Bebauungsplan
Die verbindliche Antwort auf „Was darf hier stehen?“
Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde — also Recht, nicht eine Empfehlung. Er legt parzellenscharf fest, was auf einem Grundstück zulässig ist, und ist damit die erste Auskunft, die man einholen sollte, bevor irgendetwas geplant oder gekauft wird.
Nach § 30 Absatz 1 BauGB ist ein Plan qualifiziert, wenn er mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. In seinem Geltungsbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Und wenn es keinen gibt? Dann entscheidet die Lage: im Innenbereich das Einfügen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB, im Außenbereich der enge Katalog des § 35. Kein Bebauungsplan heißt also nicht, dass alles erlaubt wäre — eher das Gegenteil.
