Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen
Sozialamt · Familien & Kinder

Sozialamt · Familien & Kinder
BuT-Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.
Je nach Leistung: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, bei Sozialhilfe/Wohngeld/Kinderzuschlag das Sozialamt oder die Wohngeldstelle.
Für jede Leistung (Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Teilhabe) einen separaten Antrag oder einen Sammelantrag stellen. Formulare gibt es bei der zuständigen Stelle oder online.
Je nach beantragter Leistung: Schulbescheinigung, Kostenmitteilung der Schule, Vereinsnachweis etc.
Die meisten Leistungen werden direkt an die Schule, Kita oder den Verein gezahlt (Sachleistung/Direktzahlung). Der Schulbedarf wird als Geldleistung überwiesen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Schulbedarf (persönlich) | 195 EUR/Jahr (130 EUR zum 01.08. + 65 EUR zum 01.02.) |
| Mittagsverpflegung | Vollständige Übernahme (kein Eigenanteil seit 2019) |
| Ausflüge und Klassenfahrten | Vollständige Übernahme der tatsächlichen Kosten |
| Lernförderung | Angemessene Kosten für Nachhilfe |
| Schülerbeförderung | Übernahme der notwendigen Fahrtkosten |
| Soziale und kulturelle Teilhabe | 15 EUR/Monat (Verein, Musikschule, Freizeit) |
Für Mittagessen, Ausflüge und Teilhabe müssen in der Regel separate Anträge gestellt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Kommune einen Sammelantrag anbietet.
Ohne aktuelle Schulbescheinigung kann die Leistung nicht bewilligt werden.