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Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen

Sozialamt · Familien & Kinder

📋 Auf einen Blick

📚
Schulbedarf
195 EUR/Jahr (130 EUR + 65 EUR)
🍽️
Mittagessen
Kostenlose Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
Teilhabe
15 EUR/Monat für Sport, Kultur, Freizeit

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruchsberechtigung prüfen

BuT-Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.

2

Zuständige Stelle ermitteln

Je nach Leistung: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, bei Sozialhilfe/Wohngeld/Kinderzuschlag das Sozialamt oder die Wohngeldstelle.

3

Antrag stellen

Für jede Leistung (Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Teilhabe) einen separaten Antrag oder einen Sammelantrag stellen. Formulare gibt es bei der zuständigen Stelle oder online.

4

Nachweise einreichen

Je nach beantragter Leistung: Schulbescheinigung, Kostenmitteilung der Schule, Vereinsnachweis etc.

5

Bewilligung erhalten

Die meisten Leistungen werden direkt an die Schule, Kita oder den Verein gezahlt (Sachleistung/Direktzahlung). Der Schulbedarf wird als Geldleistung überwiesen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Schulbedarf (persönlich)195 EUR/Jahr (130 EUR zum 01.08. + 65 EUR zum 01.02.)
MittagsverpflegungVollständige Übernahme (kein Eigenanteil seit 2019)
Ausflüge und KlassenfahrtenVollständige Übernahme der tatsächlichen Kosten
LernförderungAngemessene Kosten für Nachhilfe
SchülerbeförderungÜbernahme der notwendigen Fahrtkosten
Soziale und kulturelle Teilhabe15 EUR/Monat (Verein, Musikschule, Freizeit)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag nicht für jede Leistung gestellt

Für Mittagessen, Ausflüge und Teilhabe müssen in der Regel separate Anträge gestellt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Kommune einen Sammelantrag anbietet.

❌ Schulbescheinigung vergessen

Ohne aktuelle Schulbescheinigung kann die Leistung nicht bewilligt werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Wie hoch ist der Schulbedarf?
Der persönliche Schulbedarf beträgt 195 EUR pro Schuljahr: 130 EUR werden zum 01. August und 65 EUR zum 01. Februar gezahlt.
Muss ich für das Mittagessen zuzahlen?
Nein, seit August 2019 entfällt der Eigenanteil vollständig. Die Gemeinschaftsverpflegung in Schule und Kita wird zu 100 % übernommen.

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