Fahrzeug aus dem Ausland importieren
Beim Oldtimer sinkt nicht der Zoll, sondern die Steuer
Beim Fahrzeugimport entscheidet zuerst die Herkunft. Aus einem Nicht-EU-Staat fallen für einen Pkw 10 Prozent Zoll an, berechnet auf Kaufpreis plus Transportkosten, und darauf 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer — bemessen nach Zollwert plus Zoll. Aus einem EU-Staat fällt kein Zoll an; bei einem Gebrauchtwagen auch keine Einfuhrumsatzsteuer, weil die Umsatzsteuer bereits im Herkunftsland entrichtet wurde.
Die Ausnahme davon ist das Neufahrzeug, und der Begriff ist enger gefasst, als er klingt. Nach § 1b Abs. 3 UStG gilt ein Landfahrzeug als neu, wenn es „nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt“. Die beiden Merkmale stehen alternativ: Ein zwei Monate alter Wagen mit 20.000 Kilometern ist neu im Sinne der Vorschrift, und ein drei Jahre alter mit 4.000 Kilometern ebenfalls. In beiden Fällen ist die Erwerbsteuer in Deutschland zu entrichten.
Beim Oldtimer steht in vielen Darstellungen ein „ermäßigter Satz von 7 Prozent“, was den Eindruck eines reduzierten Zolls erweckt. Tatsächlich ist es anders und für Sie günstiger: Als Sammlungsstück eingereihte Fahrzeuge sind zollfrei, und was auf 7 Prozent sinkt, ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die Voraussetzungen gehen dabei über das Alter hinaus — dazu unten mehr.
