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Fahrzeug aus dem Ausland importieren

Beim Oldtimer sinkt nicht der Zoll, sondern die Steuer

Beim Zollamt10 % Zoll + 19 % EUStOldtimer: zollfrei

Beim Fahrzeugimport entscheidet zuerst die Herkunft. Aus einem Nicht-EU-Staat fallen für einen Pkw 10 Prozent Zoll an, berechnet auf Kaufpreis plus Transportkosten, und darauf 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer — bemessen nach Zollwert plus Zoll. Aus einem EU-Staat fällt kein Zoll an; bei einem Gebrauchtwagen auch keine Einfuhrumsatzsteuer, weil die Umsatzsteuer bereits im Herkunftsland entrichtet wurde.

Die Ausnahme davon ist das Neufahrzeug, und der Begriff ist enger gefasst, als er klingt. Nach § 1b Abs. 3 UStG gilt ein Landfahrzeug als neu, wenn es „nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt“. Die beiden Merkmale stehen alternativ: Ein zwei Monate alter Wagen mit 20.000 Kilometern ist neu im Sinne der Vorschrift, und ein drei Jahre alter mit 4.000 Kilometern ebenfalls. In beiden Fällen ist die Erwerbsteuer in Deutschland zu entrichten.

Beim Oldtimer steht in vielen Darstellungen ein „ermäßigter Satz von 7 Prozent“, was den Eindruck eines reduzierten Zolls erweckt. Tatsächlich ist es anders und für Sie günstiger: Als Sammlungsstück eingereihte Fahrzeuge sind zollfrei, und was auf 7 Prozent sinkt, ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die Voraussetzungen gehen dabei über das Alter hinaus — dazu unten mehr.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
RechtsgrundlageUnionszollkodex · § 1b UStG
Verifizierung§ 1b Abs. 3 UStG im Wortlaut · Zolltarif Pkw und Sammlungsstücke
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Zollamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nicht-EU, Pkw10 % ZollPlus 19 % EUSt
SammlungsstückZollfrei, 7 % EUStNicht 7 % Zoll
EU-GebrauchtwagenKein Zoll, keine EUStAußer bei Neufahrzeug
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Kaufvertrag oder Rechnung

Sie bestimmt den Zollwert. Ein auffällig niedriger Kaufpreis führt zur Schätzung, und die orientiert sich am Marktwert. Falsche Wertangaben sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 370 AO Steuerhinterziehung.

Nachweis der Transportkosten

Sie gehören in den Zollwert. Beim Seetransport aus Übersee sind sie ein erheblicher Posten und erhöhen sowohl den Zoll als auch — über den Zoll — die Einfuhrumsatzsteuer.

Fahrzeugpapiere des Herkunftslands

Title, Registration oder entsprechende Dokumente mit Fahrgestellnummer, Erstzulassung und Halterangaben. Fehlende Papiere verzögern nicht nur die Abfertigung, sondern auch die spätere Zulassung.

Bei Oldtimern: Nachweise zum Zustand

Für die Einreihung als Sammlungsstück genügt das Alter nicht. Verlangt werden zusätzlich der weitgehende Originalzustand ohne wesentliche Veränderungen, dass das Modell nicht mehr hergestellt wird und dass es modellgeschichtlich von Bedeutung ist. Fotos, Gutachten und Dokumentation helfen.

Vorbereitung der Einzelabnahme

Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten brauchen in der Regel eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei einer technischen Prüfstelle, bevor die Zulassungsstelle sie zulässt. Planen Sie Umbauten — Beleuchtung, Abgas, Tacho — vorher ein.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Herkunft klären: EU oder Nicht-EU

    Aus der EU fällt kein Zoll an. Aus einem Drittstaat sind es beim Pkw 10 Prozent auf Kaufpreis plus Transport, dazu 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zoll. Diese Reihenfolge ist wichtig: Der Zoll erhöht die Bemessungsgrundlage der Steuer.

