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Hilfe zur Pflege beantragen

Sozialamt · Behinderung & Pflege

PersönlichBMAS

📋 Auf einen Blick

📋
Rechtsgrundlage
§§ 61–66a SGB XII
Voraussetzung
Pflegebedarf + Pflegeversicherung reicht nicht aus
💰
Leistungsumfang
Ergänzend zu Leistungen der Pflegekasse

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Leistungen der Pflegeversicherung ausschöpfen

Vor der Hilfe zur Pflege müssen die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) beantragt und ausgeschöpft werden: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege.

2

Pflegegrad feststellen lassen

Antrag bei der Pflegekasse auf einen Pflegegrad stellen. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet den Pflegebedarf. Pflegegrade: 1–5.

3

Antrag beim Sozialamt stellen

Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen (z. B. Heimkosten abzüglich Pflegekassenleistung), kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.

4

Bedürftigkeitsprüfung

Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen. Vermögensfreibetrag: 10.000 EUR. Bei stationärer Pflege: Kinder werden nur bei Einkommen über 100.000 EUR/Jahr herangezogen.

5

Bescheid und Leistungsbeginn

Bei Bewilligung übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten. Die Leistung beginnt ab Antragsstellung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Vermögensfreibetrag10.000 EUR pro Person
Eigenanteil stationäre Pflege (Durchschnitt)Ca. 2.200–2.800 EUR/Monat (je nach Bundesland)
ElternunterhaltNur bei Kindereinkommen über 100.000 EUR/Jahr (seit 2020)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Pflegekassenleistungen nicht beantragt

Die Hilfe zur Pflege ist nachrangig. Beantragen Sie zuerst alle Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag etc.).

❌ Kein Pflegegrad vorhanden

Stellen Sie vor dem Antrag beim Sozialamt einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann bekomme ich Hilfe zur Pflege?
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken — und Sie die Differenz nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können.
Müssen meine Kinder für die Pflege zahlen?
Seit 2020 (Angehörigen-Entlastungsgesetz) nur, wenn das Kind ein Jahreseinkommen von über 100.000 EUR hat. Darunter: kein Unterhaltsrückgriff.
Was ist der Unterschied zur Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt pauschale Beträge je nach Pflegegrad. Die Hilfe zur Pflege (SGB XII) springt ein, wenn diese Beträge nicht ausreichen — sie deckt die tatsächliche Lücke.

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