Wohngeld beantragen
Sozialamt · Wohnen & Miete

Sozialamt · Wohnen & Miete
Wohngeld steht Mietern (Mietzuschuss) und Eigentümern (Lastenzuschuss) zu, die ihren Wohnraum angemessen finanzieren, aber keine Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 sind deutlich mehr Haushalte berechtigt.
Die Wohngeldstelle ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Wohngeldabteilung) angesiedelt. In manchen Kommunen ist sie beim Sozialamt.
Den Wohngeldantrag erhalten Sie bei der Wohngeldstelle, im Bürgerbüro oder online. Geben Sie alle Haushaltsmitglieder und deren Einkommen an.
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen Nachweisen ein. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig vor Ablauf den Weiterbewilligungsantrag stellen (ca. 2 Monate vorher).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Durchschn. Wohngeld (seit 2023) | Ca. 370 EUR/Monat |
| Bewilligungszeitraum | 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) |
Wer Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits in diesen Leistungen enthalten sind.
Alle Einkommensarten aller Haushaltsmitglieder müssen angegeben werden — auch Kindergeld, Unterhalt, Minijob-Einkünfte.
Stellen Sie den Folgeantrag rechtzeitig — sonst entsteht eine Lücke ohne Wohngeldzahlung.