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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialamt · Grundsicherung & Lebensunterhalt

PersönlichBMAS

📋 Auf einen Blick

💰
Regelsatz
563 EUR/Monat (Alleinstehende)
👤
Berechtigt
Ab Rentenalter (65–67 J.) oder volle Erwerbsminderung
📋
Rechtsgrundlage
§§ 41–46b SGB XII

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Die Grundsicherung steht Personen ab der Regelaltersgrenze (65–67 Jahre, je nach Geburtsjahr) und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren zu.

2

Antrag beim Sozialamt stellen

Den Antrag erhalten Sie beim Sozialamt, online auf der Website Ihrer Kommune oder bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag weiter.

3

Unterlagen einreichen

Legen Sie alle Nachweise über Einkommen (Rente, Wohngeld etc.), Vermögen und Wohnkosten vor.

4

Bedarfsberechnung

Das Sozialamt berechnet Ihren Bedarf (Regelsatz + Unterkunftskosten + Mehrbedarfe) und zieht Ihr anrechenbares Einkommen ab. Die Differenz wird als Grundsicherung gezahlt.

5

Bescheid und Bewilligung

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Der Antrag muss danach erneuert werden (Weiterbewilligungsantrag).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Regelsatz (Alleinstehende)563 EUR/Monat
Kosten der UnterkunftAngemessene Warmmiete
Mehrbedarf Merkzeichen GCa. 96 EUR/Monat
Freibetrag bei RenteBis zu 281 EUR Rente anrechnungsfrei (bei mind. 33 Beitragsjahren, seit 2021)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Rentenantrag nicht vorher gestellt

Vor der Grundsicherung müssen alle vorrangigen Leistungen beantragt werden — insbesondere die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

❌ Freibetrag nicht berücksichtigt

Prüfen Sie, ob der Freibetrag auf Ihre Rente korrekt angerechnet wurde (seit 2021, bei mind. 33 Beitragsjahren).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Grundsicherung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) richtet sich speziell an ältere Menschen ab Rentenalter und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Im Gegensatz zur allgemeinen Sozialhilfe erfolgt kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder (bei Einkommen unter 100.000 EUR/Jahr).
Wird meine Rente auf die Grundsicherung angerechnet?
Ja, die Rente wird als Einkommen angerechnet. Seit 2021 gibt es jedoch einen Freibetrag: Bei mindestens 33 Grundrentenzeiten bleiben bis zu 281 EUR der Rente anrechnungsfrei.
Müssen meine Kinder Unterhalt zahlen?
Nein, sofern das Jahreseinkommen Ihrer Kinder unter 100.000 EUR liegt. Erst bei höherem Einkommen kann ein Unterhaltsrückgriff erfolgen.

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