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Versicherungsverlauf anfordern

Deutsche Rentenversicherung · Übersicht aller Zeiten

OnlinePer PostPersönlich

Der Versicherungsverlauf ist die vollständige Aufstellung aller Zeiten, die in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind: Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Ausbildung, der Arbeitslosigkeit und der Pflege. Er ist die Grundlage jeder Rentenberechnung – und damit das Dokument, an dem sich Fehler zuerst zeigen.

Nach § 149 SGB VI muss die Rentenversicherung Sie regelmäßig über die gespeicherten Sozialdaten unterrichten, die für Ihre Rentenansprüche erheblich sind. Sie erhalten den Verlauf mit der Renteninformation, können ihn jederzeit über die eServices abrufen oder schriftlich anfordern – in allen Fällen kostenlos.

Wichtig ist nicht das Anfordern, sondern das Prüfen. Wer den Verlauf ungeprüft abheftet, riskiert die Sechs-Jahres-Regel: Nicht bereits festgestellte Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, werden verbindlich festgestellt, wenn Sie sechs Kalendermonate lang nicht widersprechen. Aus einem stillschweigend akzeptierten Fehler wird so eine bestandskräftige Feststellung.

Letzte Aktualisierung26. August 2026
Rechtsgrundlage§ 149 SGB VI · § 109
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und der Deutschen Rentenversicherung
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Deutsche Rentenversicherung, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Der Versicherungsverlauf gibt den gespeicherten Stand wieder und ersetzt keine Rentenberechnung. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenKostenlosOnline und auf Papier
Online sofortDirekt abrufbarPer Post rund 1–2 Wochen
Widerspruchszeit6 MonateSonst werden Daten festgestellt
RenteninformationAb 27, jährlichAb 55 Rentenauskunft alle 3 Jahre
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Versicherungsnummer

Der einzige zwingende Angabe für die Anforderung. Sie steht auf dem Versicherungsnummernachweis, auf jeder Renteninformation, auf Rentenbescheiden und auf der Gehaltsabrechnung. Ohne sie lässt sich das Konto nicht zuordnen.

Zugang zu den eServices

Für den Online-Abruf benötigen Sie ein Konto bei den eServices der Deutschen Rentenversicherung. Die Anmeldung ist mit dem elektronischen Personalausweis (eID) oder mit Zugangsdaten möglich, die Ihnen per Post zugeschickt werden. Online erhalten Sie den Verlauf sofort statt nach Tagen.

Personalausweis für die Identifikation

Bei der Anforderung in einer Beratungsstelle oder bei der Freischaltung der Online-Dienste. Der Versicherungsverlauf enthält Sozialdaten und wird nur an die berechtigte Person selbst herausgegeben – oder an eine Person mit schriftlicher Vollmacht.

Eigene Unterlagen zum Abgleich

Das eigentliche Arbeitsmaterial. Legen Sie Arbeitszeugnisse, Ausbildungsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen, Geburtsurkunden der Kinder und Bescheide über Arbeitslosengeld bereit. Ohne diesen Abgleich ist der Verlauf nur ein Blatt Papier.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verlauf anfordern

    Am schnellsten geht es online über die eServices – dort steht der Versicherungsverlauf unmittelbar zum Abruf bereit. Alternativ fordern Sie ihn telefonisch über die bundesweite Servicenummer, schriftlich oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle an; der Versand dauert dann in der Regel ein bis zwei Wochen. In allen Fällen ist er kostenlos.

  2. 2

    Zeile für Zeile durchgehen

    Prüfen Sie den Verlauf chronologisch von der ersten Beschäftigung bis heute. Achten Sie auf zwei Dinge: fehlende Zeiträume und falsch eingeordnete Zeiten. Häufig sind Schul- und Studienzeiten, Ausbildungsmonate, Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst und kurze Beschäftigungen gar nicht oder unvollständig erfasst.

  3. 3

    Lücken benennen und belegen

    Notieren Sie zu jedem fehlenden Zeitraum, was Sie damals gemacht haben, und suchen Sie den passenden Nachweis. Fordern Sie fehlende Bescheinigungen frühzeitig bei Schulen, Hochschulen, früheren Arbeitgebern, Krankenkassen oder der Agentur für Arbeit an – dieser Schritt dauert am längsten.

