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Blindengeld / Sehbehindertengeld beantragen

Sozialamt · Behinderung & Pflege

PersönlichBMAS

📋 Auf einen Blick

💰
Höhe (Blindengeld)
Ca. 300–750 EUR/Monat (je nach Bundesland)
📋
Rechtsgrundlage
Landesblindengesetze der Bundesländer
👁️
Voraussetzung
Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Voraussetzungen prüfen

Blindengeld erhalten blinde Personen (Sehschärfe max. 1/50 auf dem besseren Auge) und hochgradig Sehbehinderte (Sehschärfe max. 1/20). Die genauen Voraussetzungen regeln die Landesblindengesetze.

2

Augenärztliches Gutachten einholen

Lassen Sie von einem Augenarzt oder einer Augenklinik ein aktuelles Gutachten über Ihre Sehfähigkeit erstellen.

3

Antrag stellen

Den Antrag richten Sie an die zuständige Landesbehörde. In den meisten Bundesländern: Landessozialamt, Versorgungsamt oder Bezirksregierung.

4

Prüfung und Bescheid

Die Behörde prüft das augenärztliche Gutachten und ggf. weitere medizinische Unterlagen. Bei Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Blindengeld NRW473,95 EUR/Monat (Volljährige)
Blindengeld Bayern739 EUR/Monat (Volljährige)
Blindengeld Berlin658 EUR/Monat (Volljährige)
Blindengeld Niedersachsen410 EUR/Monat
Sehbehindertengeld (wo vorhanden)Ca. 77–200 EUR/Monat (nicht in allen Bundesländern)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Falsches Bundesland beantragt

Das Blindengeld wird nach dem Wohnortprinzip gezahlt. Stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

❌ Augenärztliches Gutachten zu alt

Das Gutachten sollte aktuell sein (in der Regel nicht älter als 6 Monate). Ein veraltetes Gutachten kann zu Nachforderungen führen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld?
Das Blindengeld ist in jedem Bundesland unterschiedlich — von ca. 300 EUR/Monat (Thüringen, Bremen) bis ca. 739 EUR/Monat (Bayern). Es wird monatlich gezahlt und ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Gibt es auch Geld bei Sehbehinderung (nicht Blindheit)?
Einige Bundesländer zahlen ein Sehbehindertengeld für hochgradig Sehbehinderte (Sehschärfe max. 1/20), z. B. Berlin (ca. 164 EUR), NRW (ca. 77 EUR), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern.
Wird das Blindengeld auf andere Leistungen angerechnet?
Das Blindengeld ist zweckgebunden und wird in der Regel nicht auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angerechnet. Bei Pflegeleistungen kann es je nach Bundesland zu einer Anrechnung kommen.

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