  2. 2

    Bei EU-Fahrzeugen prüfen, ob es „neu“ ist

    Nach § 1b Abs. 3 UStG genügt eines von zwei Merkmalen: höchstens 6.000 Kilometer oder erste Inbetriebnahme vor höchstens sechs Monaten. Trifft eines zu, ist die Erwerbsteuer in Deutschland zu entrichten, auch wenn im Herkunftsland bereits Umsatzsteuer gezahlt wurde.

  3. 3

    Bei alten Fahrzeugen die Einreihung als Sammlungsstück prüfen

    Das lohnt sich, denn dann entfällt der Zoll ganz und die Einfuhrumsatzsteuer sinkt auf 7 Prozent. Neben dem Alter von mindestens 30 Jahren verlangt die Einreihung den weitgehenden Originalzustand, dass das Modell nicht mehr produziert wird und modellgeschichtliche Relevanz. Ein restauriertes Fahrzeug mit modernem Motor erfüllt das regelmäßig nicht.

  4. 4

    Die Abgaben nachrechnen

    Beispiel für einen Pkw aus einem Drittstaat: Kaufpreis 20.000 Euro plus 3.000 Euro Transport ergibt einen Zollwert von 23.000 Euro. Zoll 10 Prozent = 2.300 Euro. Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer 25.300 Euro, davon 19 Prozent = 4.807 Euro. Zusammen rund 7.107 Euro Einfuhrabgaben. Achten Sie darauf, in einer Währung zu rechnen — Beträge in Fremdwährung sind zuerst umzurechnen.

  5. 5

    Einzelabnahme und Zulassung einplanen

    Nach der Verzollung folgt die technische Abnahme nach § 21 StVZO und dann die Zulassung. Erst danach ist das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzbar; die Kfz-Steuer setzt mit der Zulassung ein und wird vom Hauptzollamt erhoben.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was der Import kostetZoll und Einfuhrumsatzsteuer
Pkw aus Nicht-EU-Staat, Zoll10 % des Zollwerts
Einfuhrumsatzsteuer19 % auf Zollwert + Zoll
Sammlungsstück, ZollEntfällt
Sammlungsstück, Einfuhrumsatzsteuer7 %
EU-GebrauchtwagenKein Zoll, keine EUSt
EU-Neufahrzeug (§ 1b UStG)Erwerbsteuer in Deutschland

Beim Sammlungsstück sinkt nicht der Zollsatz auf 7 Prozent — der Zoll entfällt vollständig, und die Einfuhrumsatzsteuer ermäßigt sich auf 7 Prozent. Die Einreihung verlangt neben einem Alter von mindestens 30 Jahren den weitgehenden Originalzustand, dass das Modell nicht mehr hergestellt wird und dass ihm modellgeschichtliche Bedeutung zukommt. Zu den Einfuhrabgaben kommen Transport, Einzelabnahme und Zulassung hinzu.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Beim Oldtimer entfällt der Zoll ganz; die 7 Prozent betreffen die Einfuhrumsatzsteuer. Wer 7 Prozent als reduzierten Zollsatz versteht, rechnet zu hoch.

Die Einreihung als Sammlungsstück verlangt mehr als das Alter: Originalzustand, Ende der Produktion und modellgeschichtliche Bedeutung. Ein umgebautes oder modernisiertes Fahrzeug fällt regelmäßig heraus.

Nach § 1b Abs. 3 UStG ist ein Fahrzeug schon dann neu, wenn eines der beiden Merkmale zutrifft — höchstens 6.000 Kilometer oder höchstens sechs Monate seit erster Inbetriebnahme.

Der Zoll erhöht die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Rechnen Sie in dieser Reihenfolge und in einer einzigen Währung.

