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Übernahme von Bestattungskosten

Sozialamt · Sonstige Leistungen

PersönlichBMAS

📋 Auf einen Blick

📋
Rechtsgrundlage
§ 74 SGB XII
Voraussetzung
Bestattungspflichtiger kann Kosten nicht tragen
💰
Umfang
Erforderliche Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Bestattungsunternehmen beauftragen

Die Bestattung muss zeitnah erfolgen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen und bitten Sie um eine einfache, würdige Bestattung. Bewahren Sie alle Rechnungen auf.

2

Antrag beim Sozialamt stellen

Der Antrag kann vor oder nach der Bestattung gestellt werden — am besten so früh wie möglich. Zuständig ist das Sozialamt am Sterbeort oder am Wohnort des Bestattungspflichtigen.

3

Unterlagen einreichen

Legen Sie die Sterbeurkunde, die Bestattungsrechnung, Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und den Nachweis der Bestattungspflicht vor.

4

Bedürftigkeitsprüfung

Das Sozialamt prüft, ob der Bestattungspflichtige die Kosten aus eigenem Einkommen/Vermögen oder dem Nachlass des Verstorbenen tragen kann.

5

Bescheid erhalten

Bei Bewilligung übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten ganz oder teilweise. Der Umfang richtet sich nach den ortsüblichen Kosten einer einfachen Bestattung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Übernahmefähige KostenErforderliche Kosten einer einfachen Bestattung (je nach Kommune ca. 3.000–5.000 EUR)
Enthaltene KostenSarg/Urne, Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Sterbeurkunde
Nicht übernommenTrauerfeier, Blumenschmuck, Grabstein (in der Regel)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu teure Bestattung gewählt

Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten einer „erforderlichen" (einfachen, würdigen) Bestattung. Aufwendige Bestattungen werden nicht vollständig erstattet.

❌ Nachlasswert nicht berücksichtigt

Das Sozialamt prüft, ob der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Bestattungskosten ausreicht. Vorhandener Nachlass wird angerechnet.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten?
Bestattungspflichtige Angehörige (nach Landesbestattungsgesetz: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.), die die Kosten nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen oder dem Nachlass tragen können (§ 74 SGB XII).
Welche Bestattungskosten werden übernommen?
Erforderliche Kosten einer einfachen Bestattung: Sarg oder Urne, Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Sterbeurkunde. Nicht übernommen werden in der Regel Trauerfeier, aufwendiger Blumenschmuck und Grabstein.
Muss ich das Erbe annehmen?
Nein. Sie können das Erbe ausschlagen und trotzdem einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von der Erbschaft.

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