Blindengeld / Sehbehindertengeld beantragen
Sozialamt · Behinderung & Pflege

Sozialamt · Behinderung & Pflege
Blindengeld erhalten blinde Personen (Sehschärfe max. 1/50 auf dem besseren Auge) und hochgradig Sehbehinderte (Sehschärfe max. 1/20). Die genauen Voraussetzungen regeln die Landesblindengesetze.
Lassen Sie von einem Augenarzt oder einer Augenklinik ein aktuelles Gutachten über Ihre Sehfähigkeit erstellen.
Den Antrag richten Sie an die zuständige Landesbehörde. In den meisten Bundesländern: Landessozialamt, Versorgungsamt oder Bezirksregierung.
Die Behörde prüft das augenärztliche Gutachten und ggf. weitere medizinische Unterlagen. Bei Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Blindengeld NRW | 473,95 EUR/Monat (Volljährige) |
| Blindengeld Bayern | 739 EUR/Monat (Volljährige) |
| Blindengeld Berlin | 658 EUR/Monat (Volljährige) |
| Blindengeld Niedersachsen | 410 EUR/Monat |
| Sehbehindertengeld (wo vorhanden) | Ca. 77–200 EUR/Monat (nicht in allen Bundesländern) |
Das Blindengeld wird nach dem Wohnortprinzip gezahlt. Stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Das Gutachten sollte aktuell sein (in der Regel nicht älter als 6 Monate). Ein veraltetes Gutachten kann zu Nachforderungen führen.