Gegen einen Bescheid des Zolls ist nicht der Widerspruch der VwGO gegeben, sondern der Einspruch nach § 347 AO — einzulegen binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Hilft der Einspruch nicht, führt der Weg zum Finanzgericht: § 33 Abs. 2 FGO erfasst ausdrücklich die „Maßnahmen der Bundesfinanzbehörden zur Beachtung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze“. Die Finanzgerichtsbarkeit hat dabei nur zwei Instanzen — Finanzgericht und Bundesfinanzhof —, anders als die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die 7 Prozent beim Oldtimer für einen Zollsatz halten. Der Zoll entfällt; ermäßigt ist die Einfuhrumsatzsteuer.

Bei einem alten Fahrzeug allein auf das Alter setzen. Ohne Originalzustand und modellgeschichtliche Bedeutung gibt es keine Einreihung als Sammlungsstück.

Bei EU-Fahrzeugen die Neufahrzeug-Merkmale kumulativ lesen. Es genügt eines von beiden.

Beträge in Fremdwährung ungeprüft als Euro einsetzen. Der Zollwert ist umzurechnen.

Transportkosten aus dem Zollwert weglassen. Sie gehören hinein und wirken doppelt, weil der Zoll die Steuerbemessungsgrundlage erhöht.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet der Import eines Autos aus den USA?

Für einen Pkw fallen 10 Prozent Zoll auf Kaufpreis plus Transportkosten an, dazu 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zoll. Ein Rechenbeispiel in Euro: 20.000 Euro Kaufpreis plus 3.000 Euro Transport ergeben einen Zollwert von 23.000 Euro; darauf 2.300 Euro Zoll; die Einfuhrumsatzsteuer bemisst sich dann nach 25.300 Euro und beträgt 4.807 Euro. Zusammen also rund 7.107 Euro. Beträge in Dollar sind vorher umzurechnen.

Stimmt es, dass Oldtimer nur 7 Prozent zahlen?

Der Sache nach ja, aber die Zusammensetzung ist eine andere, als meist dargestellt. Als Sammlungsstück eingereihte Fahrzeuge sind zollfrei; ermäßigt ist die Einfuhrumsatzsteuer auf 7 statt 19 Prozent. Es handelt sich also nicht um einen reduzierten Zollsatz. Die Voraussetzungen sind zudem strenger als das bloße Alter.

Welche Voraussetzungen muss ein Oldtimer erfüllen?

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, sich weitgehend im Originalzustand befinden — ohne wesentliche Veränderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen oder Motor —, das Modell darf nicht mehr hergestellt werden, und dem Fahrzeug muss eine modellgeschichtliche Bedeutung zukommen. Ein aufwendig restauriertes Fahrzeug mit modernen Komponenten scheitert häufig an der zweiten Voraussetzung.

Muss ich bei einem Auto aus Frankreich Zoll zahlen?

Nein. Innerhalb der EU fällt kein Zoll an. Bei einem Gebrauchtwagen entsteht auch keine Einfuhrumsatzsteuer, weil die Umsatzsteuer im Herkunftsland entrichtet wurde. Anders liegt es beim Neufahrzeug: Nach § 1b Abs. 3 UStG genügt dafür, dass das Fahrzeug höchstens 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder die erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt — dann ist die Erwerbsteuer in Deutschland zu entrichten.

Brauche ich eine Einzelabnahme?

Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten in aller Regel ja: eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Häufig sind vorher Anpassungen nötig, etwa an Beleuchtung, Abgasverhalten oder Instrumenten. Bei EU-Fahrzeugen mit gültiger EG-Übereinstimmungsbescheinigung genügt meist die normale Zulassung.

Wann beginnt die Kfz-Steuer?

Mit der Zulassung in Deutschland, nicht mit der Einfuhr. Erhoben wird sie vom Hauptzollamt, das seit dem 1. Juli 2014 für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist — nicht vom Finanzamt. Bei importierten Fahrzeugen richtet sie sich wie bei allen anderen nach Hubraum und CO2-Ausstoß.

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