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Altersrente beantragen

Deutsche Rentenversicherung · Rente beantragen

Online / PersönlichDeutsche Rentenversicherung

📋 Auf einen Blick

📅
Regelaltersgrenze
67 Jahre (ab Jahrgang 1964)
Mindestversicherungszeit
5 Jahre (60 Monate Beitragszeit)
📋
Antragsfrist
3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Rentenauskunft einholen

Mindestens 1 Jahr vorher: Kontenklärung durchführen und Rentenauskunft anfordern, um die voraussichtliche Rentenhöhe zu erfahren.

2

Antrag stellen

Ca. 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn: Online unter eservice-drv.de, persönlich in einer Beratungsstelle oder schriftlich.

3

Unterlagen einreichen

Ausweis, Bankverbindung, Krankenversicherungsnachweis und ggf. weitere Nachweise beifügen.

4

Rentenbescheid erhalten

Die DRV prüft den Antrag und sendet einen Rentenbescheid mit der monatlichen Rentenhöhe.

5

Erste Rentenzahlung

Die Rente wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Altersrente für langjährig VersicherteAb 65 (mit Abschlägen ab 63), mind. 35 Jahre Beitragszeit
Altersrente für besonders langjährig VersicherteAb 65 (abschlagsfrei), mind. 45 Jahre Beitragszeit
Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt0,3% pro Monat (max. 14,4%)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag zu spät gestellt

Rente wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Wer später beantragt, verliert Geld.

❌ Kontenklärung nicht durchgeführt

Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Auslandszeiten) werden nur berücksichtigt, wenn sie im Versicherungskonto erfasst sind.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?
Regelaltersgrenze: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Mit 45 Beitragsjahren: ab 65 abschlagsfrei. Mit 35 Jahren: ab 63 mit Abschlägen (0,3% pro Monat).
Wie hoch ist meine Rente?
Abhängig von Ihren Entgeltpunkten, dem Rentenwert (aktuell 40,79 EUR West) und der Rentenart. Die genaue Höhe erfahren Sie aus der Rentenauskunft.
Kann ich neben der Rente arbeiten?
Ja. Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen.

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