Baulast
Sie bindet jeden Nachfolger — und steht in keinem Grundbuchauszug
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird freiwillig übernommen, meist damit auf dem Nachbargrundstück gebaut werden kann — und sie bindet jeden künftigen Eigentümer, ohne dass er sie je unterschrieben hat.
Der Punkt, an dem Käufer regelmäßig hineinlaufen: Eine Baulast steht nicht im Grundbuch. Sie wird im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde geführt, einem völlig eigenen Register. Wer nur einen Grundbuchauszug einholt, sieht sie nicht — und kauft ein Grundstück, dessen Bebaubarkeit womöglich schon zugunsten des Nachbarn verbraucht ist.
Eine Ausnahme gibt es: In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt; die entsprechende Sicherung erfolgt dort zivilrechtlich über eine Dienstbarkeit im Grundbuch. Brandenburg verfuhr von 1994 an ebenso, hat das Baulastenverzeichnis aber 2016 wieder eingeführt — dort gilt heute also wieder das Verzeichnis.
