Was ist eine Kontenklärung?
Bei der Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung Ihren gesamten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit und trägt fehlende Zeiten nach. Nach § 149 SGB VI muss der Rentenversicherungsträger darauf hinwirken, dass das Versicherungskonto vollständig und geklärt ist; Sie sind Ihrerseits zur Mitwirkung verpflichtet und müssen Angaben machen sowie Unterlagen vorlegen. Am Ende steht ein Feststellungsbescheid, der die anerkannten Zeiten verbindlich festhält.
Was kostet die Kontenklärung?
Nichts. Antrag, Prüfung, Feststellungsbescheid, Beratung und ein etwaiger Widerspruch sind bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos. Kosten können nur für einzelne Nachweise entstehen, etwa für Personenstandsurkunden beim Standesamt – üblicherweise rund 10 bis 15 Euro je Ausfertigung nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
Welches Formular brauche ich?
Für die allgemeine Kontenklärung das Formular V0100, „Antrag auf Kontenklärung"; die zugehörigen Erläuterungen finden Sie in V0110. Für Kindererziehungszeiten gibt es ein eigenes Formular, V0800; soll bei gemeinsamer Erziehung die Zeit dem Vater zugeordnet werden, kommt die Zuordnungserklärung V0820 hinzu. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag online über die eServices zu stellen.
Wann sollte ich die Kontenklärung machen?
So früh wie möglich. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass sich Zeiten nur so lange belegen lassen, wie Unterlagen und ausstellende Stellen noch existieren. Wer bis zum Rentenantrag wartet, sucht Nachweise für Zeiträume, die Jahrzehnte zurückliegen. Wenn Sie Auslandszeiten haben, planen Sie zusätzlich ein Jahr oder mehr Vorlauf ein.
Was bedeutet die Sechs-Jahres-Regel?
Nach § 149 Abs. 5 SGB VI werden Daten im Versicherungsverlauf, die noch nicht festgestellt sind und länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Feststellungsbescheid verbindlich festgestellt – entweder nach der Kontenklärung oder wenn Sie dem übersandten Versicherungsverlauf sechs Kalendermonate lang nicht widersprechen. Wer den Verlauf ungeprüft abheftet, lässt damit auch fehlerhafte Eintragungen verbindlich werden.
Wie lange dauert die Kontenklärung?
In der Regel etwa drei bis sechs Monate. Deutlich länger dauert es, wenn ausländische Träger beteiligt sind oder Unterlagen erst beschafft werden müssen. Die reine Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung ist dabei meist kürzer als die Zeit, die Sie selbst für das Zusammentragen der Nachweise benötigen.
Was passiert, wenn ich eine Zeit nicht nachweisen kann?
Nicht jede Lücke ist verloren. Sind Unterlagen nachweislich vernichtet, kommen Ersatzbelege in Betracht – Arbeitszeugnisse, alte Lohnabrechnungen, Unterlagen der Krankenkasse, der frühere Sozialversicherungsausweis oder Erklärungen von Zeuginnen und Zeugen. Schildern Sie den Sachverhalt offen; die Rentenversicherung prüft dann, ob die Zeit glaubhaft gemacht ist.
Lohnt sich der Aufwand?
In der Regel deutlich. Jedes nachgetragene Kindererziehungsjahr entspricht rund einem Entgeltpunkt und damit gut 42 Euro monatlicher Bruttorente – lebenslang. Auch für Wartezeiten kann eine einzelne Zeit entscheidend sein: ob Sie 35 Jahre für die vorgezogene oder 45 Jahre für die abschlagsfreie Altersrente erreichen, hängt manchmal an wenigen Monaten. Für den Grundrentenzuschlag gilt dasselbe.