  4. 4

    Innerhalb von sechs Monaten reagieren

    Widersprechen Sie fehlerhaften Eintragungen rechtzeitig. Reagieren Sie sechs Kalendermonate lang nicht, werden noch nicht festgestellte Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt – auch die falschen. Ein formloses Schreiben genügt zunächst.

  5. 5

    Kontenklärung anstoßen

    Sind Lücken vorhanden, beantragen Sie die Kontenklärung mit dem Formular V0100 oder online. Für Kindererziehungszeiten ist das gesonderte Formular V0800 vorgesehen. Die Rentenversicherung prüft dann den gesamten Verlauf und trägt die belegten Zeiten nach.

  6. 6

    Regelmäßig wiederholen

    Fordern Sie den Verlauf alle paar Jahre erneut an, insbesondere nach Geburt eines Kindes, Pflegezeiten, längerer Arbeitslosigkeit oder einem Auslandsaufenthalt. So bleibt das Konto aktuell und der spätere Rentenantrag unkompliziert.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Der Versicherungsverlauf ist kostenlosOnline, telefonisch, schriftlich und persönlich
Abruf über die eServicesKostenlos
Zusendung per PostKostenlos
Renteninformation ab 27Kostenlos, jährlich
Rentenauskunft ab 55Kostenlos, alle 3 Jahre
BeratungKostenlos
Anschließende KontenklärungKostenlos

Für den Versicherungsverlauf entstehen in keiner Variante Gebühren – weder beim Online-Abruf noch bei der Zusendung per Post, und ebenso wenig für die daran anschließende Kontenklärung. Auch die Renteninformation und die Rentenauskunft nach § 109 SGB VI werden kostenlos und unaufgefordert versandt. Kosten können allenfalls indirekt entstehen, wenn Sie für den Abgleich Urkunden nachbestellen müssen, etwa Geburtsurkunden beim Standesamt für rund 10 bis 15 Euro. Kostenpflichtige Angebote Dritter, die eine „Anforderung des Rentenkontos" gegen Gebühr versprechen, sind überflüssig.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Verlauf ist nicht gleich Berechnung. Der Versicherungsverlauf listet Zeiten auf, berechnet aber keine Rentenhöhe. Eine Hochrechnung enthält erst die Renteninformation, eine ausführliche Berechnung die Rentenauskunft ab 55.

Die Sechs-Jahres-Regel ist der eigentliche Grund zu prüfen. Nach § 149 Abs. 5 SGB VI werden noch nicht festgestellte Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid festgestellt, wenn Sie sechs Kalendermonate lang nicht widersprechen. Stillschweigen macht Fehler bestandskräftig.

Renteninformation ab 27, Rentenauskunft ab 55. Nach § 109 SGB VI erhalten Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation; nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird sie alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt.

Online geht sofort. Über die eServices steht der Verlauf unmittelbar bereit, während der Postweg ein bis zwei Wochen dauert. Für die Anmeldung genügt der elektronische Personalausweis oder ein per Post zugesandter Zugang.

Achten Sie auf falsch eingeordnete Zeiten, nicht nur auf Lücken. Eine als Anrechnungszeit erfasste Beschäftigung oder eine falsch zugeordnete Kindererziehungszeit fällt beim schnellen Durchblättern nicht auf, wirkt sich aber unmittelbar auf Wartezeiten und Entgeltpunkte aus.

Auch geringfügige Zeiten sind wichtig. Kurze Beschäftigungen und einzelne Beitragsmonate können darüber entscheiden, ob eine Wartezeit von 35 oder 45 Jahren erfüllt wird – und damit über Abschläge in vierstelliger Höhe pro Jahr.

Der Verlauf enthält Sozialdaten. Er wird nur an die versicherte Person selbst oder an Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht herausgegeben. Auch Angehörige erhalten ihn nicht ohne Weiteres.

Bewahren Sie alte Verläufe auf. Ältere Ausdrucke helfen, Veränderungen nachzuvollziehen, und dienen als Beleg dafür, dass eine Zeit früher einmal anders erfasst war. Das kann in einem Widerspruchsverfahren entscheidend sein.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den Verlauf ungeprüft abheften. Der häufigste und folgenreichste Fehler. Nach sechs Kalendermonaten ohne Widerspruch werden Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt – Fehler eingeschlossen.

