Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
💼

Eingliederungszuschuss beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

Online / PersönlichAgentur für Arbeit

📋 Auf einen Blick

💰
Zuschuss
Bis 50% des Arbeitsentgelts
Dauer
Max. 12 Monate (Ältere: bis 36 Monate)
🏢
Antrag durch
Arbeitgeber (vor Einstellung)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Kontakt mit der Agentur

Der Arbeitgeber bespricht die geplante Einstellung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

2

Antrag VOR Einstellung

Der Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden.

3

Prüfung und Bewilligung

Die Agentur prüft die Vermittlungshemmnisse des Bewerbers und bewilligt den Zuschuss.

4

Monatliche Abrechnung

Der Arbeitgeber rechnet den Zuschuss monatlich mit der Agentur ab.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
RegelfallBis 50% des Arbeitsentgelts für max. 12 Monate
Ältere Arbeitnehmer (ab 50)Bis 50% für max. 36 Monate
SchwerbehinderteBis 70% für max. 24 Monate

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag nach Einstellung gestellt

Wird der Antrag erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt, wird er abgelehnt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Eingliederungszuschuss erhalten?
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen (z. B. Langzeitarbeitslose, Ältere, Geringqualifizierte, Schwerbehinderte).
Muss der Arbeitnehmer den Zuschuss beantragen?
Nein, der Arbeitgeber stellt den Antrag. Arbeitnehmer können aber ihren Vermittler darauf hinweisen.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, über das Portal der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) können die meisten Anträge elektronisch eingereicht werden.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden