Vollmacht beglaubigen oder beurkunden lassen
Notar · Beglaubigung ab 20 EUR
Bei Vollmachten wird ständig zweierlei verwechselt, und der Unterschied entscheidet darüber, ob die Urkunde später akzeptiert wird. Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt – den Inhalt prüft er nicht. Bei der Beurkundung prüft und dokumentiert er zusätzlich Inhalt, Belehrung und Geschäftsfähigkeit.
Die Beglaubigung ist schnell und günstig: eine 0,2-Gebühr nach KV 25100, und für eine Beglaubigung ohne Entwurf liegt die Höchstgebühr bei 70 Euro. Viele Notariate erledigen sie kurzfristig, teils ohne langen Vorlauf. Für Handelsregister- und die meisten Grundbuchanmeldungen ist genau das die richtige Form.
Sie reicht aber nicht überall. Soll die bevollmächtigte Person Grundstücke verkaufen oder belasten, ist die Beurkundung der sichere Weg. Und für eine Vorsorgevollmacht ist sie fast immer die bessere Wahl, weil dort die dokumentierte Geschäftsfähigkeit den Ausschlag gibt, wenn jemand die Vollmacht später anzweifelt.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und überall in Deutschland gleich: Nach § 17 BNotO ist der Notar verpflichtet, die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben; Rabatte sind unzulässig. Ein Preisvergleich zwischen Notaren führt deshalb zu nichts.