Nur auf Lücken achten. Falsch eingeordnete Zeiten sind ebenso teuer wie fehlende. Prüfen Sie nicht nur, ob ein Zeitraum erfasst ist, sondern auch als was.

Ohne eigene Unterlagen prüfen. Aus dem Gedächtnis lässt sich ein Verlauf nicht kontrollieren. Ohne Zeugnisse, Verträge und Bescheinigungen zum Abgleich übersehen Sie genau die Zeiten, die fehlen.

Die Renteninformation für den Verlauf halten. Die Renteninformation enthält eine Hochrechnung, aber nicht zwingend die vollständige Aufstellung aller Zeiten. Für die Prüfung brauchen Sie den Versicherungsverlauf selbst.

Erst kurz vor der Rente anfordern. Dann bleibt keine Zeit mehr, Nachweise zu beschaffen – erst recht nicht bei Auslandszeiten, deren Klärung ein Jahr oder länger dauern kann.

Für die Anforderung bezahlen. Der Versicherungsverlauf ist in jeder Variante kostenlos. Kostenpflichtige Vermittlungsangebote leisten nichts, was Sie nicht selbst in wenigen Minuten erledigen können.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was steht im Versicherungsverlauf?

Alle in Ihrem Rentenkonto gespeicherten Zeiten: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten wie Schule, Studium, Krankheit und Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten der Pflege. Er zeigt, was gespeichert ist – er berechnet aber keine Rentenhöhe.

Wie fordere ich den Versicherungsverlauf an?

Am schnellsten online über die eServices der Deutschen Rentenversicherung; dort steht er sofort bereit. Alternativ telefonisch über die bundesweite Servicenummer, schriftlich oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle – der Postweg dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Nötig ist im Wesentlichen Ihre Versicherungsnummer.

Was kostet der Versicherungsverlauf?

Nichts. Weder der Online-Abruf noch die Zusendung per Post kosten etwas, ebenso wenig die Renteninformation, die Rentenauskunft oder die anschließende Kontenklärung. Kostenpflichtige Angebote Dritter, die eine Anforderung gegen Gebühr versprechen, sind überflüssig.

Warum muss ich den Verlauf prüfen?

Wegen der Sechs-Jahres-Regel in § 149 Abs. 5 SGB VI: Noch nicht festgestellte Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, werden durch Feststellungsbescheid verbindlich festgestellt, wenn Sie sechs Kalendermonate lang nicht widersprechen. Wer den Verlauf ungeprüft abheftet, lässt damit auch fehlerhafte oder fehlende Eintragungen bestandskräftig werden.

Worauf sollte ich beim Prüfen achten?

Auf zwei Dinge. Erstens auf Lücken: Zeiträume ganz ohne Eintrag, typischerweise Schule, Studium, Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst, Arbeitslosigkeit und Auslandsaufenthalte. Zweitens auf falsch eingeordnete Zeiten – etwa eine Beschäftigung, die als bloße Anrechnungszeit erfasst wurde. Beides wirkt sich unmittelbar auf Wartezeiten und Entgeltpunkte aus.

Was ist der Unterschied zu Renteninformation und Rentenauskunft?

Der Versicherungsverlauf listet die gespeicherten Zeiten auf. Die Renteninformation enthält zusätzlich eine Hochrechnung der voraussichtlichen Rente und wird nach § 109 SGB VI ab dem vollendeten 27. Lebensjahr jährlich versandt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres tritt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft an ihre Stelle.

Was mache ich, wenn Zeiten fehlen?

Beantragen Sie die Kontenklärung mit dem Formular V0100 oder online über die eServices und legen Sie die Nachweise bei. Für Kindererziehungszeiten ist das gesonderte Formular V0800 vorgesehen. Die Rentenversicherung prüft dann den gesamten Verlauf und trägt belegte Zeiten nach. Handeln Sie zügig – Nachweise werden mit den Jahren schwerer beschaffbar.

Bekommen auch Angehörige den Verlauf?

Nein. Der Versicherungsverlauf enthält Sozialdaten und wird ausschließlich an die versicherte Person selbst herausgegeben. Andere Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht; bei Betreuung ist der Betreuerausweis vorzulegen.

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