis 70 EUR.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Erstantrags?
Die Bearbeitungszeit ist stark kommunal unterschiedlich und reicht von etwa vier bis sechzehn Wochen: München nennt derzeit bis zu 14 Wochen ab vollständiger Einreichung, Düsseldorf rund 12 Wochen, Duisburg regulär 8 bis 10 und aktuell bis zu 16 Wochen, Frankfurt am Main etwa 8 Wochen. Darin enthalten ist die Produktion des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei. Die vielfach genannten vier bis sechs Wochen entsprechen eher der Zeit bis zum Prüfauftrag an TÜV oder DEKRA, nicht bis zur Erteilung.
Ab wann kann ich den Führerschein-Erstantrag stellen?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Für die Klassen B und BE sind das 18 Jahre (§ 10 Abs. 1 FeV), beim Begleiteten Fahren nach § 48a FeV 17 Jahre. Wegen der langen Bearbeitungszeiten sollten Sie diesen Vorlauf vollständig ausschöpfen.
Was kosten Theorie- und Praxisprüfung bei TÜV oder DEKRA?
Die theoretische Prüfung kostet bundeseinheitlich 24,99 EUR brutto (21,00 EUR netto zuzüglich 3,99 EUR Umsatzsteuer) für alle Klassen. Die praktische Prüfung der Klassen B, BE und AM kostet 129,83 EUR brutto (109,10 EUR netto zuzüglich 20,73 EUR Umsatzsteuer) nach Gebührentarif Nr. 402.3 GebOSt. Beide Beträge sind Gebühren der Technischen Prüfstelle und keine Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde; hinzu kommen die Vorstellungsentgelte der Fahrschule.
Wie viel kostet der Führerschein Klasse B insgesamt?
Die ADAC-Musterrechnung 2026 kommt für die Klasse B auf etwa 2.466 bis 4.476 EUR; der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 3.400 EUR, in Großstädten sind bis zu 6.000 EUR möglich. Den größten Anteil machen Fahrschulleistungen aus, weil Fahrschulpreise frei kalkuliert werden und keiner Gebührenordnung unterliegen. Die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde ist mit ca. 44 bis 46 EUR nur ein sehr kleiner Teil der Gesamtkosten.
Wie lange sind Prüfauftrag und bestandene Theorieprüfung gültig?
Der Prüfauftrag ist zwölf Monate gültig: Wird die theoretische Prüfung in dieser Zeit nicht bestanden, gibt die Technische Prüfstelle den Auftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und Sie müssen neu beantragen und erneut zahlen. Nach bestandener Theorieprüfung haben Sie ebenfalls zwölf Monate Zeit für die praktische Prüfung, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. Zwischen der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen zudem höchstens zwei Jahre liegen.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Eine nicht bestandene Prüfung darf nach § 18 FeV nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden, in der Regel also frühestens nach zwei Wochen; bei Täuschungshandlungen kann die Frist auf bis zu neun Monate verlängert werden. Jeder weitere Versuch kostet erneut die volle Prüfungsgebühr von 24,99 EUR beziehungsweise 129,83 EUR sowie ein weiteres Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt, wohl aber die Zwölf-Monats-Frist des Prüfauftrags.
Was gilt, wenn ich den Sehtest nicht bestehe?
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T verlangt Anlage 6 FeV eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7/0,7, notfalls mit Sehhilfe. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich; dort genügen mindestens 0,5 auf dem besseren Auge beziehungsweise beidäugig sowie ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit mindestens 120 Grad horizontalem Durchmesser. In besonderen Fällen kann die Fahrerlaubnis auch darunter erteilt werden, wenn ein augenärztliches Gutachten und eine erfolgreiche praktische Fahrprobe vorliegen.
Brauche ich für den Führerschein ein digitales Lichtbild?
Nein. Die seit dem 1. Mai 2025 geltende Pflicht zum digitalen Lichtbild betrifft nur Personalausweis, Reisepass und ausländerrechtliche Dokumente. Für den Führerschein verlangen die Fahrerlaubnisbehörden weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Passbild im Format 35 × 45 mm; einzelne Behörden bieten zusätzlich einen Foto-Upload im Online-Antrag an.
Wann beginnt die Probezeit und welche Regeln gelten dort?
Die Probezeit beträgt nach § 2a Abs. 1 StVG zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, nicht bereits mit dem Bestehen der praktischen Prüfung. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG, das auch für alle Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt. Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden B-Verstößen ordnet die Behörde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.

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