MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Führerscheinstelle · Fahreignung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) — umgangssprachlich „Idiotentest“ — ist weder eine Strafe noch eine Amtshandlung der Behörde, sondern ein Fahreignungsgutachten. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet es nach § 11 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an, wenn konkrete Tatsachen Zweifel daran begründen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Erstellt wird das Gutachten nicht von der Behörde, sondern von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung — etwa TÜV, DEKRA, GTÜ, AVUS oder pima-mpu. Erst auf dieser Grundlage entscheidet die Führerscheinstelle über Entziehung, Ablehnung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Welche Rechtsgrundlage die Anordnung trägt, entscheidet über den gesamten weiteren Weg. Bei Alkohol greift § 13 FeV — insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr, aber auch bei Alkoholmissbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen oder einer früheren Entziehung. Für Cannabis gilt seit der Reform 2024 der eigenständige § 13a FeV („Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik“), für sonstige Betäubungsmittel und psychoaktive Arzneimittel § 14 FeV. Wer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister erreicht, verliert die Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 StVG; für die Neuerteilung ordnet die Behörde nach § 4 Absatz 10 StVG in der Regel ein Gutachten an.
Ein besonders hartnäckiger Irrtum betrifft die Kosten: Die MPU hat keine amtliche Gebühr. Die frühere Gebührenposition der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Nummer 451 ff.) ist zum 1. August 2018 entfallen. Seither kalkulieren die anerkannten Begutachtungsstellen ihre Preise selbst; Angaben wie „350 bis 750 Euro“ stammen aus der alten Gebührenordnung und liegen deutlich unter dem, was 2026 tatsächlich verlangt wird. Realistisch sind je nach Fragestellung und Anbieter etwa 550 bis 1.000 Euro, zuzüglich Abstinenznachweisen und Vorbereitung. Zur Einordnung der Erfolgsaussichten: Nach den Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden 2024 insgesamt 75.257 Begutachtungen durchgeführt, von denen knapp 57 Prozent mit dem Ergebnis „geeignet“, gut 39 Prozent mit „nicht geeignet“ und gut 4 Prozent mit einer Kursempfehlung endeten.
