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Sozialhilfe beantragen

Sozialamt · Grundsicherung & Lebensunterhalt

PersönlichBMAS

📋 Auf einen Blick

💰
Regelsatz (Stufe 1)
563 EUR/Monat für Alleinstehende
📋
Rechtsgrundlage
SGB XII – Sozialhilfe
Voraussetzung
Hilfebedürftigkeit + kein Anspruch auf SGB II

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Zuständiges Sozialamt ermitteln

Das Sozialamt Ihres Wohnortes ist zuständig. Bei kreisfreien Städten ist es die Stadtverwaltung, bei Landkreisen das Landratsamt.

2

Beratungsgespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin beim Sozialamt. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung (§ 11 SGB XII). Die Beratung ist kostenlos.

3

Antrag ausfüllen und einreichen

Füllen Sie den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus. Das Formular erhalten Sie beim Sozialamt oder online auf der Website Ihrer Kommune.

4

Unterlagen vorlegen

Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein: Einkommen, Vermögen, Mietkosten, Kontoauszüge. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

5

Bedürftigkeitsprüfung

Das Sozialamt prüft Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Vermögensfreibetrag: 10.000 EUR pro Person (seit 2023).

6

Bescheid erhalten

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung wird die Sozialhilfe rückwirkend ab Antragsstellung gezahlt. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Regelsatz Stufe 1 (Alleinstehende)563 EUR/Monat
Regelsatz Stufe 2 (Paare, je Person)506 EUR/Monat
Kosten der Unterkunft (KdU)Angemessene Warmmiete wird übernommen
MehrbedarfszuschlägeZusätzlich bei Schwangerschaft, Behinderung etc.

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag beim falschen Amt gestellt

Erwerbsfähige Personen müssen Bürgergeld beim Jobcenter beantragen (SGB II), nicht beim Sozialamt (SGB XII). Das Sozialamt leitet den Antrag ggf. weiter.

❌ Kontoauszüge unvollständig

Alle Konten müssen offengelegt werden. Lücken in den Kontoauszügen führen zu Nachfragen und Verzögerungen.

❌ Vermögen nicht angegeben

Verschwiegenes Vermögen kann zur Rückforderung und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und nicht erwerbsfähig sind (weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig). Erwerbsfähige erhalten Bürgergeld (SGB II).
Wie hoch ist der Regelsatz?
Der Regelsatz für Alleinstehende (Stufe 1) beträgt 563 EUR/Monat . Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (angemessene Warmmiete) und ggf. Mehrbedarfszuschläge.
Wird mein Eigenheim angerechnet?
Selbstgenutztes Wohneigentum angemessener Größe wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet. Maßstab: ca. 130 m² für 4 Personen (Haus) bzw. 120 m² (Wohnung).

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