Übernahme von Bestattungskosten
Sozialamt · Sonstige Leistungen

Sozialamt · Sonstige Leistungen
Die Bestattung muss zeitnah erfolgen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen und bitten Sie um eine einfache, würdige Bestattung. Bewahren Sie alle Rechnungen auf.
Der Antrag kann vor oder nach der Bestattung gestellt werden — am besten so früh wie möglich. Zuständig ist das Sozialamt am Sterbeort oder am Wohnort des Bestattungspflichtigen.
Legen Sie die Sterbeurkunde, die Bestattungsrechnung, Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und den Nachweis der Bestattungspflicht vor.
Das Sozialamt prüft, ob der Bestattungspflichtige die Kosten aus eigenem Einkommen/Vermögen oder dem Nachlass des Verstorbenen tragen kann.
Bei Bewilligung übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten ganz oder teilweise. Der Umfang richtet sich nach den ortsüblichen Kosten einer einfachen Bestattung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Übernahmefähige Kosten | Erforderliche Kosten einer einfachen Bestattung (je nach Kommune ca. 3.000–5.000 EUR) |
| Enthaltene Kosten | Sarg/Urne, Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Sterbeurkunde |
| Nicht übernommen | Trauerfeier, Blumenschmuck, Grabstein (in der Regel) |
Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten einer „erforderlichen" (einfachen, würdigen) Bestattung. Aufwendige Bestattungen werden nicht vollständig erstattet.
Das Sozialamt prüft, ob der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Bestattungskosten ausreicht. Vorhandener Nachlass wird angerechnet.