Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialamt · Grundsicherung & Lebensunterhalt

Sozialamt · Grundsicherung & Lebensunterhalt
Die Grundsicherung steht Personen ab der Regelaltersgrenze (65–67 Jahre, je nach Geburtsjahr) und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren zu.
Den Antrag erhalten Sie beim Sozialamt, online auf der Website Ihrer Kommune oder bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag weiter.
Legen Sie alle Nachweise über Einkommen (Rente, Wohngeld etc.), Vermögen und Wohnkosten vor.
Das Sozialamt berechnet Ihren Bedarf (Regelsatz + Unterkunftskosten + Mehrbedarfe) und zieht Ihr anrechenbares Einkommen ab. Die Differenz wird als Grundsicherung gezahlt.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Der Antrag muss danach erneuert werden (Weiterbewilligungsantrag).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Regelsatz (Alleinstehende) | 563 EUR/Monat |
| Kosten der Unterkunft | Angemessene Warmmiete |
| Mehrbedarf Merkzeichen G | Ca. 96 EUR/Monat |
| Freibetrag bei Rente | Bis zu 281 EUR Rente anrechnungsfrei (bei mind. 33 Beitragsjahren, seit 2021) |
Vor der Grundsicherung müssen alle vorrangigen Leistungen beantragt werden — insbesondere die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.
Prüfen Sie, ob der Freibetrag auf Ihre Rente korrekt angerechnet wurde (seit 2021, bei mind. 33 Beitragsjahren).